|
|
HaushaltsSteuerung.de »
Weblog »
Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich
Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich
24. Oktober 2014 |
Autor: Andreas Burth
Kürzlich auf HaushaltsSteuerung.de analysiert worden sind auf Ranking-Basis die Geldschulden, Finanzierungssalden und
Steuereinnahmen der hessischen Kommunen. Gegenstand dieser Untersuchungen waren indes stets statistische, vergangenheitsbezogene
Daten. Für die idealtypischerweise am Jahresende stattfindenden Haushaltsberatungen ist allerdings v.a. ein möglichst
aktuelles Zahlenmaterial (d.h. idealerweise Daten des aktuellen Jahres, mithin Plandaten) relevant. Zum Bundesland Hessen
sind vor diesem Hintergrund bereits die
Haushaltssatzungen der 21 hessischen Landkreise auf vergleichender Basis untersucht
worden (Link siehe unten).
» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich, Blog-Eintrag vom 16. Oktober 2014
Autor: Andreas Burth
Aufgrund ihrer hohen Einwohnerzahl und Budgetvolumina von ebenso großer Bedeutung ist im Kontext der hessischen Kommunalfinanzen -
trotz ihrer überschaubaren Fallzahl (fünf) - die Haushaltslage in den fünf kreisfreien Städten des Landes: Darmstadt,
Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden. Der vorliegende Blog-Eintrag hat daher auf vergleichender
Grundlage die doppischen Haushaltssatzungen 2014 dieser kreisfreien Städte zum Gegenstand.
Überblick:
- Allgemeine Strukturdaten
- Ergebnishaushalt
- Finanzhaushalt
- Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen
- Realsteuerhebesätze
- Weitere Informationen
Allgemeine Strukturdaten
Hilfreich bei der Durchführung von Finanzkennzahlenvergleichen zwischen kreisfreien Städten ist die Kenntnis wichtiger
Strukturdaten sowie sonstiger allgemeiner Informationen. Tabelle 1 weist aus diesem Grund zu jeder kreisfreien Stadt in
Hessen die Einwohnerzahl, die Fläche und die Einwohnerdichte aus. Ergänzend wird aufgeführt, ob die betreffende Stadt
Teilnehmer am kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen ist. Der kommunale Schutzschirm ist ein Programm, über das das
Land Hessen besonders konsolidierungsbedürftige Kommunen (und damit auch kreisfreie Städte) finanziell unterstützt.
Schutzschirm-Teilnehmer sind damit tendenziell Städte mit einer schlechteren Finanzsituation. Indes zielt gerade der
Schutzschirm darauf ab, die Finanzlage der Teilnehmer dauerhaft zu verbessern. Das Programm wurde im Jahr 2013 in den
Wirkbetrieb überführt. Insgesamt sind drei der fünf kreisfreien Städte (Darmstadt, Kassel, Offenbach am Main) Schutzschirm-Teilnehmer. Weitere Informationen zum kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen finden Sie unter folgendem Link.
» Der Kommunale Schutzschirm - generationengerecht und zukunftsfähig
Hrsg.: Hessisches Ministerium der Finanzen
Ebenfalls relevant für den Vergleich der kreisfreien Städte ist die Kenntnis ihrer Wirtschaftsstärke (gemessen am
Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt 2012 in jeweiligen Preisen). Wie folgende Abbildung zeigt, hat die Stadt Frankfurt am Main
mit 80.009 Euro je Einwohner das mit großem Abstand höchste Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt aller kreisfreien Städte in Hessen.
Offenbach am Main liegt mit 33.380 Euro je Einwohner beim im Vergleich niedrigsten Pro-Kopf-Niveau.
In absoluten Werten liegt das Bruttoinlandsprodukt 2012 von Darmstadt bei 8.137.918.000 Euro, das von Frankfurt am Main bei
55.027.936.000 Euro, das von Kassel bei 8.465.898.000 Euro, das von Offenbach am Main bei 3.903.651.000 Euro und das der
Landeshauptstadt Wiesbaden bei 14.449.253.000 Euro.
