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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Doppische Haushaltssatzungen 2014 der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz im Vergleich

Doppische Haushaltssatzungen 2014 der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz im Vergleich
26. Oktober 2014  |  Autor: Andreas Burth



Die Haushaltssatzungen 2014 der kreisfreien Städte der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen sind auf HaushaltsSteuerung.de bereits einer vergleichenden Analyse unterzogen worden. Ein drittes Flächenland mit einer ebenfalls tendenziell kritischen Kommunalfinanzlage ist Rheinland-Pfalz. Dies gilt v.a. auch für die kreisfreien Städte dieses Landes. So zählen die zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz z.B. zu den pro Kopf am höchsten verschuldeten kreisfreien Städten in Deutschland (siehe Link unten). Vor diesem Hintergrund erscheint es - gerade in Anbetracht der bevorstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 - sinnvoll, die 2014er-Haushaltssatzungen dieser zwölf Städte einem Vergleich zu unterziehen.

» Schulden-Ranking der 103 kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3.
    August 2014

    Autor: Andreas Burth

Überblick:
- Allgemeine Strukturdaten
- Ergebnishaushalt
- Finanzhaushalt
- Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen
- Realsteuerhebesätze
- Weitere Informationen



Allgemeine Strukturdaten

Hilfreich bei der Durchführung von Finanzkennzahlenvergleichen zwischen kreisfreien Städten ist die Kenntnis wichtiger Strukturdaten zu diesen Kommunen. Tabelle 1 weist aus diesem Grund zu jeder kreisfreien Stadt in Rheinland-Pfalz die Einwohnerzahl, die Fläche und die Einwohnerdichte aus.

Ergänzend zu den Strukturdaten ist in Tabelle 1 auch verzeichnet, ob die betreffende kreisfreie Stadt Teilnehmer des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) ist. Der Kommunale Entschuldungsfonds ist ein Programm des Landes Rheinland-Pfalz zur finanziellen Unterstützung konsolidierungsbedürftiger Kommunen (v.a. Abbau von Kassenkrediten). Eine Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds deutet damit tendenziell auf eine schlechtere Finanzlage in der jeweiligen Kommune hin. Gleichwohl zielt gerade der Kommunale Entschuldungsfonds darauf ab, die Finanzsituation der Teilnehmer dauerhaft zu verbessern. Es sind alle zwölf kreisfreien Städte Teilnehmer am Kommunalen Entschuldungsfonds. Weitere Informationen zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz können Sie unter nachfolgendem Link abrufen.

» Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
    Hrsg.: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz

Allgemeine Strukturdaten zu den zwölf kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz

Ebenfalls relevant für den Vergleich der kreisfreien Städte ist die Kenntnis ihrer Wirtschaftsstärke (gemessen am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt 2012 in jeweiligen Preisen). Wie folgende Abbildung zeigt, hat Ludwigshafen am Rhein mit 72.758 Euro je Einwohner die höchste Wirtschaftskraft aller kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. Das hohe Bruttoinlandsprodukt in Ludwigshafen am Rhein dürfte eine wesentliche Ursache in der ortsansässigen BASF SE, einem der weltweit größten Chemiekonzerne, haben. Das niedrigste Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt hat im Gegensatz dazu die Stadt Neustadt an der Weinstraße mit 27.242 Euro je Einwohner.

Ranking zum Bruttoinlandsprodukt zu jeweiligen Preisen des Jahres 2012 der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz (in Euro je Einwohner)

In absoluten Werten erreicht das Bruttoinlandsprodukt 2012 jeweils folgende Höhe: Frankenthal (Pfalz) 1.456.707.000 Euro, Kaiserslautern 3.551.255.000 Euro, Koblenz 6.024.112.000 Euro, Landau in der Pfalz 1.647.147.000 Euro, Ludwigshafen am Rhein 11.654.265.000 Euro, Mainz 9.512.098.000 Euro, Neustadt an der Weinstraße 1.423.909.000 Euro, Pirmasens 1.378.351.000 Euro, Speyer 2.176.209.000 Euro, Trier 4.053.152.000 Euro, Worms 2.556.578.000 Euro, Zweibrücken 1.247.074.000 Euro.

