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Doppische Haushaltssatzungen 2014 der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz im Vergleich
Doppische Haushaltssatzungen 2014 der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz im Vergleich
26. Oktober 2014 |
Autor: Andreas Burth
Die
Haushaltssatzungen 2014 der kreisfreien Städte der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen sind auf
HaushaltsSteuerung.de bereits einer vergleichenden Analyse unterzogen worden. Ein drittes Flächenland
mit einer ebenfalls tendenziell kritischen Kommunalfinanzlage ist Rheinland-Pfalz. Dies gilt v.a. auch
für die kreisfreien Städte dieses Landes. So zählen die zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz z.B.
zu den pro Kopf am höchsten verschuldeten kreisfreien Städten in Deutschland (siehe Link unten). Vor
diesem Hintergrund erscheint es - gerade in Anbetracht der bevorstehenden Haushaltsberatungen für das
Jahr 2015 - sinnvoll, die 2014er-Haushaltssatzungen dieser zwölf Städte einem Vergleich zu unterziehen.
» Schulden-Ranking der 103 kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3. August 2014
Autor: Andreas Burth
Überblick:
- Allgemeine Strukturdaten
- Ergebnishaushalt
- Finanzhaushalt
- Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen
- Realsteuerhebesätze
- Weitere Informationen
Allgemeine Strukturdaten
Hilfreich bei der Durchführung von Finanzkennzahlenvergleichen zwischen kreisfreien Städten ist die
Kenntnis wichtiger Strukturdaten zu diesen Kommunen. Tabelle 1 weist aus diesem Grund zu jeder
kreisfreien Stadt in Rheinland-Pfalz die Einwohnerzahl, die Fläche und die Einwohnerdichte aus.
Ergänzend zu den Strukturdaten ist in Tabelle 1 auch verzeichnet, ob die betreffende kreisfreie Stadt
Teilnehmer des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) ist. Der Kommunale Entschuldungsfonds
ist ein Programm des Landes Rheinland-Pfalz zur finanziellen Unterstützung konsolidierungsbedürftiger Kommunen (v.a. Abbau von Kassenkrediten).
Eine Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds deutet damit tendenziell auf eine schlechtere Finanzlage
in der jeweiligen Kommune hin. Gleichwohl zielt gerade der Kommunale Entschuldungsfonds darauf ab, die
Finanzsituation der Teilnehmer dauerhaft zu verbessern. Es sind alle zwölf kreisfreien Städte
Teilnehmer am Kommunalen Entschuldungsfonds. Weitere Informationen zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz können
Sie unter nachfolgendem Link abrufen.
» Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
Hrsg.: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz
Ebenfalls relevant für den Vergleich der kreisfreien Städte ist die Kenntnis ihrer Wirtschaftsstärke
(gemessen am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt 2012 in jeweiligen Preisen). Wie folgende Abbildung zeigt,
hat Ludwigshafen am Rhein mit 72.758 Euro je Einwohner die höchste Wirtschaftskraft aller kreisfreien
Städte in Rheinland-Pfalz. Das hohe Bruttoinlandsprodukt in Ludwigshafen am Rhein dürfte eine wesentliche
Ursache in der ortsansässigen BASF SE, einem der weltweit größten Chemiekonzerne, haben. Das niedrigste
Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt hat im Gegensatz dazu die Stadt Neustadt an der Weinstraße mit 27.242 Euro je
Einwohner.
