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Steuerschwache Gemeinden in Hessen ohne Kassenkreditschulden
Steuerschwache Gemeinden in Hessen ohne Kassenkreditschulden
4. September 2015 |
Autor: Andreas Burth
Kassenkredite
gelten gemeinhin als eine besonders problematische Verschuldungsform, da sie für laufende Ausgaben aufgenommen
werden, nicht durch Vermögenswerte gedeckt sind und einem hohen Zinsänderungsrisiko unterliegen. Ihr eigentlicher Zweck ist die
kurzfristige Liquiditätssicherung. Die Kassenkreditbestände müssten daher eigentlich (die meiste Zeit des Jahres) bei null Euro
liegen. Werden sie indes zur Dauereinrichtung liegt eine Zweckentfremdung vor. Insbesondere hohe Kassenkreditniveaus (z.B. über
500 Euro je Einwohner) sind ein typischer Indikator für eine finanzielle Krisensituation. Je höher die dauerhaften Kassenkreditbestände sind, desto höher
ist mithin das Ausmaß, zu dem die betreffende Kommune in der Vergangenheit über ihre Verhältnisse gelebt hat.
In vielen Kommunen in Hessen (und auch in anderen Bundesländern, wie z.B. dem Saarland, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz)
sind Kassenkredite inzwischen zu einer Dauereinrichtung auf hohem Niveau geworden. Als Ursache für die dauerhafte Aufnahme von
Kassenkrediten wird häufig auf die schwierigen Rahmenbedingungen verwiesen. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich als Begründung für
Haushaltsprobleme z.B. die (zu niedrigen) Einnahmen. Dieser Begründungsansatz soll im vorliegenden Beitrag kritisch beleuchtet werden.
Konkret wird untersucht, ob es in Hessen kreisangehörige Gemeinden gibt, die zwar deutlich unterdurchschnittliche Netto-Steuereinnahmen haben, aber dennoch
im Kernhaushalt ohne Kassenkredite auskommen.
Um zu bestimmen, welche Gemeinden niedrige Netto-Steuereinnahmen haben, sind die 421 kreisangehörigen Gemeinden in einem ersten
Schritt in folgende Einwohner-Größenklassen gruppiert worden:
- bis 2.999 Einwohner
- 3.000 bis 4.999 Einwohner
- 5.000 bis 6.999 Einwohner
- 7.000 bis 9.999 Einwohner
- 10.000 bis 14.999 Einwohner
- 15.000 bis 19.999 Einwohner
- 20.000 bis 49.999 Einwohner
- ab 50.000 Einwohner (Sonderstatusstädte)
Für die Bildung der Einwohner-Größenklassen wurden die Einwohnerzahlen zum 30.6.2014 auf Basis des Zensus 2011 zugrundegelegt.
Eine Unterteilung in Einwohner-Größenklassen wird durchgeführt, da kleinere Gemeinden z.B. aufgrund von Unterschieden in der
Aufgabenstruktur (zentralörtliche Funktionen etc.) nur begrenzt mit ihren größeren Pendants vergleichbar sind.
In einem zweiten Schritt sind die einzelgemeindlichen Netto-Steuereinnahmen der Jahre 2013 und 2014 analysiert worden. Aus den
beiden Jahren ist ein Pro-Kopf-Durchschnittswert berechnet worden, um Einmaleffekte eines einzelnen Jahres zumindest in Teilen
zu nivellieren. Ausgewählt wurden je Einwohner-Größenklasse diejenigen 20 Prozent, die im Pro-Kopf-Ranking die niedrigsten
durchschnittlichen Netto-Steuereinnahmen der Jahre 2013 und 2014 hatten. Hat eine Größenklasse also z.B. 50 Gemeinden, so
werden diejenigen zehn Gemeinden ausgewählt, die bei den Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen im Zwei-Jahres-Durchschnitt die
niedrigsten Werte berichten. Die Höhe der Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen wird maßgeblich durch die
durchschnittliche Wirtschaftskraft der Bürger und Unternehmen in einer Gemeinde bestimmt. Je höher die Wirtschaftskraft vor Ort
ist, desto höher sind tendenziell die Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen (und umgekehrt).
In Tabelle 1 werden die einschlägigen Gemeinden größenklassenspezifisch nach den Netto-Steuereinnahmen in aufsteigender Reihenfolge aufgelistet, d.h.
die jeweils zuerst genannte ist
die Gemeinde mit den niedrigsten Netto-Steuereinnahmen je Einwohner, die zweitgenannte hat die zweitniedrigsten
Netto-Steuereinnahmen je Einwohner usw.