Die Quellen der folgenden, über die vorstehenden allgemeinen Strukturdaten/Informationen hinausgehenden Daten sind die Haushaltssatzungen der zwölf kreisfreien Städte. Aufgelistet wird daher nachfolgend zu jeder der Städte das Datum der Beschlussfassung der Satzung, um Ihnen (z.B. im Falle eventueller Nachtragshaushaltssatzungen) transparent zu machen, welche Satzungsfassung hier konkret zur Analyse genutzt worden ist: Frankenthal (Pfalz) (18.12.2013), Kaiserslautern (16.12.2013), Koblenz (13.12.2013, geändert am 30.1.2014), Landau in der Pfalz (17.12.2013), Ludwigshafen am Rhein (4.3.2013), Mainz (20.11.2012 und Nachtragshaushaltssatzung vom 18.12.2013), Neustadt an der Weinstraße (Beschlussdatum unbekannt; genehmigt durch Aufsicht am 12.2.2014), Pirmasens (Beschlussdatum unbekannt; genehmigt durch Aufsicht am 24.2.2014), Speyer (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 18.10.2014), Trier (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 18.10.2014), Worms (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 18.10.2014), Zweibrücken (18.12.2013).

Generell ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Daten aus den Haushaltssatzungen grundsätzlich um Planwerte handelt. Dies ist bei der Interpretation des folgenden Datenangebots zu beachten. So können die tatsächlich realisierten Werte, welche später im Rahmen der Rechnungslegung im Jahresabschluss berichtet werden, von den Plandaten teilweise merklich abweichen.

Darüber hinaus sei angemerkt, dass eventuell in der Haushaltssatzung ausgewiesene Ansätze für Sondervermögen hier nicht in die Analyse einbezogen worden sind. Ebenfalls nicht untersucht werden die im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzten Steuersätze der Hundesteuer.



Ergebnishaushalt

Die wichtigste Finanzkennzahl zur Beurteilung der Haushaltslage einer Kommune wird in der Doppik im
Ergebnishaushalt ausgewiesen: Es handelt sich hierbei um den Saldo der gesamten Erträgen und Aufwendungen im Haushaltsjahr (Gesamtergebnis). Die große Bedeutung des Gesamtergebnisses rührt daher, dass die Kennzahl abgeleitet ist aus dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit, wonach eine Generation nur so viele Ressourcen verbrauchen sollte wie sie selbst erwirtschaftet. Die Größen des Ressourcenaufkommens bzw. des Ressourcenverbrauchs spiegeln sich haushalterisch in den Erträgen bzw. Aufwendungen wider. Generell gilt somit, dass das Gesamtergebnis regelmäßig ausgeglichen sein muss, um von einer generationengerechten Haushaltspolitik sprechen zu können. Wird der Ergebnisausgleich verfehlt, so wird in finanzwirtschaftlicher Hinsicht per Definition in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt.

Wie Tabelle 2 zeigt, weisen alle zwölf kreisfreien Städte sehr hohe Plandefizite im Ergebnishaushalt auf. Das im Vergleich noch geringste (aber noch immer ausgesprochen hohe) Defizit plant Neustadt an der Weinstraße mit -174,56 Euro je Einwohner. Das größte Plandefizit hat Zweibrücken beschlossen - mit exorbitant hohen -684,89 Euro je Einwohner. Dies entspricht einem Defizit in Höhe von -27,25 Prozent des Ertragsvolumens.

Auffällig ist unter ergänzender Berücksichtigung des Bruttoinlandsprodukt-Rankings (siehe obige Abbildung) das enorm hohe Defizite in Ludwigshafen am Rhein (-444,31 Euro je Einwohner). Die Stadt verfehlt trotz ihrer großen Wirtschaftsstärke den jahresbezogenen Ergebnisausgleich. Dies gilt analog für das ebenfalls wirtschaftsstarke Koblenz (Plandefizit in Höhe von -195,76 Euro je Einwohner). Die Stadt mit dem geringsten Defizit, Neustadt an der Weinstraße, ist interessanterweise die Stadt mit dem geringsten Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt.

