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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » NKHR-Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadtkreise in Baden-Württemberg im Vergleich

NKHR-Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadtkreise in Baden-Württemberg im Vergleich
1. November 2014  |  Autor: Andreas Burth



Mit der Stadt Wiesloch war Baden-Württemberg einst der Vorreiter in Deutschland bei der Doppik-Einführung. Inzwischen zählt Baden-Württemberg zu denjenigen Flächenländern, die bei der Haushaltsrechtsmodernisierung am weitesten hinterherhinken. Zwar können die Kommunen in Baden-Württemberg bereits auf die Doppik umstellen, die Übergangsfristen (2020 für den Kernhaushalt und 2022 für den Gesamtabschluss) sind jedoch die längsten von allen Flächenländern, die die kommunale Doppik verpflichtend vorschreiben.

Tendenziell ist der relative Anteil der Kommunen, die bereits auf die Doppik umgestellt haben, unter den größeren, einwohnerstärkeren Kommunen am größten. So rechneten in Baden-Württemberg zum Haushaltsjahr 2014 acht von neun kreisfreien Städten (in Baden-Württemberg werden die kreisfreien Städte auch als sog. "Stadtkreise" bezeichnet) bereits doppisch, d.h. auf Basis des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR). Einzige Ausnahme ist die Stadt Freiburg im Breisgau. Die NKHR-Haushaltssatzungen 2014 der acht doppisch rechnenden Städte sind vor diesem Hintergrund Gegenstand des vorliegenden Blog-Eintrags. Der Fokus liegt hierbei auf dem Ergebnishaushalt unter ergänzender Betrachtung der Hebesätze der Realsteuern.

Überblick:
- Allgemeine Strukturdaten
- Ergebnishaushalt
- Realsteuerhebesätze
- Weitere Informationen



Allgemeine Strukturdaten

Hilfreich bei der Durchführung von Finanzkennzahlenvergleichen zwischen verschiedenen Kommunen ist die Kenntnis wichtiger Strukturdaten sowie sonstiger allgemeiner Informationen. Tabelle 1 weist aus diesem Grund zu jeder kreisfreien Stadt in Baden-Württemberg die Einwohnerzahl, die Fläche und die Einwohnerdichte aus. Ergänzend berichtet wird auch das
Bruttoinlandsprodukt 2012 in jeweiligen Preisen als Maßstab für die Wirtschaftskraft der betreffenden Stadt. Ebenso gibt Tabelle 1 Antwort auf die Frage, welche der Städte im Haushaltsjahr 2014 bereits die Doppik nutzen.

Allgemeine Strukturdaten zu den neun kreisfreien Städten (Stadtkreisen) in Baden-Württemberg

Die Quellen der folgenden, über die vorstehenden allgemeinen Strukturdaten/Informationen hinausgehenden Daten sind die Haushaltssatzungen 2014 der einzelnen kreisfreien Städte. Nachfolgend aufgelistet ist zu jeder Gemeinde das Datum der Beschlussfassung der Satzung, um Ihnen (z.B. im Falle eventueller Nachtragshaushaltssatzungen) transparent zu machen, welche Satzungsfassung hier konkret zur Analyse genutzt worden ist: Baden-Baden (27.1.2014), Freiburg im Breisgau (16.4.2013), Heidelberg (18.12.2012), Heilbronn (12.12.2013), Karlsruhe (9.4.2013), Mannheim (10.12.2013), Pforzheim (18.12.2012), Stuttgart (20.12.2013), Ulm (18.12.2013).

Bei den Daten der Haushaltssatzungen handelt es sich grundsätzlich um Planwerte. Dies ist bei der Interpretation des folgenden Datenangebots zu beachten. So können die im Jahresabschluss ausgewiesenen, tatsächlich realisierten Werte von den Plandaten z.T. deutlich abweichen.