In absoluten Werten erreicht das Bruttoinlandsprodukt 2012 jeweils folgende Höhe: Frankenthal (Pfalz)
1.456.707.000 Euro, Kaiserslautern 3.551.255.000 Euro, Koblenz 6.024.112.000 Euro, Landau in der Pfalz
1.647.147.000 Euro, Ludwigshafen am Rhein 11.654.265.000 Euro, Mainz 9.512.098.000 Euro, Neustadt
an der Weinstraße 1.423.909.000 Euro, Pirmasens 1.378.351.000 Euro, Speyer 2.176.209.000 Euro, Trier
4.053.152.000 Euro, Worms 2.556.578.000 Euro, Zweibrücken 1.247.074.000 Euro.
Die Quellen der folgenden, über die vorstehenden allgemeinen Strukturdaten/Informationen hinausgehenden
Daten sind die Haushaltssatzungen der zwölf kreisfreien Städte. Aufgelistet wird daher nachfolgend zu
jeder der Städte das Datum der Beschlussfassung der Satzung, um Ihnen (z.B. im Falle eventueller
Nachtragshaushaltssatzungen) transparent zu machen, welche Satzungsfassung hier konkret zur Analyse
genutzt worden ist: Frankenthal (Pfalz) (18.12.2013), Kaiserslautern (16.12.2013), Koblenz (13.12.2013,
geändert am 30.1.2014), Landau in der Pfalz (17.12.2013), Ludwigshafen am Rhein (4.3.2013), Mainz
(20.11.2012 und Nachtragshaushaltssatzung vom 18.12.2013), Neustadt an der Weinstraße (Beschlussdatum
unbekannt; genehmigt durch Aufsicht am 12.2.2014), Pirmasens (Beschlussdatum unbekannt; genehmigt durch
Aufsicht am 24.2.2014), Speyer (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 18.10.2014), Trier (Beschlussdatum
unbekannt; abgerufen am 18.10.2014), Worms (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 18.10.2014),
Zweibrücken (18.12.2013).
Generell ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Daten aus den Haushaltssatzungen grundsätzlich um
Planwerte handelt. Dies ist bei der Interpretation des folgenden Datenangebots zu beachten. So können
die tatsächlich realisierten Werte, welche später im Rahmen der Rechnungslegung im Jahresabschluss
berichtet werden, von den Plandaten teilweise merklich abweichen.
Darüber hinaus sei angemerkt, dass eventuell in der Haushaltssatzung ausgewiesene Ansätze für Sondervermögen
hier nicht in die Analyse einbezogen worden sind. Ebenfalls nicht untersucht werden die im Rahmen der
Haushaltssatzung festgesetzten Steuersätze der Hundesteuer.
Ergebnishaushalt
Die wichtigste Finanzkennzahl zur Beurteilung der Haushaltslage einer Kommune wird in der Doppik im
Ergebnishaushalt ausgewiesen: Es handelt sich hierbei um den Saldo der gesamten Erträgen und Aufwendungen
im Haushaltsjahr (Gesamtergebnis). Die große Bedeutung des Gesamtergebnisses rührt daher, dass die
Kennzahl abgeleitet ist aus dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit, wonach eine
Generation nur so viele Ressourcen verbrauchen sollte wie sie selbst erwirtschaftet. Die Größen des
Ressourcenaufkommens bzw. des Ressourcenverbrauchs spiegeln sich haushalterisch in den Erträgen bzw.
Aufwendungen wider. Generell gilt somit, dass das Gesamtergebnis regelmäßig ausgeglichen sein muss, um
von einer generationengerechten Haushaltspolitik sprechen zu können. Wird der Ergebnisausgleich verfehlt,
so wird in finanzwirtschaftlicher Hinsicht per Definition in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger
Generationen gelebt.
Wie Tabelle 2 zeigt, weisen alle zwölf kreisfreien Städte sehr hohe Plandefizite im Ergebnishaushalt
auf. Das im Vergleich noch geringste (aber noch immer ausgesprochen hohe) Defizit plant Neustadt an
der Weinstraße mit -174,56 Euro je Einwohner. Das größte Plandefizit hat Zweibrücken beschlossen -
mit exorbitant hohen -684,89 Euro je Einwohner. Dies entspricht einem Defizit in Höhe von -27,25 Prozent
des Ertragsvolumens.