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Ergebnishaushalt veranschlagten Erträge und Aufwendungen in den zwölf kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz

Zusammenfassend ist in Anbetracht der Ergebnisplanung 2014 festzustellen, dass selbige in den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz ausgesprochen besorgniserregend ist. Alle kreisfreien Städte dieses Landes leben in finanzieller Hinsicht in großem bis extrem großem Umfang auf Kosten künftiger Generationen. Die zwölf Städte müssen dringend ihre Erträge steigern und/oder ihre Aufwendungen senken, um den Ergebnisausgleich und damit die Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik so zeitnah wie möglich wiederherzustellen. In diesem Kontext ist explizit auch die Kommunalfinanzaufsicht gefordert, die offenkundigen Versäumnisse der Vergangenheit sowie auch der Gegenwart umgehend zu korrigieren.

Letztlich ist auf absehbare Zeit jeder kommunale Haushalt konsolidierbar/ausgleichbar - dies gilt auch für die kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. Es bedarf hierzu jedoch dem notwendigen, unbedingten Konsolidierungswillen vor Ort. Die Städte haben auch eine enorme eigene Kraft, um diese Konsolidierungsaufgaben zu bewältigen - in mancher jahrelang defizitären Stadt ist diese Kraft im Laufe der Jahre indes in Vergessenheit geraten.



Finanzhaushalt

In der Haushaltssatzung wird hinsichtlich des
Finanzhaushalts differenziert zwischen den ordentlichen Ein- und Auszahlungen (Tabelle 4), den außerordentlichen Auszahlungen (Tabelle 5), den Zahlungen aus Investitionstätigkeit (Tabelle 6) und den Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tabelle 7). Tabelle 3 zeigt die Zuordnung der einzelnen, aggregiert abgedeckten Ein- und Auszahlungsarten. Die Größen des Finanzhaushalts sind v.a. relevant für die Liquiditätsplanung einer Kommune.

Ein- und Auszahlungsarten im kommunalen Finanzhaushalt in Rheinland-Pfalz gemäß § 3 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz

In ordentlichen Ein- und Auszahlungen ist der Saldo von elf kreisfreien Städten negativ. Nur Koblenz plant einen positiven Saldo in Höhe von 11,24 Euro je Einwohner. Das höchste ordentliche Zahlungsdefizit hat die Stadt Zweibrücken in ihrer Haushaltssatzung veranschlagt (-520,22 Euro je Einwohner).

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Finanzhaushalt veranschlagten ordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen in den zwölf kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz

Außerordentliche Zahlungen werden nur in den Haushalten von Ludwigshafen am Rhein und Neustadt an der Weinstraße veranschlagt. Ein nennenswertes Niveau erreicht hierbei nur Neustadt an der Weinstraße mit einem außerordentlichen Zahlungsdefizit in Höhe von -28,12 Euro je Einwohner.

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Finanzhaushalt veranschlagten außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen in den zwölf kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz

Hinsichtlich der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit weisen alle Haushaltssatzungen Plandefizite auf. Das geringste Defizit wird in diesem Kontext von Neustadt an der Weinstraße (-63,25 Euro je Einwohner) geplant. Der höchste negative Saldo findet sich in der Haushaltssatzung 2014 der Stadt Worms (-313,69 Euro je Einwohner).

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in den zwölf kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz

In den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit weist die Haushaltssatzung jeder kreisfreien Stadt in Rheinland-Pfalz einen Überschuss aus. Der höchste findet sich in Zweibrücken (688,05 Euro je Einwohner), der niedrigste in Neustadt an der Weinstraße (158,89 Euro je Einwohner).

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in den zwölf kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz



Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen

Neben den Größen des Ergebnis- und des Finanzhaushalts weisen Haushaltssatzungen typischerweise auch den Gesamtbetrag der
Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (differenziert nach Ermächtigungen für verzinste Krediten und für zinslose Kredite), den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kassenkredite aus. Die benannten Informationen werden in Tabelle 8 ausgewiesen.

Die höchste Ermächtigung zur Aufnahme verzinster Kredite findet sich in der Haushaltssatzung der Stadt Worms (313,69 Euro je Einwohner). Ermächtigungen für zinslose Kredite sind in keiner Haushaltssatzung ausgewiesen worden. Das höchste Volumen an Verpflichtungsermächtigungen für Auszahlungen in späteren Haushaltsjahren ist in der Stadt Frankenthal (Pfalz) veranschlagt worden (473,99 Euro je Einwohner). Die höchste Kassenkreditermächtigung findet sich in der Haushaltssatzung der Stadt Primasens (8.195,30 Euro je Einwohner).