Ergebnishaushalt

Die wichtigste Finanzkennzahl zur Beurteilung der Haushaltslage einer Kommune wird in der Doppik im Ergebnishaushalt ausgewiesen: Es handelt sich hierbei um den Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen im Haushaltsjahr (
ordentliches Ergebnis). Die große Bedeutung des ordentlichen Ergebnisses rührt daher, dass die Kennzahl abgeleitet ist aus dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit, wonach eine Generation nur so viele Ressourcen verbrauchen sollte wie sie selbst erwirtschaftet. Die Größen des Ressourcenaufkommens bzw. des Ressourcenverbrauchs spiegeln sich haushalterisch in den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen wider. Generell gilt somit, dass das ordentliche Ergebnis regelmäßig ausgeglichen sein muss, um von einer generationengerechten Haushaltspolitik sprechen zu können. Wird der ordentliche Ergebnisausgleich verfehlt, so wird in finanzwirtschaftlicher Hinsicht per Definition in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt. Alternativ zum ordentlichen Ergebnis wird teilweise auch das Gesamtergebnis (Summe aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis) zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik herangezogen. Ein Nachteil dieser Kenngröße ist jedoch, dass sie anfällig gegenüber außerordentlichen Vorgängen (z.B. Erträge aus Vermögensverkauf über Buchwert) ist und damit leichter "manipuliert" werden kann.

Gemäß Tabelle 2 planen vier von acht doppisch rechnenden Städten mit einem ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis. Der höchste Überschuss ist von der Landeshauptstadt Stuttgart veranschlagt worden (145,95 Euro je Einwohner). Das höchste Defizit findet sich in der Haushaltssatzung der Stadt Pforzheim (-315,94 Euro je Einwohner).

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Erträge und Aufwendungen in den kreisfreien Städten (Stadtkreisen) in Baden-Württemberg

Tabelle 3 zeigt nachrichtlich die geplanten außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in den acht doppisch rechnenden Städten. Volumina von mehr als fünf Euro je Einwohner finden sich hierbei nur in Karlsruhe (Überschuss von 11,82 Euro je Einwohner) und Stuttgart (Defizit von -40,14 Euro je Einwohner).

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Ergebnishaushalt veranschlagten außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in den kreisfreien Städten     (Stadtkreisen) in Baden-Württemberg

Zusammenfassend betrachtet zeigt Baden-Württemberg damit - in Abgrenzung zu Ländern wie z.B. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland - in Grundzügen wie Kommunalfinanzen auch funktionieren können: Von zwei Ausnahmen abgesehen weisen alle doppisch rechnenden kreisfreien Städte im Jahr 2014 ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis oder nur geringe Defizite auf.

Bei einer der beiden Ausnahmen handelt es sich um die Stadt Pforzheim, die nicht nur 2014, sondern auch schon im Haushalt 2013 ein hohes Plandefizit veranschlagt hat (2013: -26.228.181 Euro im ordentlichen Ergebnis). Im Vergleich zu 2013 zeigt sich zudem sogar eine Verschlechterungstendenz in Pforzheim (von -26.228.181 Euro (2013) auf -36.783.042 Euro (2014)). Hier bedarf es zeitnaher ertrags- und/oder aufwandsseitiger Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, um den ordentlichen Ergebnisausgleich in den kommenden Haushaltsjahren möglichst bald wieder zu erreichen und das aktuell im Pforzheimer Haushalt praktizierte "Wirtschaften auf Kosten künftiger Generationen" zu beenden. Auch die Kommunalfinanzaufsicht ist hier gefordert, umgehend auf eine Haushaltskonsolidierung zu drängen.

