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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich

Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich
24. Oktober 2014  |  Autor: Andreas Burth



Kürzlich auf HaushaltsSteuerung.de analysiert worden sind auf Ranking-Basis die Geldschulden, Finanzierungssalden und Steuereinnahmen der hessischen Kommunen. Gegenstand dieser Untersuchungen waren indes stets statistische, vergangenheitsbezogene Daten. Für die idealtypischerweise am Jahresende stattfindenden Haushaltsberatungen ist allerdings v.a. ein möglichst aktuelles Zahlenmaterial (d.h. idealerweise Daten des aktuellen Jahres, mithin Plandaten) relevant. Zum Bundesland Hessen sind vor diesem Hintergrund bereits die Haushaltssatzungen der 21 hessischen Landkreise auf vergleichender Basis untersucht worden (Link siehe unten).

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich,
    Blog-Eintrag vom 16. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

Aufgrund ihrer hohen Einwohnerzahl und Budgetvolumina von ebenso großer Bedeutung ist im Kontext der hessischen Kommunalfinanzen - trotz ihrer überschaubaren Fallzahl (fünf) - die Haushaltslage in den fünf kreisfreien Städten des Landes: Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden. Der vorliegende Blog-Eintrag hat daher auf vergleichender Grundlage die doppischen Haushaltssatzungen 2014 dieser kreisfreien Städte zum Gegenstand.

Überblick:
- Allgemeine Strukturdaten
- Ergebnishaushalt
- Finanzhaushalt
- Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen
- Realsteuerhebesätze
- Weitere Informationen



Allgemeine Strukturdaten

Hilfreich bei der Durchführung von Finanzkennzahlenvergleichen zwischen kreisfreien Städten ist die Kenntnis wichtiger Strukturdaten sowie sonstiger allgemeiner Informationen. Tabelle 1 weist aus diesem Grund zu jeder kreisfreien Stadt in Hessen die Einwohnerzahl, die Fläche und die Einwohnerdichte aus. Ergänzend wird aufgeführt, ob die betreffende Stadt Teilnehmer am kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen ist. Der kommunale Schutzschirm ist ein Programm, über das das Land Hessen besonders konsolidierungsbedürftige Kommunen (und damit auch kreisfreie Städte) finanziell unterstützt. Schutzschirm-Teilnehmer sind damit tendenziell Städte mit einer schlechteren Finanzsituation. Indes zielt gerade der Schutzschirm darauf ab, die Finanzlage der Teilnehmer dauerhaft zu verbessern. Das Programm wurde im Jahr 2013 in den Wirkbetrieb überführt. Insgesamt sind drei der fünf kreisfreien Städte (Darmstadt, Kassel, Offenbach am Main) Schutzschirm-Teilnehmer. Weitere Informationen zum kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen finden Sie unter folgendem Link.

» Der Kommunale Schutzschirm - generationengerecht und zukunftsfähig
    Hrsg.: Hessisches Ministerium der Finanzen

Allgemeine Strukturdaten zu den fünf kreisfreien Städten in Hessen

Ebenfalls relevant für den Vergleich der kreisfreien Städte ist die Kenntnis ihrer Wirtschaftsstärke (gemessen am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt 2012 in jeweiligen Preisen). Wie folgende Abbildung zeigt, hat die Stadt Frankfurt am Main mit 80.009 Euro je Einwohner das mit großem Abstand höchste Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt aller kreisfreien Städte in Hessen. Offenbach am Main liegt mit 33.380 Euro je Einwohner beim im Vergleich niedrigsten Pro-Kopf-Niveau.

Ranking zum Bruttoinlandsprodukt zu jeweiligen Preisen des Jahres 2012 der fünf kreisfreien Städte in Hessen (in Euro je Einwohner)

In absoluten Werten liegt das Bruttoinlandsprodukt 2012 von Darmstadt bei 8.137.918.000 Euro, das von Frankfurt am Main bei 55.027.936.000 Euro, das von Kassel bei 8.465.898.000 Euro, das von Offenbach am Main bei 3.903.651.000 Euro und das der Landeshauptstadt Wiesbaden bei 14.449.253.000 Euro.