In Schritt 3 wird untersucht, welche der zuvor genannten 84 kreisangehörigen Gemeinden zum Stichtag 31.12.2014 im Kernhaushalt
kassenkreditschuldenfrei sind.
Insgesamt trifft dies auf 20 Gemeinden zu. Dies entspricht einem Anteil von 23,8 Prozent.
Keine der 20 Gemeinden ist Teilnehmer am kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen (d.h.
die Kassenkreditfreiheit liegt in keiner der Gemeinden in Entschuldungshilfen des Landes begründet).
Alle 20 steuerschwachen Gemeinden ohne Kassenkredite sind in Tabelle 2 in der alphabetischen Sortierung aufgelistet. Für die 20 Gemeinden ist festzustellen, dass sie trotz
Nachteilen auf der Einnahmeseite nicht über ihre Verhältnisse leben.
Unter dem Vorbehalt etwaiger in den Zahlen nicht zum Ausdruck kommender Sondereffekte (z.B. hohe Steuereinnahmen in Vorjahren), die einer vertieften
Analyse bedürften, sind die 20 Gemeinden als beispielgebend anzusehen.
Insgesamt gibt es in Hessen 421 kreisangehörige Gemeinden. Davon sind zum 31.12.2014 128 Gemeinden kassenkreditschuldenfrei
(30,4 Prozent). Der Anteil der kassenkreditschuldenfreien Gemeinden insgesamt ist damit nicht extrem viel höher als der Anteil in der
Teilgruppe der steuerschwachen Gemeinden (23,8 Prozent).
Interessant ist ferner die Beobachtung, dass es - von zwei Ausnahmen abgesehen - in allen Größenklassen mindestens eine Gemeinde gibt,
die trotz ihrer Steuerschwäche kassenkreditschuldenfrei ist. Eine Ausnahme sind die Sonderstatusstädte. Bedingt durch die Fallzahl
von nur einer Stadt, die unter die 20-Prozent-Gruppe fällt, lassen sich für die Gruppe der Sonderstatusstädte allerdings kaum
verallgemeinerbare Ergebnisse ableiten. Einzig die Größenklasse "3.000 bis 4.999 Einwohner" hat trotz einer größeren Fallzahl von
Gemeinden keine einzige kassenkreditschuldenfreie Gemeinde.
Neben den 20 steuerschwachen, kassenkreditfreien Gemeinden, gibt es weitere steuerschwache Gemeinden, mit geringen Kassenkreditbeständen:
Steuerschwache Gemeinden mit Kassenkreditschulden von unter 100 Euro je Einwohner sind Bad Wildungen (16 Euro je Einwohner bei 16.663 Einwohnern),
Frielendorf (68 Euro je Einwohner bei 7.327 Einwohnern) und Hilders (51 Euro je Einwohner bei 4.595 Einwohnern). Mit Hilders hat die oben
angesprochene Größenklasse "3.000 bis 4.999 Einwohner" damit zumindest eine steuerschwache Gemeinde mit einem niedrigen Kassenkreditbestand.
Besonders hervorgehoben seien an dieser Stelle ferner Ludwigsau und Künzel. Die zwei Gemeinden sind in ihrer Größenklasse sogar jeweils
die Gemeinde mit den niedrigsten Netto-Steuereinnahmen je Einwohner - beide haben dennoch keine Kassenkredite. Die Gemeinde Ottrau hat in
ihrer Größenklasse die zweitniedrigsten Netto-Steuereinnahmen, gleiches gilt für Pohlheim. Flieden und Breitenbach am Herzberg haben
jeweils den drittniedrigsten Pro-Kopf-Wert bei den Netto-Steuereinnahmen. Damit ist festzustellen, dass selbst unter den extremsten
Fällen noch Gemeinden ohne Kassenkredite sind.
Die Ergebnisse zeigen, dass Kassenkreditschuldenfreiheit möglich ist - auch bei geringen Netto-Steuereinnahmen. Zwar machen hohe
Steuereinnahmen es zweifelsfrei einfacher, ohne Kassenkredite auszukommen. Zugleich wecken sie aber auch Begehrlichkeiten, die in
schlechteren Zeiten zu Haushaltsdefiziten und damit zu Kassenkrediten führen können, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert
(Erträge/Einnahmen erhöhen bzw. Aufwendungen/Ausgaben senken) wird.