Als zweite Ausnahme hat auch Heidelberg mit -84,54 Euro je Einwohner ein größeres Defizit, wenngleich dieses im Verhältnis zum Volumen der ordentlichen Erträge (-2,53 Prozent) noch in einem vergleichsweise einfach zu konsolidierenden Rahmen liegt. Nichtdestotrotz ist auch hier auf eine ungünstige Tendenz hinzuweisen. So lag das Plandefizit in ordentlichen Erträgen und Aufwendungen 2013 nur etwa halb so hoch (-5.979.820 Euro bzw. 39,78 Euro je Einwohner bzw. 1,21 Prozent der ordentlichen Erträge). Insofern ist auch in Heidelberg darauf zu achten, das Defizit - analog zu Pforzheim - schnellstmöglich wieder vollständig abzubauen. In Betracht kommen sowohl Konsolidierungsmaßnahmen auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite.

Die Stadt Freiburg im Breisgau rechnet im Haushaltsjahr 2014 als einzige kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg noch kameral, weshalb die Haushaltsdaten dieser Stadt nicht vergleichbar sind mit den Haushaltsdaten der doppisch rechnenden Städte. Für das Haushaltsjahr 2014 hat die Stadt Freiburg im Breisgau Einnahmen und Ausgaben von je 933.790.000 Euro veranschlagt (davon 835.390.000 Euro im Verwaltungshaushalt und 98.400.000 Euro im Vermögenshaushalt). Freiburg im Breisgau will mit dem Doppelhaushalt 2015/16 auf das NKHR umsteigen.



Realsteuerhebesätze

In der Haushaltssatzung wird, sofern dies nicht im Rahmen einer separaten Hebesatzsatzung geschieht, regelmäßig die Höhe der drei Hebesätze der Realsteuern (
Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer) festgelegt. Die entsprechenden Hebesatzfestsetzungen der baden-württembergischen Städte sind in Tabelle 4 ausgewiesen. Der am Ende der Tabelle verzeichnete Durchschnittswert spiegelt das arithmetische Mittel der einzelnen Hebesätze wider. Es handelt sich folglich nicht um den gewogenen Durchschnittshebesatz. Die Realsteuerhebesätze sind für die Städte von besonderer Relevanz für Steuerungsentscheidungen, da erstens das Aufkommen vollständig (Grundsteuer A/B) oder zumindest größtenteils (Gewerbesteuer) bei den Städten verbleibt, zweitens die Erträge durch die Hebesatzfestsetzung unmittelbar beeinflusst werden können und es sich drittens um sehr voluminöse Ertragspositionen handelt (Ausnahme: Grundsteuer A).

Die im Vergleich jeweils niedrigsten Hebesätze erheben Mannheim (260 Prozent bei der Grundsteuer A), Karlsruhe (420 Prozent bei der Grundsteuer B) und Ulm (360 Prozent bei der Gewerbesteuer). Die höchsten Hebesätze finden sich demgegenüber in Freiburg im Breisgau (600 Prozent bei der Grundsteuer A und B) und in Mannheim (430 Prozent bei der Gewerbesteuer).

Hebesätze der Realsteuern in den neun kreisfreien Städten (Stadtkreisen) in Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2014 (in Prozent)

Die einzige hoch defizitäre, doppisch rechnende kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg, Pforzheim, erhebt 2014 einen Grundsteuer-B-Hebesatz von 500 Prozent. Im Haushaltsplan 2013/14 veranschlagt sind für 2014 Erträge aus der Grundsteuer B in Höhe von 25.048.000 Euro. Im Vergleich zum Höchsthebesatz der kreisfreien Städte in Baden-Württemberg (600 Prozent in Freiburg im Breisgau) existiert hier noch beträchtliches ertragsseitiges Konsolidierungspotenzial. Im Vergleich zu den kreisfreien Städten anderer Länder können auch noch weitergehende Potenziale gehoben werden: So erhebt für das Jahr 2014 z.B. Schwerin 630 Prozent, Duisburg 695 Prozent, Hagen 750 Prozent, Wuppertal 620 Prozent, Dresden 635 Prozent und Leipzig 650 Prozent (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014). Die Grundsteuer B stellt somit für Pforzheim eine Möglichkeit dar, einen erheblichen Teil des Defizits mittels einer einzigen Konsolidierungsmaßnahme abzubauen. Eine Erhöhung von 500 auf 600 Prozent (d.h. auf das Niveau von Freiburg im Breisgau) würde das Defizit rechnerisch um rund 5 Mio. Euro reduzieren. Eine Anhebung auf den Hebesatz von Hagen (750 Prozent) würde das Defizit um etwa 12,5 Mio. Euro abbauen.