Die Quellen der folgenden, über die vorstehenden allgemeinen Strukturdaten/Informationen hinausgehenden Daten sind die
Haushaltssatzungen der fünf kreisfreien Städte. Nachfolgend aufgelistet ist zu jeder Stadt das Datum der Beschlussfassung
der Satzung, um Ihnen (z.B. im Falle eventueller Nachtragshaushaltssatzungen) transparent zu machen, welche Satzungsfassung
hier konkret zur Analyse genutzt worden ist: Darmstadt (17.12.2013), Frankfurt am Main (12.12.2013 und Nachtragssatzung vom
22.5.2014), Kassel (9.12.2013), Offenbach am Main (5.6.2014), Wiesbaden (13.2.2014). Hinsichtlich der Haushaltssatzung der
Stadt Frankfurt am Main ist ferner darauf hinzuweisen, dass sie als einzige der fünf kreisfreien Städte in der Haushaltssatzung
keine exakten, auf den Euro genauen Werte angibt, sondern mit auf 10.000 Euro gerundeten Werten arbeitet.
Bei den Daten der Haushaltssatzungen handelt es sich grundsätzlich um Planwerte. Dies ist bei der Interpretation des folgenden
Datenangebots zu beachten. So können die im Jahresabschluss ausgewiesenen, tatsächlich realisierten Werte von den Plandaten
z.T. deutlich abweichen.
Ergebnishaushalt
Die vor dem Hintergrund der
Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik wichtigsten Kennzahlen werden im
Ergebnishaushalt
ausgewiesen. Es sind dies das ordentliche Ergebnis und das Gesamtergebnis (als Summe aus dem ordentlichen und dem
außerordentlichen Ergebnis), wobei das ordentliche Ergebnis den Vorteil hat, dass außerordentliche Vorgänge (z.B. Erträge aus
Vermögensverkauf über Buchwert) ausgeblendet werden, was die Kenngröße z.B. weniger manipulationsanfällig macht. Generell gilt,
dass das Gesamtergebnis bzw. das ordentliche Ergebnis regelmäßig ausgeglichen sein sollten, um von einer generationengerechten
Haushaltspolitik sprechen zu können. Wird der Ergebnisausgleich verfehlt, so wird in finanzwirtschaftlicher Hinsicht per Definition
in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt.
Wie aus Tabelle 2 ersichtlich wird, planen alle fünf kreisfreien Städte im Jahr 2014 mit Defiziten im ordentlichen Ergebnis.
Sie verletzten damit die aus dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit abgeleitete Pflicht zum jahresbezogenen
Ergebnisausgleich in ordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Das höchste Defizit in der Ergebnisplanung 2014 ist der Stadt
Offenbach am Main mit -414,26 Euro je Einwohner zuzurechnen (entspricht -14,09 Prozent des Gesamtbetrags der ordentlichen
Erträge). Das geringste Defizit plant Wiesbaden (-78,54 Euro je Einwohner).
Auffällig ist auch das beträchtliche Plandefizit in der Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main (-94,57 Euro je Einwohner).
So hat Frankfurt am Main beschlossen, 2014 im Umfang von -94,57 Euro je Einwohner bzw. -65,04 Mio. Euro auf Kosten künftiger
Generationen zu leben, obwohl die Stadt vor dem Hintergrund ihrer enormen Wirtschaftskraft (siehe obiges Ranking zum
Bruttoinlandsprodukt) eigentlich problemlos den jahresbezogenen Ergebnisausgleich erreichen könnte.
Nachrichtlich aufgeführt sind in Tabelle 3 auch die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen. In ihren Volumina sind hier
indes keine Salden in auffälligen Größenordnungen (Maximum: Kassel mit einem Überschuss von 2,43 Euro je Einwohner) zu beobachten.
In Anbetracht dessen, dass alle fünf kreisfreien Städte in Hessen im Ergebnishaushalt 2014 defizitär sind, ist an dieser
Stelle festzuhalten, dass zeitnahe aufwands- und/oder ertragsseitige Konsolidierungsmaßnahmen dringend erforderlich sind.
Der jahresbezogene Ergebnisausgleich der Haushaltspolitik muss schnellstmöglich
wieder hergestellt werden, um das derzeitige Wirtschaften auf Kosten künftiger Generationen zu beenden.