Die Quellen der folgenden, über die vorstehenden allgemeinen Strukturdaten/Informationen hinausgehenden Daten sind die Haushaltssatzungen der fünf kreisfreien Städte. Nachfolgend aufgelistet ist zu jeder Stadt das Datum der Beschlussfassung der Satzung, um Ihnen (z.B. im Falle eventueller Nachtragshaushaltssatzungen) transparent zu machen, welche Satzungsfassung hier konkret zur Analyse genutzt worden ist: Darmstadt (17.12.2013), Frankfurt am Main (12.12.2013 und Nachtragssatzung vom 22.5.2014), Kassel (9.12.2013), Offenbach am Main (5.6.2014), Wiesbaden (13.2.2014). Hinsichtlich der Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main ist ferner darauf hinzuweisen, dass sie als einzige der fünf kreisfreien Städte in der Haushaltssatzung keine exakten, auf den Euro genauen Werte angibt, sondern mit auf 10.000 Euro gerundeten Werten arbeitet.

Bei den Daten der Haushaltssatzungen handelt es sich grundsätzlich um Planwerte. Dies ist bei der Interpretation des folgenden Datenangebots zu beachten. So können die im Jahresabschluss ausgewiesenen, tatsächlich realisierten Werte von den Plandaten z.T. deutlich abweichen.



Ergebnishaushalt

Die vor dem Hintergrund der
Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik wichtigsten Kennzahlen werden im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Es sind dies das ordentliche Ergebnis und das Gesamtergebnis (als Summe aus dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis), wobei das ordentliche Ergebnis den Vorteil hat, dass außerordentliche Vorgänge (z.B. Erträge aus Vermögensverkauf über Buchwert) ausgeblendet werden, was die Kenngröße z.B. weniger manipulationsanfällig macht. Generell gilt, dass das Gesamtergebnis bzw. das ordentliche Ergebnis regelmäßig ausgeglichen sein sollten, um von einer generationengerechten Haushaltspolitik sprechen zu können. Wird der Ergebnisausgleich verfehlt, so wird in finanzwirtschaftlicher Hinsicht per Definition in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt.

Wie aus Tabelle 2 ersichtlich wird, planen alle fünf kreisfreien Städte im Jahr 2014 mit Defiziten im ordentlichen Ergebnis. Sie verletzten damit die aus dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit abgeleitete Pflicht zum jahresbezogenen Ergebnisausgleich in ordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Das höchste Defizit in der Ergebnisplanung 2014 ist der Stadt Offenbach am Main mit -414,26 Euro je Einwohner zuzurechnen (entspricht -14,09 Prozent des Gesamtbetrags der ordentlichen Erträge). Das geringste Defizit plant Wiesbaden (-78,54 Euro je Einwohner).

Auffällig ist auch das beträchtliche Plandefizit in der Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main (-94,57 Euro je Einwohner). So hat Frankfurt am Main beschlossen, 2014 im Umfang von -94,57 Euro je Einwohner bzw. -65,04 Mio. Euro auf Kosten künftiger Generationen zu leben, obwohl die Stadt vor dem Hintergrund ihrer enormen Wirtschaftskraft (siehe obiges Ranking zum Bruttoinlandsprodukt) eigentlich problemlos den jahresbezogenen Ergebnisausgleich erreichen könnte.

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Erträge und Aufwendungen in den fünf kreisfreien Städten in Hessen

Nachrichtlich aufgeführt sind in Tabelle 3 auch die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen. In ihren Volumina sind hier indes keine Salden in auffälligen Größenordnungen (Maximum: Kassel mit einem Überschuss von 2,43 Euro je Einwohner) zu beobachten.

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Ergebnishaushalt veranschlagten außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in den fünf kreisfreien Städten in Hessen

In Anbetracht dessen, dass alle fünf kreisfreien Städte in Hessen im Ergebnishaushalt 2014 defizitär sind, ist an dieser Stelle festzuhalten, dass zeitnahe aufwands- und/oder ertragsseitige Konsolidierungsmaßnahmen dringend erforderlich sind. Der jahresbezogene Ergebnisausgleich der Haushaltspolitik muss schnellstmöglich wieder hergestellt werden, um das derzeitige Wirtschaften auf Kosten künftiger Generationen zu beenden.



Finanzhaushalt

In der Haushaltssatzung wird hinsichtlich des
Finanzhaushalts differenziert zwischen Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Tabelle 4), Zahlungen aus Investitionstätigkeit (Tabelle 5) und Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tabelle 6). Die Größen des Finanzhaushalts sind v.a. relevant für die Liquiditätsplanung einer Kommune.