Auffällig ist unter ergänzender Berücksichtigung des Bruttoinlandsprodukt-Rankings (siehe obige
Abbildung) das enorm hohe Defizite in Ludwigshafen am Rhein (-444,31 Euro je Einwohner). Die Stadt
verfehlt trotz ihrer großen Wirtschaftsstärke den jahresbezogenen Ergebnisausgleich. Dies gilt analog
für das ebenfalls wirtschaftsstarke Koblenz (Plandefizit in Höhe von -195,76 Euro je Einwohner). Die
Stadt mit dem geringsten Defizit, Neustadt an der Weinstraße, ist interessanterweise die Stadt mit dem
geringsten Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt.
Zusammenfassend ist in Anbetracht der Ergebnisplanung 2014 festzustellen, dass selbige in den
kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz ausgesprochen besorgniserregend ist. Alle kreisfreien Städte
dieses Landes leben in finanzieller Hinsicht in großem bis extrem großem Umfang auf Kosten künftiger
Generationen. Die zwölf Städte müssen dringend ihre Erträge steigern und/oder ihre Aufwendungen senken,
um den Ergebnisausgleich und damit die Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik so zeitnah wie
möglich wiederherzustellen. In diesem Kontext ist explizit auch die Kommunalfinanzaufsicht gefordert,
die offenkundigen Versäumnisse der Vergangenheit sowie auch der Gegenwart umgehend zu korrigieren.
Letztlich ist auf absehbare Zeit jeder kommunale
Haushalt konsolidierbar/ausgleichbar - dies gilt auch für die kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. Es bedarf hierzu jedoch dem notwendigen, unbedingten
Konsolidierungswillen vor Ort. Die Städte haben auch eine enorme eigene Kraft, um diese Konsolidierungsaufgaben zu bewältigen - in mancher
jahrelang defizitären Stadt ist diese Kraft im Laufe der Jahre indes in Vergessenheit geraten.
Finanzhaushalt
In der Haushaltssatzung wird hinsichtlich des
Finanzhaushalts differenziert zwischen den ordentlichen
Ein- und Auszahlungen (Tabelle 4), den außerordentlichen Auszahlungen (Tabelle 5), den Zahlungen aus
Investitionstätigkeit (Tabelle 6) und den Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tabelle 7). Tabelle 3
zeigt die Zuordnung der einzelnen, aggregiert abgedeckten Ein- und Auszahlungsarten. Die Größen des
Finanzhaushalts sind v.a. relevant für die Liquiditätsplanung einer Kommune.
In ordentlichen Ein- und Auszahlungen ist der Saldo von elf kreisfreien Städten negativ. Nur Koblenz
plant einen positiven Saldo in Höhe von 11,24 Euro je Einwohner. Das höchste ordentliche Zahlungsdefizit
hat die Stadt Zweibrücken in ihrer Haushaltssatzung veranschlagt (-520,22 Euro je Einwohner).
Außerordentliche Zahlungen werden nur in den Haushalten von Ludwigshafen am Rhein und Neustadt an der
Weinstraße veranschlagt. Ein nennenswertes Niveau erreicht hierbei nur Neustadt an der Weinstraße mit
einem außerordentlichen Zahlungsdefizit in Höhe von -28,12 Euro je Einwohner.
Hinsichtlich der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit weisen alle Haushaltssatzungen
Plandefizite auf. Das geringste Defizit wird in diesem Kontext von Neustadt an der Weinstraße (-63,25
Euro je Einwohner) geplant. Der höchste negative Saldo findet sich in der Haushaltssatzung 2014 der
Stadt Worms (-313,69 Euro je Einwohner).
In den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit weist die Haushaltssatzung jeder kreisfreien
Stadt in Rheinland-Pfalz einen Überschuss aus. Der höchste findet sich in Zweibrücken (688,05 Euro je
Einwohner), der niedrigste in Neustadt an der Weinstraße (158,89 Euro je Einwohner).
Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen
Neben den Größen des Ergebnis- und des Finanzhaushalts weisen Haushaltssatzungen typischerweise
auch den Gesamtbetrag der
Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(differenziert nach Ermächtigungen für verzinste Krediten und für zinslose Kredite), den Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der
Kassenkredite aus. Die benannten
Informationen werden in Tabelle 8 ausgewiesen.
