Unter Realsteuern versteht man Steuern,
die auf das Eigentum an bestimmten
Besteuerungsobjekten bzw. Vermögensgegenständen erhoben werden.
Realsteuern werden auch als Objekt- oder Sachsteuern bezeichnet. Sie werden bei denjenigen
Akteuren erhoben, denen die Vermögensgegenstände zuzurechnen sind, wobei die Leistungsfähigkeit
dieser Personen, anders als z.B. bei der Einkommensteuer, unbeachtet bleibt.
Realsteuern in Deutschland sind die Gewerbesteuer und die
Grundsteuer.
Im Fall der Gewerbesteuer ist das Eigentum an einem Gewerbebetrieb das Besteuerungsobjekt.
Im Fall der Grundsteuer ist demgegenüber das Eigentum an Grundstücken (inkl. deren Bebauung) das Besteuerungsobjekt.
Bei der Grundsteuer wird weiter unterschieden zwischen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe/Grundstücke) und der
Grundsteuer B (alle übrigen bebauten und bebaubaren Grundstücke).
Die Realsteuern gehören in den meisten Städten und Gemeinden zu den bedeutendsten Einnahmequellen.