Der Saldo der Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ist ein Maßstab für die Eigenfinanzierungskraft einer Kommune. Positive Salden weisen auf einen Zufluss, negative Salden auf einen Abfluss liquider Mittel aufgrund der regulären Verwaltungstätigkeit der Kommune hin. Der Saldo der Zahlungen aus Investitionstätigkeit gibt die Finanzmittel an, die nach Erhalt von Zuwendungen für Investitionen sowie nach Zuflüssen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen und nach Erwerb/Kauf von Investitionsgütern der Kommune für die Schuldentilgung verbleiben bzw. zu Finanzierungszwecken an Schulden aufgenommen werden müssen. Der Saldo der Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit bildet alle Einzahlungen aus der Aufnahme und Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen ab.

In Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit planen Frankfurt am Main, Wiesbaden und Kassel Überschüsse, während Darmstadt und Offenbach am Main Defizite einplanen. Der höchste Überschuss findet sich in Frankfurt am Main (136,89 Euro je Einwohner), das höchste Defizit in Offenbach am Main (-282,39 Euro je Einwohner).

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in den fünf kreisfreien Städten in Hessen

Beim Saldo der Zahlungen aus Investitionstätigkeit sehen die Haushaltssatzungen aller fünf kreisfreien Städte Defizite von mindestens -200 Euro je Einwohner vor. Frankfurt am Main hat mit -475,88 Euro je Einwohner das höchste Plandefizit der Zahlungen aus Investitionstätigkeit. Offenbach am Main hat mit -213,29 Euro je Einwohner das geringste Defizit.

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in den fünf kreisfreien Städten in Hessen

Beim Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit finden sich in allen fünf Haushaltssatzungen Überschüsse. Der größte Überschuss findet sich in Wiesbaden mit 225,05 Euro je Einwohner. Der geringste positive Saldo wird von Kassel geplant (25,01 Euro je Einwohner).

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in den fünf kreisfreien Städten in Hessen



Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen

Neben den Größen des Ergebnis- und des Finanzhaushalts weisen Haushaltssatzungen typischerweise auch den Gesamtbetrag der
Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kassenkredite aus. Die benannten Informationen werden in Tabelle 7 ausgewiesen.

Die höchste Pro-Kopf-Kreditermächtigung findet sich im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main mit 319,87 Euro je Einwohner. Bei den Verpflichtungsermächtigungen gilt dies für Offenbach am Main mit 602,00 Euro je Einwohner. Die höchsten beschlossenen Höchstbeträge für die Kassenkreditaufnahme sind ebenfalls im Haushalt der Stadt Offenbach am Main veranschlagt worden (6.413,27 Euro je Einwohner).

Gesamtbetrag der für das Haushaltsjahr 2014 veranschlagten Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen sowie Höchstbeträge für Kassenkredite in den fünf kreisfreien Städten in Hessen



Realsteuerhebesätze

In der Haushaltssatzung wird, sofern dies nicht im Rahmen einer separaten Hebesatzsatzung geschieht, regelmäßig die Höhe der
Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer) festgelegt. Die entsprechenden Hebesatzfestsetzungen der kreisfreien Städte sind in Tabelle 8 ausgewiesen. Der am Ende der Tabelle verzeichnete Durchschnittswert spiegelt das arithmetische Mittel der einzelnen Hebesätze und nicht den gewogenen Durchschnittshebesatz wider.

Die Realsteuerhebesätze sind für die Städte von besonderer Relevanz für Steuerungsentscheidungen, da erstens das Aufkommen vollständig (Grundsteuer A/B) oder zumindest größtenteils (Gewerbesteuer) bei den Städten verbleibt, zweitens die Erträge durch die Hebesatzfestsetzung unmittelbar beeinflusst werden können und es sich drittens um sehr voluminöse Ertragspositionen handelt (Ausnahme: Grundsteuer A).

Den jeweils niedrigsten Hebesatz hat bei der Grundsteuer A die Stadt Frankfurt am Main (175 Prozent), bei der Grundsteuer B die Stadt Darmstadt (460 Prozent) und bei der Gewerbesteuer ebenfalls die Stadt Darmstadt (425 Prozent). Die jeweiligen Höchsthebesätze finden sich bei der Grundsteuer A in Kassel (450 Prozent), bei der Grundsteuer B in Frankfurt am Main und Offenbach am Main (jeweils 500 Prozent) und bei der Gewerbesteuer in Frankfurt am Main (460 Prozent).