Letztlich können es aber auch die steuerschwächsten Gemeinden schaffen, kassenkreditschuldenfrei zu bleiben. Dies gilt prinzipiell
unabhängig von der Größenklasse. Anzuregen ist, dass höher verschuldete Gemeinden von denjenigen Gemeinden lernen, die es offenbar
besser machen.
Es erscheint an dieser Stelle durchaus interessant, die besagten 20 steuerschwachen Gemeinden ohne Kassenkredite hier
etwas genauer zu betrachten. Die Tabellen 3 und 4 enthalten daher eine Reihe von Daten zu den Gemeinden. In Tabelle 3 werden v.a.
Daten berichtet, die Finanzcharakter haben. Tabelle 4 gibt darüber hinaus einige weitere allgemeine, nicht unmittelbar finanzbezogene
Informationen.
Im Durchschnitt aller 421 hessischen Gemeinden im kreisangehörigen Raum liegen die
Investitionskredite (im vorliegenden Beitrag stets inkl. Wertpapierschulden) bei 1.167 Euro je Einwohner.
14 von 20 steuerschwachen Gemeinden (70,0 Prozent) haben somit neben ihrer Kassenkreditschuldenfreiheit auch unterdurchschnittlich hohe Bestände
an Investitionskrediten. Sechs Gemeinden (30,0 Prozent) liegen über dem Durchschnittswert. Die mit Abstand höchsten Investitionskredite im Kernhaushalt hat hier
die Gemeinde Ottrau mit 3.985 Euro je Einwohner. Schuldenstände in einer solchen Größenordnung sind
als hoch zu kategorisieren.
Im Kontext der Investitionskredite ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese anders zu bewerten sind als Kassenkredite. Zum
einen sind sie durch Vermögenswerte gedeckt. Einschränkend ist hier allerdings auch darauf hinzuweisen, dass es kommunale
Vermögensgegenstände gibt, die nicht oder nur schwer veräußerbar sind (z.B. Straßen, Brücken, Schulgebäude), ohne die kommunale
Leistungserstellung zu beeinträchtigen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von sog. nicht-realisierbarem Vermögen. Zum zweiten
können die Investitionskredite in gebührenrechnenden Einrichtungen (z.B. Wasser, Abwasser, Friedhof) aufgenommen worden sein. Im
Falle kostendeckender Gebühren belastet diese Schuldenart den Gemeindehaushalt nicht. Nur bei Gebühren, die entgegen der rechtlichen
Vorgaben nicht kostendeckend sind, ist
ein Teil des Zinsdienstes über den Gemeindehaushalt aus Steuermitteln zu finanzieren. Generell ist in Gebührenhaushalten eine
vollständige Kostendeckung anzustreben (inkl. kalkulatorischer Kosten).
Aus der Kassenkreditschuldenfreiheit der Gemeinden mit überdurchschnittlich hohen Investitionskrediten lässt sich die Vermutung
ableiten, dass der Zinsdienst für die Investitionskredite den Haushalt nur in dem Maße belastet, wie er für die Gemeinde noch
tragbar ist. Andernfalls hätte die Gemeinde ja zur Finanzierung des Schuldendienstes Kassenkredite aufnehmen müssen.
Tabelle 3 berichtet auch die Realsteuerhebesätze des Jahres 2014. Im arithmetischen Mittel liegen die 20 steuerschwachen Gemeinden bei
Hebesätzen von 296,75 Prozent bei der
Grundsteuer A, 301,75 Prozent bei der Grundsteuer B und 350,00 Prozent bei der
Gewerbesteuer. Im
Vergleich dazu liegt das arithmetische Mittel aller 421 kreisangehörigen Gemeinden in Hessen 2014 bei folgenden Werten: 329,25
Prozent bei der Grundsteuer A, 346,25 Prozent bei der Grundsteuer B und 359,32 Prozent bei der Gewerbesteuer. Die Hebesätze der
20 Gemeinden sind damit eher unterdurchschnittlich, was in Teilen auch die niedrigen Netto-Steuereinnahmen je Einwohner erklärt.
Zugleich zeigen die Hebesätze, dass ein Großteil der 20 Gemeinden - sofern nötig - zusätzliche Ertragspotenziale erschließen kann,
ohne überdurchschnittliche Hebesätze festsetzen zu müssen. Dies gibt ihnen zusätzliche Handlungsspielräume.