Finanzhaushalt
In der Haushaltssatzung wird hinsichtlich des
Finanzhaushalts differenziert zwischen Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
(Tabelle 4), Zahlungen aus Investitionstätigkeit (Tabelle 5) und Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tabelle 6). Die Größen des
Finanzhaushalts sind v.a. relevant für die Liquiditätsplanung einer Kommune.
Der Saldo der Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ist ein Maßstab für die Eigenfinanzierungskraft einer Kommune. Positive
Salden weisen auf einen Zufluss, negative Salden auf einen Abfluss liquider Mittel aufgrund der regulären Verwaltungstätigkeit der
Kommune hin. Der Saldo der Zahlungen aus Investitionstätigkeit gibt die Finanzmittel an, die nach Erhalt von Zuwendungen für
Investitionen sowie nach Zuflüssen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen und nach Erwerb/Kauf von Investitionsgütern
der Kommune für die Schuldentilgung verbleiben bzw. zu Finanzierungszwecken an Schulden aufgenommen werden müssen. Der Saldo
der Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit bildet alle Einzahlungen aus der Aufnahme und Auszahlungen für die Tilgung von Krediten
und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen ab.
In Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit planen Frankfurt am Main, Wiesbaden und Kassel Überschüsse,
während Darmstadt und Offenbach am Main Defizite einplanen. Der höchste Überschuss findet sich in Frankfurt am Main (136,89 Euro
je Einwohner), das höchste Defizit in Offenbach am Main (-282,39 Euro je Einwohner).
Beim Saldo der Zahlungen aus Investitionstätigkeit sehen die Haushaltssatzungen aller fünf kreisfreien Städte Defizite von mindestens
-200 Euro je Einwohner vor. Frankfurt am Main hat mit -475,88 Euro je Einwohner das höchste Plandefizit der Zahlungen aus
Investitionstätigkeit. Offenbach am Main hat mit -213,29 Euro je Einwohner das geringste Defizit.
Beim Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit finden sich in allen fünf Haushaltssatzungen Überschüsse.
Der größte Überschuss findet sich in Wiesbaden mit 225,05 Euro je Einwohner. Der geringste positive Saldo wird von Kassel geplant
(25,01 Euro je Einwohner).
Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen
Neben den Größen des Ergebnis- und des Finanzhaushalts weisen Haushaltssatzungen typischerweise auch den Gesamtbetrag der
Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, den Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der
Kassenkredite aus. Die benannten Informationen werden in Tabelle 7 ausgewiesen.
Die höchste Pro-Kopf-Kreditermächtigung findet sich im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main mit 319,87 Euro je Einwohner. Bei
den Verpflichtungsermächtigungen gilt dies für Offenbach am Main mit 602,00 Euro je Einwohner. Die höchsten beschlossenen
Höchstbeträge für die Kassenkreditaufnahme sind ebenfalls im Haushalt der Stadt Offenbach am Main veranschlagt worden
(6.413,27 Euro je Einwohner).
Realsteuerhebesätze
In der Haushaltssatzung wird, sofern dies nicht im Rahmen einer separaten Hebesatzsatzung geschieht, regelmäßig die Höhe der
Hebesätze der
Realsteuern
(Grundsteuer A, Grundsteuer B,
Gewerbesteuer) festgelegt. Die entsprechenden Hebesatzfestsetzungen
der kreisfreien Städte sind in Tabelle 8 ausgewiesen. Der am Ende der Tabelle verzeichnete Durchschnittswert spiegelt das
arithmetische Mittel der einzelnen Hebesätze und nicht den
gewogenen Durchschnittshebesatz wider.
Die Realsteuerhebesätze sind für die Städte von besonderer Relevanz für Steuerungsentscheidungen, da erstens das Aufkommen
vollständig (Grundsteuer A/B) oder zumindest größtenteils (Gewerbesteuer) bei den Städten verbleibt, zweitens die Erträge
durch die Hebesatzfestsetzung unmittelbar beeinflusst werden können und es sich drittens um sehr voluminöse Ertragspositionen
handelt (Ausnahme: Grundsteuer A).