Analog zu Pforzheim kann auch das mittelhoch defizitäre Heidelberg die Lücke im Ergebnishaushalt teilweise oder auch vollständig über die Grundsteuer B schließen. Für 2014 hat Heidelberg Grundsteuer-B-Erträge in Höhe von 25.681.000 Euro im Ergebnishaushalt veranschlagt. Das 2014er-Plandefizit im ordentlichen Ergebnis von -12.709.010 Euro ließe sich somit rechnerisch über eine Hebesatzerhöhung von 470 auf 703 Prozent komplett abbauen. Alternativ können selbstverständlich auch andere Ertragspositionen erhöht bzw. Aufwandspositionen reduziert werden, um die Grundsteuer-B-Hebesatzerhöhung geringer ausfallen zu lassen oder ganz zu vermeiden. Dies gilt analog auch für die Stadt Pforzheim.

Einen sehr interessanten Haushaltskonsolidierungsansatz im Kontext der Grundsteuer-B-Hebesätze verfolgen die Stadt Freudenberg in Nordrhein-Westfalen, die Ortsgemeinde Stadtkyll in Rheinland-Pfalz und die Stadt Taunusstein in Hessen. Die drei Kommunen haben ihr Ortsrecht freiwillig um eine sog. Nachhaltigkeitssatzung ergänzt. Diese sieht jeweils die Etablierung einer automatischen Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den jahresbezogenen Ergebnisausgleich vor, um hierüber politische Anreize für Aufwandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen in anderen Bereichen zu schaffen (sog. doppische Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag). Kommunen mit hohen Ergebnisdefiziten könnten dieses Modell für die Übergangsphase (d.h. bis zum vollständigen Abbau des Defizits) erweitern um eine Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den anvisierten Defizitabbaupfad. Weitere Informationen zu diesem Ansatz finden Sie z.B. unter nachfolgenden Links.

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
    Hrsg.: Stadt Freudenberg

» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
    Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
    Hrsg.: Stadt Taunusstein

» Kommunaler Finanzreport Deutschland 2013: Doppische Kommunalschuldenbremse
    (Seite 156 bis 183)

    Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers



Weitere Informationen

Weitergehende Daten zu den Kommunalfinanzen finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de u.a. unter diesen Links:

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Jahresabschlüssen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de



Überblick - Haushaltsanalysen 2014 auf HaushaltsSteuerung.de:
» Ergebnisplanung 2014 der 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz im Vergleich (3.12.2014)
» Ergebnisplanung 2014 der Kreise in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (2.12.2014)
» Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadt
   Hannover und der acht kreisfreien Städte in Niedersachsen im Vergleich (27.11.2014)

» Produktbereich-Ergebnisplanung im Haushaltsplan 2014 der 22 kreisfreien Städte in
   Nordrhein-Westfalen im Vergleich (15.11.2014)

» Vergleich der Ergebnishaushalte und Realsteuerhebesätze 2014 der 52 Gemeinden im
   Saarland (13.11.2014)

» NKHR-Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadtkreise in
   Baden-Württemberg im Vergleich (1.11.2014)

» Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 in den 48 kreisangehörigen
   Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (29.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der sieben Sonderstatusstädte in Hessen im Vergleich
   (28.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz im
   Vergleich (26.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich
   (24.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich
   (16.10.2014)

» NKF-Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien NRW-Städte im Vergleich (11.10.2014)






©  Andreas Burth, Marc Gnädinger