Die höchste Ermächtigung zur Aufnahme verzinster Kredite findet sich in der Haushaltssatzung
der Stadt Worms (313,69 Euro je Einwohner). Ermächtigungen für zinslose Kredite sind in keiner
Haushaltssatzung ausgewiesen worden. Das höchste Volumen an Verpflichtungsermächtigungen für
Auszahlungen in späteren Haushaltsjahren ist in der Stadt Frankenthal (Pfalz) veranschlagt worden
(473,99 Euro je Einwohner). Die höchste Kassenkreditermächtigung findet sich in der Haushaltssatzung
der Stadt Primasens (8.195,30 Euro je Einwohner).
Realsteuerhebesätze
In der Haushaltssatzung wird - sofern dies nicht durch eine separate Hebesatzsatzung geschieht -
regelmäßig die Höhe der drei
Realsteuerhebesätze
(Grundsteuer A, Grundsteuer B,
Gewerbesteuer)
festgelegt. Die Hebesatzfestsetzungen der zwölf Städte sind in Tabelle 9 ausgewiesen. Der am Ende
der Tabelle verzeichnete Durchschnittswert spiegelt das arithmetische Mittel der zwölf Hebesätze
und nicht den
gewogenen Durchschnittshebesatz wider.
Die Entscheidung über die Hebesätze der Realsteuern ist für die Städte aus haushaltspolitischer
Sicht von großer Bedeutung, da erstens das Steueraufkommen komplett (Grundsteuer A/B) oder zumindest
größtenteils (Gewerbesteuer) bei den Städten verbleibt, zweitens die Erträge durch die
Hebesatzfestsetzung direkt beeinflusst werden können und es sich drittens um sehr voluminöse
Ertragspositionen handelt (Ausnahme: Grundsteuer A).
Den höchsten Grundsteuer-A-Hebesatz der zwölf Städte hat Trier mit 350 Prozent. Das niedrigste
Niveau ist in der Haushaltssatzung der Stadt Pirmasens festgesetzt worden (280 Prozent). Bei der Grundsteuer B
liegt der höchste Hebesatz bei 440 Prozent (Stadt Mainz). Der niedrigste Hebesatz der Grundsteuer B
findet sich in Frankenthal (Pfalz) und Pirmasens (jeweils 390 Prozent). Der höchste Gewerbesteuerhebesatz
wird von der Stadt Mainz erhoben (440 Prozent). Das niedrigste Hebesatzniveau ist in
Ludwigshafen am Rhein (375 Prozent) zu beobachten.
Wie aus Tabelle 2 ersichtlich ist, befindet sich die Ergebnisplanung aller kreisfreien
Städte für das Jahr 2014 deutlich im Defizit. Die Städte werden vor diesem Hintergrund um zeitnahe,
teilweise harte Konsolidierungsentscheidungen nicht herum kommen. Eine zeitliche Verzögerung wird
zu einem späteren Zeitpunkt nur noch einschneidendere Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung erfordern.
Neben Konsolidierungsmaßnahmen auf der Aufwandsseite wird es auch ertragsseitiger
Konsolidierungsmaßnahmen bedürfen, um den Haushalt wieder auszugleichen. Einen wichtigen Ansatzpunkt
stellen hier v.a. die Realsteuererträge dar, welche über Hebesatzerhöhungen unmittelbar beeinflusst
werden können.
Im Vergleich zu den kreisfreien Städten anderer Länder liegt insbesondere im Niveau der
Grundsteuer-B-Hebesätze noch erhebliches ertragsseitiges Konsolidierungspotenzial für die kreisfreien
Städte in Rheinland-Pfalz. Beispielhaft genannt seien die Grundsteuer-B-Hebesätze folgender
kreisfreier Städte (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014): Dresden (635 Prozent), Duisburg (695 Prozent),
Hagen (750 Prozent), Leipzig (650 Prozent), Schwerin (630 Prozent), Wuppertal (620 Prozent).
