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Doppische Haushaltssatzungen 2014 der sieben Sonderstatusstädte in Hessen im Vergleich
Doppische Haushaltssatzungen 2014 der sieben Sonderstatusstädte in Hessen im Vergleich
28. Oktober 2014 |
Autor: Andreas Burth
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gehören zwar demselben Kommunaltyp an, sind abgesehen davon jedoch teilweise nur schwer
miteinander zu vergleichen. Ein Grund hierfür ist die große Spannweite in der Einwohnerzahl. Eine weitere Ursache findet sich im
nicht immer gleichen Portfolio der von ihnen wahrzunehmenden kommunalen Aufgaben. Eine Gruppe kreisangehöriger Städte in Hessen,
die sich in dieser Hinsicht von den anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden abhebt, sind die sog. Sonderstatusstädte.
Gemäß § 4a Hessische Gemeindeordnung sind Sonderstatusstädte kreisangehörige Städte, die eine Einwohnerzahl von mehr als 50.000
haben. Konkret handelt es sich bei den sieben Sonderstatusstädten um Bad Homburg, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und
Wetzlar. Sonderstatusstädte nehmen einzelne Aufgaben der Kreisebene auf ihrem Hoheitsgebiet wahr (z.B. einzelne Schulträgeraufgaben
und insb. Aufgaben der Jugendhilfe), d.h. ihr Aufgabenportfolio ist größer als das einer "normalen" kreisangehörigen Gemeinde,
jedoch kleiner als das einer kreisfreien Stadt.
Vor dem Hintergrund der Sonderstellung dieser sieben Städte und in Anbetracht der am Jahresende bevorstehenden Haushaltsberatungen
für das Haushaltsjahr 2015 untersucht der vorliegende Blog-Eintrag die
Haushaltssatzungen 2014 der sieben hessischen Sonderstatusstädte
auf vergleichender Grundlage.
Überblick:
- Allgemeine Strukturdaten
- Ergebnishaushalt
- Finanzhaushalt
- Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen
- Realsteuerhebesätze
- Weitere Informationen
Allgemeine Strukturdaten
Nützlich bei der Durchführung kommunaler Finanzkennzahlenvergleichen ist die Kenntnis wichtiger Strukturdaten sowie
sonstiger allgemeiner Informationen. Tabelle 1 weist aus diesem Grund zu jeder hessischen Sonderstatusstadt die Einwohnerzahl,
die Fläche, die Einwohnerdichte und die Landkreis-Zugehörigkeit aus.
Ergänzend wird aufgeführt, ob die betreffende Stadt Teilnehmer am kommunalen Schutzschirm ist. Der kommunale Schutzschirm
ist ein Programm des Landes Hessen, das besonders konsolidierungsbedürftige Kommunen (und somit auch Sonderstatusstädte)
finanziell unterstützt. Schutzschirm-Teilnehmer sind tendenziell Kommunen mit einer schlechteren Finanzsituation. Indes
zielt gerade der Schutzschirm darauf ab, die Finanzlage der Teilnehmer nachhaltig zu stabilisieren. Der Schutzschirm wurde
2013 in den Wirkbetrieb überführt. Insgesamt sind drei der sieben Sonderstatusstädte Schutzschirm-Teilnehmer (Gießen, Hanau
und Rüsselsheim). Weitere Informationen zum kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen finden Sie unter folgendem Link.
» Der Kommunale Schutzschirm - generationengerecht und zukunftsfähig
Hrsg.: Hessisches Ministerium der Finanzen
Die Analyse der Rahmenbedingungen kreisangehöriger Städte und Gemeinden bleibt stets unvollständig ohne eine ergänzende
Analyse der Finanzlage der Landkreise, da die Finanzen der Landkreise eng mit den Finanzen der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden verknüpft sind (v.a. über die an den Landkreis zu entrichtende
Kreis- und Schulumlage). Es sei daher an dieser
Stelle auf folgenden Blog-Eintrag verwiesen, der die Haushaltssatzungen 2014 der hessischen Landkreise in analoger Weise
untersucht und somit als Ergänzung zum vorliegenden Blog-Eintrag angesehen werden kann.
» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich, Blog-Eintrag vom 16. Oktober 2014
Autor: Andreas Burth
Die Quellen der folgenden, über die vorstehenden allgemeinen Strukturdaten/Informationen hinausgehenden Daten sind die
Haushaltssatzungen der sieben Sonderstatusstädte. Nachfolgend aufgelistet ist zu jeder Stadt das Datum der Beschlussfassung
der Satzung, um Ihnen (z.B. im Falle eventueller Nachtragshaushaltssatzungen) transparent zu machen, welche Satzungsfassung
hier konkret zur Analyse genutzt worden ist: Bad Homburg (19.12.2013), Fulda (13.12.2013), Gießen (19.12.2013), Hanau
(17.6.2013), Marburg (20.12.2013), Rüsselsheim (Entwurf; Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 26.10.2014), Wetzlar (24.2.2014).
Bei den Daten der Haushaltssatzungen handelt es sich stets um Planwerte. Dies ist bei der Interpretation des vorliegenden
Datenangebots zu berücksichtigen. So können die im Jahresabschluss berichteten, tatsächlich realisierten Werte von den
Plandaten teilweise signifikant abweichen.
Ergebnishaushalt
Die vor dem Hintergrund der
Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik wichtigsten Kennzahlen werden im
Ergebnishaushalt ausgewiesen. Es sind dies das
ordentliche Ergebnis und das Gesamtergebnis (als Summe aus dem ordentlichen und dem
außerordentlichen Ergebnis), wobei das ordentliche Ergebnis den Vorteil hat, dass außerordentliche Vorgänge (z.B.
Erträge aus Vermögensverkauf über Buchwert) ausgeblendet werden, was die Kenngröße z.B. weniger manipulationsanfällig macht.
Generell gilt, dass das Gesamtergebnis bzw. das ordentliche Ergebnis regelmäßig ausgeglichen sein sollten, um von einer
generationengerechten Haushaltspolitik sprechen zu können. Wird der Ergebnisausgleich verfehlt, so wird in finanzwirtschaftlicher
Hinsicht per Definition in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt: Der Ressourcenverbrauch übersteigt das
Ressourcenaufkommen, wodurch Eigenkapital vernichtet wird.
Wie aus Tabelle 2 ersichtlich ist, planen nur Bad Homburg (3,10 Euro je Einwohner) und Marburg (0,14 Euro je Einwohner)
mit einem jeweils leicht positiven ordentlichen Ergebnis. Fulda verfehlt den jahresbezogenen ordentlichen Ergebnisausgleich
nur knapp (-6,77 Euro je Einwohner). Das höchste Defizit aller Sonderstatusstädte im ordentlichen Ergebnis veranschlagt
Rüsselsheim mit -307,96 Euro je Einwohner. Das zweithöchste Pro-Kopf-Defizit findet sich in Gießen mit -266,44 Euro je Einwohner.
Tabelle 3 weist nachrichtlich die Volumina der in der Haushaltssatzung 2014 veranschlagten außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen aus. Ein nennenswertes Volumen plant lediglich Marburg mit einem Pro-Kopf-Überschuss im außerordentlichen Ergebnis
von 16,08 Euro je Einwohner. Alle anderen Städte liegen im Pro-Kopf-Saldo unter zwei Euro je Einwohner.
Auf Basis vorstehender Betrachtung der Ergebnisplanung 2014 ist festzuhalten, dass v.a. in den drei Schutzschirm-Städten
Gießen, Hanau und Rüsselsheim, aber auch in Wetzlar, weiterhin zeitnahe konsequente Konsolidierungsanstrengungen nötig sind,
um den jahresbezogenen Ergebnisausgleich wieder zu erreichen und somit das derzeitige Wirtschaften auf Kosten künftiger
Generationen zu stoppen. Sowohl auf der Aufwands- als auch auf der Ertragsseite sind Konsolidierungspotenziale auszuloten
und umzusetzen.
Finanzhaushalt
In der Haushaltssatzung wird im Hinblick auf den
Finanzhaushalt unterschieden zwischen Ein- und Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit (Tabelle 4), Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Tabelle 5) und Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit (Tabelle 6). Die Größen des Finanzhaushalts sind v.a. relevant für die Liquiditätsplanung.