Gesamtbetrag der für das Haushaltsjahr 2014 veranschlagten Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen sowie Höchstbeträge für Kassenkredite in den zwölf kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz



Realsteuerhebesätze

In der Haushaltssatzung wird - sofern dies nicht durch eine separate Hebesatzsatzung geschieht - regelmäßig die Höhe der drei
Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer) festgelegt. Die Hebesatzfestsetzungen der zwölf Städte sind in Tabelle 9 ausgewiesen. Der am Ende der Tabelle verzeichnete Durchschnittswert spiegelt das arithmetische Mittel der zwölf Hebesätze und nicht den gewogenen Durchschnittshebesatz wider.

Die Entscheidung über die Hebesätze der Realsteuern ist für die Städte aus haushaltspolitischer Sicht von großer Bedeutung, da erstens das Steueraufkommen komplett (Grundsteuer A/B) oder zumindest größtenteils (Gewerbesteuer) bei den Städten verbleibt, zweitens die Erträge durch die Hebesatzfestsetzung direkt beeinflusst werden können und es sich drittens um sehr voluminöse Ertragspositionen handelt (Ausnahme: Grundsteuer A).

Den höchsten Grundsteuer-A-Hebesatz der zwölf Städte hat Trier mit 350 Prozent. Das niedrigste Niveau ist in der Haushaltssatzung der Stadt Pirmasens festgesetzt worden (280 Prozent). Bei der Grundsteuer B liegt der höchste Hebesatz bei 440 Prozent (Stadt Mainz). Der niedrigste Hebesatz der Grundsteuer B findet sich in Frankenthal (Pfalz) und Pirmasens (jeweils 390 Prozent). Der höchste Gewerbesteuerhebesatz wird von der Stadt Mainz erhoben (440 Prozent). Das niedrigste Hebesatzniveau ist in Ludwigshafen am Rhein (375 Prozent) zu beobachten.

Hebesätze der Realsteuern in den zwölf kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2014 (in Prozent)

Wie aus Tabelle 2 ersichtlich ist, befindet sich die Ergebnisplanung aller kreisfreien Städte für das Jahr 2014 deutlich im Defizit. Die Städte werden vor diesem Hintergrund um zeitnahe, teilweise harte Konsolidierungsentscheidungen nicht herum kommen. Eine zeitliche Verzögerung wird zu einem späteren Zeitpunkt nur noch einschneidendere Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung erfordern. Neben Konsolidierungsmaßnahmen auf der Aufwandsseite wird es auch ertragsseitiger Konsolidierungsmaßnahmen bedürfen, um den Haushalt wieder auszugleichen. Einen wichtigen Ansatzpunkt stellen hier v.a. die Realsteuererträge dar, welche über Hebesatzerhöhungen unmittelbar beeinflusst werden können.

Im Vergleich zu den kreisfreien Städten anderer Länder liegt insbesondere im Niveau der Grundsteuer-B-Hebesätze noch erhebliches ertragsseitiges Konsolidierungspotenzial für die kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. Beispielhaft genannt seien die Grundsteuer-B-Hebesätze folgender kreisfreier Städte (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014): Dresden (635 Prozent), Duisburg (695 Prozent), Hagen (750 Prozent), Leipzig (650 Prozent), Schwerin (630 Prozent), Wuppertal (620 Prozent).

Gerade die hoch defizitären Städte werden, realistisch betrachtet, um zeitnahe erhebliche Hebesatzanpassungen bei der Grundsteuer B kaum herum kommen. Sofern nicht durch Aufwandssenkungen und Ertragssteigerungen an anderer Stelle der Ergebnisausgleich gelingt, werden in einzelnen hoch defizitären Fällen wohl sogar Hebesatzsprünge notwendig werden, die über die 750 Prozent der Stadt Hagen deutlich hinausgehen.