Eine denkbare Erklärung für die niedrigen Hebesätze sind die geringen Schuldenstände. Während hoch verschuldete Gemeinden einen
Teil ihrer Steuereinnahmen für die Zinsausgaben aufwenden müssen (und daher auch höhere Hebesätze festsetzen müssen), können gering
verschuldete Gemeinden ihre Bürger über niedrige Hebesätze entlasten (ähnlich einer Bürgerdividende für die Sparbemühungen der
Vergangenheit).
Neben obigen Finanzdaten lassen sich auch aus den nicht unmittelbar finanzbezogenen Informationen in Tabelle 4 einige interessante
Erkenntnisse ableiten. Zum einen ist im Hinblick auf die Landkreis-Zugehörigkeit festzustellen, dass elf von 21 Landkreisen
mindestens eine der 20 steuerschwachen Gemeinden ohne Kassenkredite beheimaten. Die 20 Gemeinden treten damit nicht stark konzentriert in wenigen Landesteilen auf,
sondern verteilen sich relativ breit. Die höchste Fallzahl hat der Landkreis Fulda mit vier Gemeinden. Der Schwalm-Eder-Kreis zählt
drei Gemeinden. Eine Fallzahl von zwei haben die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Limburg-Weilburg und Waldeck-Frankenberg.
Als arithmetisches Mittel der 421 Einzelwerte im kreisangehörigen Raum in Hessen ergibt sich eine durchschnittliche Gemeindefläche von
47,65 Quadratkilometern und eine durchschnittliche Einwohnerdichte von 319,91 Einwohnern je Quadratkilometer. Hinsichtlich der
Gemeindefläche findet sich in den 20 steuerschwachen Gemeinden eine große Bandbreite. Sie reicht von 20,77 Quadratkilometern in Münster bis 123,98
Quadratkilometern in Korbach. In elf von 20 Gemeinden ist die Gemeindefläche größer als der hessische Durchschnittswert, in neun
Gemeinden ist er kleiner. Bezüglich der Bevölkerungsdichte ist eine breite Streuung von 41,53 Einwohnern je Quadratkilometer in
Breitenbach am Herzberg bis 677,00 Einwohnern je Quadratkilometer in Münster festzustellen. Im Vergleich zum hessischen
Durchschnittswert ist die Zersiedelung allerdings eher größer (niedrigere Einwohnerdichte). Nur drei Gemeinden (Künzell, Münster
und Pohlheim) sind dichter besiedelt als der hessische Durchschnitt.
Häufig wird von zersiedelten Gemeinden (geringe Einwohnerdichte) darauf verwiesen, dass ihnen hieraus besondere Lasten entstehen
(z.B. Unterhaltung einer größeren Infrastruktur). Die vorliegende Untersuchung vermag die Frage eventueller Zersiedelungslasten weder zu beweisen noch zu widerlegen
(dies war auch nicht das Ziel des Beitrags). Die Beobachtung, dass die steuerschwachen Gemeinden ohne Kassenkredite tendenziell
stärker zersiedelt sind, zeigt aber, dass die Zersiedelung offenbar nicht als Ausrede für hohe Kassenkreditbestände gelten kann.
Die hier dargestellten Beispiele zeigen, dass auch zersiedelte Gemeinden ohne Kassenkredite auskommen können.
Eine breite Streuung findet sich ebenfalls bei der Anzahl der Stadt-/Ortsteile. Sie reicht von drei in Münster (hohe Zentralisierung)
bis 16 in Vöhl (hohe Dezentralisierung). Zwar ist die Gliederung in Stadt-/Ortsteile über Gemeindegrenzen nicht immer vollständig
vergleichbar - dennoch zeigen die Daten tendenziell, dass eine hohe oder niedrige Anzahl an Stadt-/Ortsteilen eher kein
verallgemeinerungsfähiger Grund für die Höhe der Kassenkredite ist. Sowohl zentralisierte als auch dezentralisierte Gemeinden
sind trotz ihre Steuerschwäche kassenkreditschuldenfrei.