Den jeweils niedrigsten Hebesatz hat bei der Grundsteuer A die Stadt Frankfurt am Main (175 Prozent), bei der Grundsteuer B die
Stadt Darmstadt (460 Prozent) und bei der Gewerbesteuer ebenfalls die Stadt Darmstadt (425 Prozent). Die jeweiligen Höchsthebesätze
finden sich bei der Grundsteuer A in Kassel (450 Prozent), bei der Grundsteuer B in Frankfurt am Main und Offenbach am Main
(jeweils 500 Prozent) und bei der Gewerbesteuer in Frankfurt am Main (460 Prozent).
Im Vergleich zu den kreisfreien Städten anderer Länder liegt v.a. im Niveau der Grundsteuer-B-Hebesätze im Falle eines Defizits
im ordentlichen Ergebnis (siehe Tabelle 2) noch beträchtliches ertragsseitiges Konsolidierungspotenzial: So erhebt für das Jahr
2014 z.B. Schwerin 630 Prozent, Duisburg 695 Prozent, Hagen 750 Prozent, Wuppertal 620 Prozent, Dresden 635 Prozent und Leipzig
650 Prozent (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014).
Einen sehr interessanten Haushaltskonsolidierungsansatz im Kontext der Grundsteuer-B-Hebesätze verfolgen
die Stadt Freudenberg in Nordrhein-Westfalen, die Ortsgemeinde Stadtkyll in Rheinland-Pfalz und die Stadt Taunusstein
in Hessen. Die drei Kommunen haben ihr Ortsrecht freiwillig um eine sog.
Nachhaltigkeitssatzung ergänzt. Diese sieht jeweils die Etablierung einer automatischen Koppelung
des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den jahresbezogenen Ergebnisausgleich vor, um hierüber politische Anreize für
Aufwandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen in anderen Bereichen zu schaffen (sog.
doppische Kommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag).
Kommunen mit hohen Ergebnisdefiziten könnten dieses Modell für
die Übergangsphase (d.h. bis zum vollständigen Abbau des Defizits) erweitern um eine Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den anvisierten
Defizitabbaupfad. Weitere Informationen zu diesem Ansatz finden Sie z.B. unter nachfolgenden Links.
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
Hrsg.: Stadt Freudenberg
» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
Hrsg.: Stadt Taunusstein
» Kommunaler Finanzreport Deutschland 2013: Doppische Kommunalschuldenbremse (Seite 156 bis 183)
Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers
Darüber hinaus kann auch der Gewerbesteuerhebesatz einen Hebel für ertragsseitige Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen darstellen,
wenngleich hier auch eventuelle, hebesatzbedingte Wanderungsbewegungen einzelner Gewerbesteuerzahler ins Kalkül einzubeziehen sind.
Beispiele für kreisfreie Städte anderer Flächenländer mit einem Gewerbesteuerhebesatz von mindestens 470 Prozent sind (jeweils
gemäß Haushaltssatzung 2014): Bielefeld (480 Prozent), Bochum (480 Prozent), Bonn (490 Prozent), Bottrop (490 Prozent), Dortmund
(485 Prozent), Duisburg (505 Prozent), Erfurt (470 Prozent), Essen (480 Prozent), Gelsenkirchen (480 Prozent), Hagen (510 Prozent),
Herne (480 Prozent), Köln (475 Prozent), Leverkusen (475 Prozent), Mönchengladbach (475 Prozent), Mülheim an der Ruhr (490 Prozent),
Oberhausen (520 Prozent), Remscheid (490 Prozent), Solingen (475 Prozent), Wuppertal (490 Prozent).
Weitere Informationen
Weitergehende Finanzdaten zu den hessischen kreisfreien Städten finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de u.a. unter diesen Links:
» Schulden-Ranking der 103 kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3. August 2014
Autor: Andreas Burth
» Ranking über die Pro-Kopf-Steuereinnahmen der 426 Städte und Gemeinden in Hessen, Blog-Eintrag vom 3. Oktober 2014
Autor: Andreas Burth
» Ranking zum Finanzierungsüberschuss/-defizit der 447 Kommunen in Hessen, Blog-Eintrag vom 4. Oktober 2014
Autor: Andreas Burth
» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Jahresabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
|
|
|