Hebesätze der Realsteuern in den fünf kreisfreien Städten in Hessen für das Haushaltsjahr 2014 (in Prozent)

Im Vergleich zu den kreisfreien Städten anderer Länder liegt v.a. im Niveau der Grundsteuer-B-Hebesätze im Falle eines Defizits im ordentlichen Ergebnis (siehe Tabelle 2) noch beträchtliches ertragsseitiges Konsolidierungspotenzial: So erhebt für das Jahr 2014 z.B. Schwerin 630 Prozent, Duisburg 695 Prozent, Hagen 750 Prozent, Wuppertal 620 Prozent, Dresden 635 Prozent und Leipzig 650 Prozent (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014).

Einen sehr interessanten Haushaltskonsolidierungsansatz im Kontext der Grundsteuer-B-Hebesätze verfolgen die Stadt Freudenberg in Nordrhein-Westfalen, die Ortsgemeinde Stadtkyll in Rheinland-Pfalz und die Stadt Taunusstein in Hessen. Die drei Kommunen haben ihr Ortsrecht freiwillig um eine sog. Nachhaltigkeitssatzung ergänzt. Diese sieht jeweils die Etablierung einer automatischen Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den jahresbezogenen Ergebnisausgleich vor, um hierüber politische Anreize für Aufwandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen in anderen Bereichen zu schaffen (sog. doppische Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag). Kommunen mit hohen Ergebnisdefiziten könnten dieses Modell für die Übergangsphase (d.h. bis zum vollständigen Abbau des Defizits) erweitern um eine Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den anvisierten Defizitabbaupfad. Weitere Informationen zu diesem Ansatz finden Sie z.B. unter nachfolgenden Links.

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
    Hrsg.: Stadt Freudenberg

» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
    Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
    Hrsg.: Stadt Taunusstein

» Kommunaler Finanzreport Deutschland 2013: Doppische Kommunalschuldenbremse
    (Seite 156 bis 183)

    Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers

Darüber hinaus kann auch der Gewerbesteuerhebesatz einen Hebel für ertragsseitige Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen darstellen, wenngleich hier auch eventuelle, hebesatzbedingte Wanderungsbewegungen einzelner Gewerbesteuerzahler ins Kalkül einzubeziehen sind. Beispiele für kreisfreie Städte anderer Flächenländer mit einem Gewerbesteuerhebesatz von mindestens 470 Prozent sind (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014): Bielefeld (480 Prozent), Bochum (480 Prozent), Bonn (490 Prozent), Bottrop (490 Prozent), Dortmund (485 Prozent), Duisburg (505 Prozent), Erfurt (470 Prozent), Essen (480 Prozent), Gelsenkirchen (480 Prozent), Hagen (510 Prozent), Herne (480 Prozent), Köln (475 Prozent), Leverkusen (475 Prozent), Mönchengladbach (475 Prozent), Mülheim an der Ruhr (490 Prozent), Oberhausen (520 Prozent), Remscheid (490 Prozent), Solingen (475 Prozent), Wuppertal (490 Prozent).



Weitere Informationen

Weitergehende Finanzdaten zu den hessischen kreisfreien Städten finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de u.a. unter diesen Links:

» Schulden-Ranking der 103 kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3.
    August 2014

    Autor: Andreas Burth

» Ranking über die Pro-Kopf-Steuereinnahmen der 426 Städte und Gemeinden in Hessen,
    Blog-Eintrag vom 3. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

» Ranking zum Finanzierungsüberschuss/-defizit der 447 Kommunen in Hessen,
    Blog-Eintrag vom 4. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Jahresabschlüssen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de



Überblick - Haushaltsanalysen 2014 auf HaushaltsSteuerung.de:
» Ergebnisplanung 2014 der 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz im Vergleich (3.12.2014)
» Ergebnisplanung 2014 der Kreise in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (2.12.2014)
» Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadt
   Hannover und der acht kreisfreien Städte in Niedersachsen im Vergleich (27.11.2014)

» Produktbereich-Ergebnisplanung im Haushaltsplan 2014 der 22 kreisfreien Städte in
   Nordrhein-Westfalen im Vergleich (15.11.2014)

» Vergleich der Ergebnishaushalte und Realsteuerhebesätze 2014 der 52 Gemeinden im
   Saarland (13.11.2014)

» NKHR-Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadtkreise in
   Baden-Württemberg im Vergleich (1.11.2014)

» Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 in den 48 kreisangehörigen
   Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (29.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der sieben Sonderstatusstädte in Hessen im Vergleich
   (28.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz im
   Vergleich (26.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich
   (24.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich
   (16.10.2014)

» NKF-Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien NRW-Städte im Vergleich (11.10.2014)






©  Andreas Burth, Marc Gnädinger