Letztlich zeigen vorstehende Analysen im Hinblick auf die Frage des Wirtschaftens ohne Kassenkredite v.a. eines: Wer will, der
kann. Selbst schwierigen Rahmenbedingungen zum Trotz (z.B. geringe Netto-Steuereinnahmen, hohe Zersiedelung) ist es in Hessen
möglich, einen Gemeindehaushalt ohne Kassenkredite zu führen. Es scheint zuvorderst eine Frage der Ausgabendisziplin zu sein,
ob eine Gemeinde ohne Kassenkredite auskommt. Im Kern geht es schlicht darum, stets nur so viel auszugeben, wie man einnimmt.
Dies dürfte analog auch für alle übrigen Flächenländer gelten. Ein Beispiel für eine ähnliche Gemeinde in Nordrhein-Westfalen
ist die rund 50.500 Einwohner zählende Stadt Ibbenbüren im Kreis Steinfurt. Im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2013 hat sie
Brutto-Steuereinnahmen von 736 Euro je Einwohner (bei einem Landesdurchschnitt von 1.056 Euro je Einwohner). Dies ist v.a.
unter zusätzlicher Berücksichtigung der Einwohnerstärke Ibbenbürens ein sehr niedriger Wert (einwohnerstarke Gemeinden haben
tendenziell höhere Steuereinnahmen). 2013 hatte die Stadt Ibbenbüren auch die zweitniedrigsten Netto-Steuereinnahmen ihrer
Größenklasse (siehe untenstehender Link). Selbst bei den Schlüsselzuweisungen ist die Stadt im arithmetischen Mittel der Jahre
2009 bis 2013 eher unterdurchschnittlich (292 Euro je Einwohner).
Trotz der sehr schwierigen Einnahmesituation ist sie in den Jahren 2006 bis 2013 jeweils am Jahresende im Kernhaushalt
kassenkreditfrei. Zum Stichtag 31.12.2012 ist sie unter Berücksichtigung der Schulden in Kernhaushalt und Auslagerungen (hier: Wertpapierschulden, Investitionskredite
und Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich) zudem die am zweitniedrigsten verschuldete Stadt ihrer Größenklasse (siehe untenstehender Link). An Ibbenbüren
zeigt sich einmal mehr, dass Gemeinden auch unter schwierigen Rahmenbedingungen ohne Kassenkredite auskommen können. Ferner wird
deutlich, dass eine solche Leistung nicht nur von kleineren Gemeinden, sondern auch von größeren Städten (ab 50.000 Einwohner)
erbracht werden kann.
» Rankings zu den Pro-Kopf-Steuereinnahmen 2013 der Städte und Gemeinden in NRW, Blog-Eintrag vom 13. Dezember 2014
Autor: Andreas Burth
» Ranking zur Verschuldung der 374 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Blog-Eintrag vom 8. August 2014
Autor: Andreas Burth
Weitere Informationen speziell zu den hessischen Kommunalfinanzen können Sie z.B. unter folgenden Links abrufen.
» Verteilung der Netto-Steuereinnahmen der 426 Städte und Gemeinden in Hessen 2014 nach Einwohnergrößenklassen, Blog-Eintrag vom 7. August 2015
Autor: Andreas Burth
» Extremwerte bei der hessischen Kommunalverschuldung zum 31.12.2014, Blog-Eintrag vom 31. Juli 2015
Autor: Marc Gnädinger
» Pro-Kopf-Schulden der Städte und Gemeinden in Hessen im Größenklassen-Vergleich, Blog-Eintrag vom 18. Juli 2015
Autor: Andreas Burth
» Realsteuern 2014 in Hessen: Einzelgemeindlicher Vergleich von Aufkommen und Hebesätzen, Blog-Eintrag vom 3. Mai 2015
Autor: Andreas Burth
» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der sieben Sonderstatusstädte in Hessen im Vergleich, Blog-Eintrag vom 28. Oktober 2014
Autor: Andreas Burth
» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich, Blog-Eintrag vom 24. Oktober 2014
Autor: Andreas Burth
» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich, Blog-Eintrag vom 16. Oktober 2014
Autor: Andreas Burth
» Ranking zum Finanzierungsüberschuss/-defizit der 447 Kommunen in Hessen, Blog-Eintrag vom 4. September 2014
Autor: Andreas Burth
» Ranking über die Pro-Kopf-Steuereinnahmen der 426 Städte und Gemeinden in Hessen, Blog-Eintrag vom 3. September 2014
Autor: Andreas Burth
» Schulden-Ranking der 421 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hessen, Blog-Eintrag vom 2. September 2014
Autor: Andreas Burth
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