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ist ein Maßstab für die Eigenfinanzierungskraft einer
Kommune. Positive Salden weisen auf einen Zufluss, negative Salden auf einen Abfluss liquider Mittel aufgrund der regulären
Verwaltungstätigkeit der Kommune hin. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gibt die Finanzmittel an,
die nach Erhalt von Zuwendungen für Investitionen sowie nach Zuflüssen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen und nach
Erwerb/Kauf von Investitionsgütern der Kommune für die Schuldentilgung verbleiben bzw. zu Finanzierungszwecken an Schulden
aufgenommen werden müssen. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit bildet alle Einzahlungen aus der
Aufnahme und Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen ab.
Den höchsten Pro-Kopf-Überschuss in den geplanten Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit veranschlagt
Bad Homburg mit 255,65 Euro je Einwohner. Rüsselsheim setzt mit -253,90 Euro je Einwohner das höchste Plandefizit an.
Im Saldo der Zahlungen aus Investitionstätigkeit sind die Salden aller sieben Städte negativ. Der höchste negative Saldo findet
sich in Marburg mit -448,33 Euro je Einwohner, der niedrigste in Hanau mit 72,41 Euro je Einwohner.
Im Hinblick auf die Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit ist der Saldo in fünf der sieben Städte positiv. Der höchste positive
Plansaldo wird von Marburg in der Haushaltssatzung angesetzt (354,51 Euro je Einwohner). Das höchste Plandefizit in Zahlungen
aus Finanzierungstätigkeit hat Fulda mit -67,89 Euro je Einwohner.
Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen
Zusätzlich zu den Größen des Ergebnis- und des Finanzhaushalts werden in den Haushaltssatzungen typischerweise auch der
Gesamtbetrag der
Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen und der Höchstbetrag der
Kassenkredite veranschlagt. Besagte Daten finden Sie für die sieben
Sonderstatusstädte in Tabelle 7.
Die höchste Kreditermächtigung wird 2014 in der Haushaltssatzung von Marburg veranschlagt (448,33 Euro je Einwohner). Beim
Volumen der Verpflichtungsermächtigungen gilt dies für Bad Homburg (548,32 Euro je Einwohner). Den größten Pro-Kopf-Wert
beim Höchstbetrag der Kassenkredite hat Rüsselsheim mit 3.984,79 Euro je Einwohner in der Haushaltssatzung angesetzt.
Realsteuerhebesätze
In der Haushaltssatzung wird, sofern dies nicht in einer separaten Hebesatzsatzung geschieht, regelmäßig die Höhe der
Realsteuerhebesätze
(Grundsteuer A/B,
Gewerbesteuer) festgelegt. Die Hebesatzfestsetzungen der Sonderstatusstädte werden in
Tabelle 8 berichtet. Der am Ende der Tabelle verzeichnete Durchschnittswert ist das arithmetische Mittel der einzelnen Hebesätze
(d.h. nicht der gewogene Durchschnittshebesatz).
Die Realsteuerhebesätze sind für die Städte von besonderer Bedeutung für Steuerungsentscheidungen, da erstens das Aufkommen
vollständig (Grundsteuer A/B) oder zumindest größtenteils (Gewerbesteuer) bei den Städten verbleibt, zweitens die Steuererträge
durch die Hebesatzfestsetzung unmittelbar beeinflusst werden können und es sich drittens um sehr voluminöse Ertragspositionen
handelt (Ausnahme: Grundsteuer A). Die Anhebung der Realsteuerhebesätze ist somit ein typisches Handlungsfeld für ertragsseitige
Konsolidierungsmaßnahmen.
Die niedrigsten Realsteuerhebesätze 2014 erheben im Kreise der Sonderstatusstädte Bad Homburg (190 Prozent bei der Grundsteuer A),
Fulda und Marburg (jeweils 330 Prozent bei der Grundsteuer B) und Marburg (370 Prozent bei der Gewerbesteuer). Die Höchsthebesätze
2014 sind festgesetzt worden von Rüsselsheim (680 Prozent bei der Grundsteuer A und 800 Prozent bei der Grundsteuer B) und Hanau
(430 Prozent bei der Gewerbesteuer).