Gerade die hoch defizitären Städte werden, realistisch betrachtet, um zeitnahe
erhebliche Hebesatzanpassungen bei der Grundsteuer B kaum herum kommen. Sofern
nicht durch Aufwandssenkungen und Ertragssteigerungen an anderer Stelle der
Ergebnisausgleich gelingt, werden in einzelnen hoch defizitären Fällen wohl
sogar Hebesatzsprünge notwendig werden, die über die 750 Prozent der Stadt Hagen
deutlich hinausgehen.
Einen sehr interessanten Haushaltskonsolidierungsansatz im Kontext der Grundsteuer-B-Hebesätze verfolgen
die Stadt Freudenberg in Nordrhein-Westfalen, die Ortsgemeinde Stadtkyll in Rheinland-Pfalz und die Stadt Taunusstein
in Hessen. Die drei Kommunen haben ihr Ortsrecht freiwillig um eine sog.
Nachhaltigkeitssatzung ergänzt. Diese sieht jeweils die Etablierung einer automatischen Koppelung
des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den jahresbezogenen Ergebnisausgleich vor, um hierüber politische Anreize für
Aufwandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen in anderen Bereichen zu schaffen (sog.
doppische Kommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag).
Kommunen mit hohen Ergebnisdefiziten könnten dieses Modell für
die Übergangsphase (d.h. bis zum vollständigen Abbau des Defizits) erweitern um eine Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den anvisierten
Defizitabbaupfad. Weitere Informationen zu diesem Ansatz finden Sie z.B. unter nachfolgenden Links.
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
Hrsg.: Stadt Freudenberg
» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
Hrsg.: Stadt Taunusstein
» Kommunaler Finanzreport Deutschland 2013: Doppische Kommunalschuldenbremse (Seite 156 bis 183)
Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers
Weitere ertragsseitige Konsolidierungspotenziale können sich für die Städte aus der Erhöhung der
Gewerbesteuerhebesätze ergeben, wenngleich hier auch eventuelle, hebesatzbedingte Wanderungsbewegungen
einzelner Gewerbesteuerzahler ins Kalkül einzubeziehen sind. Auch hier sind in den kreisfreien Städten
anderer Länder z.T. signifikant höhere Hebesätze festgesetzt worden. Beispiele für kreisfreie
Städte mit einem Gewerbesteuerhebesatz von mindestens 460 Prozent sind (jeweils gemäß
Haushaltssatzung 2014): Bielefeld (480 Prozent), Bochum (480 Prozent), Bonn (490 Prozent),
Bottrop (490 Prozent), Dortmund (485 Prozent), Duisburg (505 Prozent), Erfurt (470 Prozent),
Essen (480 Prozent), Frankfurt am Main (460 Prozent), Gelsenkirchen (480 Prozent), Hagen (510 Prozent),
Hamm (465 Prozent), Herne (480 Prozent), Köln (475 Prozent), Krefeld (460 Prozent), Leipzig (460 Prozent),
Leverkusen (475 Prozent), Mönchengladbach (475 Prozent), Mülheim an der Ruhr (490 Prozent),
Münster (460 Prozent), Oberhausen (520 Prozent), Remscheid (490 Prozent), Rostock (465 Prozent),
Solingen (475 Prozent), Wuppertal (490 Prozent).
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen zum Hebesatzniveau in kreisangehörigen und kreisfreien Städten und
Gemeinden in Deutschland können Sie hier abrufen:
» Realsteuer-Hebesätze 2013 nach Ländern und Größenklassen, Blog-Eintrag vom 7. September 2014
Autor: Andreas Burth
Tiefergehende Finanzinformationen zu den kreisfreien Städten von Rheinland-Pfalz finden Sie auf
HaushaltsSteuerung.de z.B. unter diesen Links:
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Jahresabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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