Einen sehr interessanten Haushaltskonsolidierungsansatz im Kontext der Grundsteuer-B-Hebesätze verfolgen die Stadt Freudenberg in Nordrhein-Westfalen, die Ortsgemeinde Stadtkyll in Rheinland-Pfalz und die Stadt Taunusstein in Hessen. Die drei Kommunen haben ihr Ortsrecht freiwillig um eine sog. Nachhaltigkeitssatzung ergänzt. Diese sieht jeweils die Etablierung einer automatischen Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den jahresbezogenen Ergebnisausgleich vor, um hierüber politische Anreize für Aufwandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen in anderen Bereichen zu schaffen (sog. doppische Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag). Kommunen mit hohen Ergebnisdefiziten könnten dieses Modell für die Übergangsphase (d.h. bis zum vollständigen Abbau des Defizits) erweitern um eine Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den anvisierten Defizitabbaupfad. Weitere Informationen zu diesem Ansatz finden Sie z.B. unter nachfolgenden Links.

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
    Hrsg.: Stadt Freudenberg

» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
    Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
    Hrsg.: Stadt Taunusstein

» Kommunaler Finanzreport Deutschland 2013: Doppische Kommunalschuldenbremse
    (Seite 156 bis 183)

    Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers

Weitere ertragsseitige Konsolidierungspotenziale können sich für die Städte aus der Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze ergeben, wenngleich hier auch eventuelle, hebesatzbedingte Wanderungsbewegungen einzelner Gewerbesteuerzahler ins Kalkül einzubeziehen sind. Auch hier sind in den kreisfreien Städten anderer Länder z.T. signifikant höhere Hebesätze festgesetzt worden. Beispiele für kreisfreie Städte mit einem Gewerbesteuerhebesatz von mindestens 460 Prozent sind (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014): Bielefeld (480 Prozent), Bochum (480 Prozent), Bonn (490 Prozent), Bottrop (490 Prozent), Dortmund (485 Prozent), Duisburg (505 Prozent), Erfurt (470 Prozent), Essen (480 Prozent), Frankfurt am Main (460 Prozent), Gelsenkirchen (480 Prozent), Hagen (510 Prozent), Hamm (465 Prozent), Herne (480 Prozent), Köln (475 Prozent), Krefeld (460 Prozent), Leipzig (460 Prozent), Leverkusen (475 Prozent), Mönchengladbach (475 Prozent), Mülheim an der Ruhr (490 Prozent), Münster (460 Prozent), Oberhausen (520 Prozent), Remscheid (490 Prozent), Rostock (465 Prozent), Solingen (475 Prozent), Wuppertal (490 Prozent).



Weitere Informationen

Ergänzende Informationen zum Hebesatzniveau in kreisangehörigen und kreisfreien Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie hier abrufen:

» Realsteuer-Hebesätze 2013 nach Ländern und Größenklassen, Blog-Eintrag vom 7.
    September 2014

    Autor: Andreas Burth

Tiefergehende Finanzinformationen zu den kreisfreien Städten von Rheinland-Pfalz finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. unter diesen Links:

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Jahresabschlüssen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de



Überblick - Haushaltsanalysen 2014 auf HaushaltsSteuerung.de:
» Ergebnisplanung 2014 der 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz im Vergleich (3.12.2014)
» Ergebnisplanung 2014 der Kreise in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (2.12.2014)
» Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadt
   Hannover und der acht kreisfreien Städte in Niedersachsen im Vergleich (27.11.2014)

» Produktbereich-Ergebnisplanung im Haushaltsplan 2014 der 22 kreisfreien Städte in
   Nordrhein-Westfalen im Vergleich (15.11.2014)

» Vergleich der Ergebnishaushalte und Realsteuerhebesätze 2014 der 52 Gemeinden im
   Saarland (13.11.2014)

» NKHR-Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadtkreise in
   Baden-Württemberg im Vergleich (1.11.2014)

» Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 in den 48 kreisangehörigen
   Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (29.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der sieben Sonderstatusstädte in Hessen im Vergleich
   (28.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz im
   Vergleich (26.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich
   (24.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich
   (16.10.2014)

» NKF-Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien NRW-Städte im Vergleich (11.10.2014)






©  Andreas Burth, Marc Gnädinger