Im Vergleich zu dem Grundsteuer-B-Hebesatz von Rüsselsheim können gerade die defizitären Städte Gießen, Hanau und Wetzlar noch
ertragsseitige Konsolidierungspotenziale durch eine Hebesatzerhöhung erschließen - sofern der jahresbezogene Ergebnisausgleich
nicht durch anderweitige Maßnahmen erreicht wird. In Rüsselsheim wird es zusammen mit alternativen Konsolidierungsmaßnahmen auf
der Aufwands- und der Ertragsseite zur Schließung der bestehenden Lücke im ordentlichen Ergebnis darauf ankommen, auszuloten,
inwiefern weitere Grundsteuer-B-Hebesatzsteigerungen über die 800 Prozent hinaus notwendig sind, um das ordentliche Ergebnis
wieder ausgleichen zu können. Beispielsweise erhebt die ebenfalls im Landkreis Groß-Gerau liegende Gemeinde Nauheim gemäß
Haushaltssatzung 2014 einen Grundsteuer-B-Hebesatz von 960 Prozent.
Einen sehr interessanten Haushaltskonsolidierungsansatz im Kontext der Grundsteuer-B-Hebesätze verfolgen
die Stadt Freudenberg in Nordrhein-Westfalen, die Ortsgemeinde Stadtkyll in Rheinland-Pfalz und die Stadt Taunusstein
in Hessen. Die drei Kommunen haben ihr Ortsrecht freiwillig um eine sog.
Nachhaltigkeitssatzung ergänzt. Diese sieht jeweils die Etablierung einer automatischen Koppelung
des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den jahresbezogenen Ergebnisausgleich vor, um hierüber politische Anreize für
Aufwandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen in anderen Bereichen zu schaffen (sog.
doppische Kommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag).
Kommunen mit hohen Ergebnisdefiziten könnten dieses Modell für
die Übergangsphase (d.h. bis zum vollständigen Abbau des Defizits) erweitern um eine Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den anvisierten
Defizitabbaupfad. Weitere Informationen zu diesem Ansatz finden Sie z.B. unter nachfolgenden Links.
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
Hrsg.: Stadt Freudenberg
» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
Hrsg.: Stadt Taunusstein
» Kommunaler Finanzreport Deutschland 2013: Doppische Kommunalschuldenbremse (Seite 156 bis 183)
Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers
Unter Berücksichtigung eventueller Wanderungsbewegungen einzelner Gewerbesteuerzahler können für die defizitären Städte auch
im Gewerbesteuerhebesatz Haushaltskonsolidierungspotenziale liegen. Nachfolgend aufgelistet sind Beispiele für kreisangehörige
Städte anderer Flächenländer mit einem Gewerbesteuerhebesatz von mindestens 490 Prozent (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014):
Alsdorf (495 Prozent), Dorsten (495 Prozent), Hattingen (490 Prozent), Kerpen (500 Prozent), Lünen (490 Prozent), Marl (530 Prozent),
Recklinghausen (490 Prozent), Stolberg (Rhld.) (495 Prozent), Witten (500 Prozent). Alle vorstehend aufgeführten Städte hatten
zum Stichtag 30.6.2013 zwischen 40.000 und 120.000 Einwohner und liegen damit hinsichtlich ihrer Größenklasse auf einem ähnlichen
Niveau wie die hessischen Sonderstatusstädte.
Weitere Informationen
Ergänzende Finanzdaten zu den hessischen Kommunen finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de u.a. unter diesen Links:
» Ranking über die Pro-Kopf-Steuereinnahmen der 426 Städte und Gemeinden in Hessen, Blog-Eintrag vom 3. Oktober 2014
Autor: Andreas Burth
» Ranking zum Finanzierungsüberschuss/-defizit der 447 Kommunen in Hessen, Blog-Eintrag vom 4. Oktober 2014
Autor: Andreas Burth
» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich, Blog-Eintrag vom 24. Oktober 2014
Autor: Andreas Burth
» Schulden-Ranking der 103 kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3. August 2014
Autor: Andreas Burth
» Schulden-Ranking der 295 Landkreise in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3. August 2014
Autor: Andreas Burth
» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Jahresabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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