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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Durchschnittshebesätze der Grundsteuer B des Jahres 2010 im Ländervergleich

Durchschnittshebesätze der Grundsteuer B des Jahres 2010 im Ländervergleich
9. November 2011  |  Autor: Marc Gnädinger



Die Grundsteuer B ist eine der attraktivsten Kommunalsteuern. Das Aufkommen aus dieser Steuer ist in der jüngeren Vergangenheit stetig gestiegen. Nur sehr wenige Gemeinden verzichten auf die Erhebung der Steuer, obgleich es keinen Mindesthebesatz gibt, wie das bei der Gewerbesteuer der Fall ist.

Rechtsgrundlagen zur Erhebung der Grundsteuer B können dem Grundsteuergesetz entnommen werden. Die Hebesätze einzelner Städte und Gemeinden des Jahres 2010 können der Statistik über die Hebesätze der Realsteuern 2010 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnommen werden. Hierbei kann festgestellt werden, dass es signifikante Unterschiede in den Hebesätzen zwischen einzelnen Städten und Gemeinden gibt, was in allen Flächenländern der Fall ist.

» Grundsteuergesetz (GrStG)

» Hebesätze der Realsteuern 2010
    Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

» Veränderung einzelner Kommunalsteuereinnahmen in den Jahren 2009/2010, Blog-Eintrag
    vom 25. Juni 2011

    Autor: Marc Gnädinger

» Extremwerte bei den Hebesätzen der Grundsteuer B im Jahr 2010, Blog-Eintrag vom 6.
    August 2011

    Autor: Marc Gnädinger

Spezifische Informationen zu den Hebesätzen der Realsteuern der kreisfreien Städte in Deutschland sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf finden Sie in der Steuer-Datenbank von HaushaltsSteuerung.de.

Da die Grundsteuer insgesamt eine verlässliche Ertragsquelle darstellt, die im Gegensatz zur Gewerbesteuer resistent gegen Konjunkturschocks ist, erscheint eine hohe Grundsteuerquote für Kommunen als vorteilhaft.

Die Durchschnittshebesätze der Grundsteuer B im Jahr 2010 unterscheiden sich teilweise stark zwischen einzelnen Ländern. Das geht aus der Statistik über den Realsteuervergleich 2010 hervor.

» Realsteuervergleich 2010
    Hrsg.: Statistisches Bundesamt

Bei den vom Statistischen Bundesamt im Realsteuervergleich angegebenen Durchschnittshebesätzen handelt es sich um sog. "gewogene Durchschnittshebesätze". Das Statistische Bundesamt wendet dabei folgende Formel an:

Formel - gewogene Durchschnittshebesätze

Die im Nenner stehenden Grundbeträge werden nach folgender Formel berechnet:

Formel - Grundbeträge

Im Durchschnitt aller Städte und Gemeinden (kreisfrei sowie kreisangehörig) der Flächenländer liegt der gewogene Durchschnittshebesatz des Jahres 2010 bei 389 Prozent. Er liegt damit deutlich höher als bei der Grundsteuer A im selben Jahr (301 Prozent) und leicht höher als bei der Gewerbesteuer (386 Prozent).

Die Grundsteuer B erscheint im Vergleich zu anderen kommunalen (Real-)Steuern aus mehrerlei Gründen als besonders interessant. Diese Gründe sprechen für eine offensive Nutzung der Grundsteuer B im Realsteuermix der Städte und Gemeinden:
  • Im Gegensatz zur Gewerbesteuer besitzt die Grundsteuer B den gewichtigen Vorteil, dass sie wesentlich weniger konjunkturanfällig ist, was gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten von besonderem Wert ist.
  • Die Generierung der Grundsteuer B beeinträchtigt das Wirtschaftswachstum nicht bzw. nur unwesentlich. Vermutlich ist die Steuer neutral gegenüber dem Wachstumsziel, denn sie besteuert sehr breit und trifft zwar mit dem Faktor Boden einen Wachstumsfaktor, der aber in der Gesamtwirtschaft stark an Bedeutung verloren hat.
  • Die Grundsteuer B ist eine vergleichsweise sozialverträgliche Steuerart, weil Personen mit hohem Einkommen in der Regel auch "besser" wohnen. Insofern korreliert ihre Höhe mit dem Einkommen der Privathaushalte. Die Steuer wird nicht allein von Grundstückseigentümern getragen, sondern per Überwälzung auch von Mietern. Eine Erhöhung der Steuer erstreckt sich auf sämtliche Unternehmen und Haushalte, wobei die Höhe entsprechend dem heterogenen Gewerbe- und Wohnflächenverbrauch variiert: Großflächiges Gewerbe und wirtschaftlich gut situierte Haushalte mit i.d.R. höheren Wohnflächen werden stärker belastet.
  • Aufgrund der geringen Konjunkturanfälligkeit der Grundsteuer B ist das Steueraufkommen zuverlässig prognostizierbar. Das gibt den Städten und Gemeinden Planungssicherheit.
  • Die Grundsteuer B trifft direkt oder indirekt (Einrechnung in Mietpreise) alle Bürger einer Gemeinde. Ihre Generierung und ggf. auch ihre Erhöhung sind daher besonders geeignet, den Zusammenhang zwischen kommunalen Leistungen und ihren Kosten in das Bewusstsein der Bürger zu rücken. Das beflügelt wünschenswerte Diskussionen über das notwendige Leistungsangebot innerhalb einer Gemeinde oder Stadt.
  • Gerade letzteres Argument macht die Grundsteuer B zum zuverlässigen Abwehrinstrument für verzichtbare kommunale Ausgaben. Zumindest ist das dann der Fall, wenn die Erbringung zusätzlicher Aufgaben seitens der Kommunalpolitik konsequent mit einer Finanzierung über die Grundsteuer B verbunden wird (Gegenfinanzierung). Während einzelne kommunale Leistungen häufig nur einzelnen Bürgern einen Nutzen bringen, trifft eine Erhöhung der Grundsteuer B jeden Gemeindebürger direkt oder indirekt. Insofern wird es wahrscheinlicher, dass in den Räten (Vertretungskörperschaften) politische Mehrheiten gegen Ausgabeerhöhungen mobilisiert werden können.
  • Im Vergleich zur Gewerbesteuer ist die Bemessungsgrundlage in Bezug auf die Mobilität von Relevanz. Eine "Abstimmung mit den Füßen" durch Fort- und Zuzug ist bei der Gewerbesteuer eher zu erwarten. Hohe Gewerbesteuerhebesätze bedingen ab einem gewissen Grad Wanderungsbewegungen im Bereich der Unternehmungen. Ein massenweiser Wegzug von Einwohnern aufgrund von Erhöhungen der Grundsteuer B, welcher dann z.B. wiederum die Schlüsselzuweisungen usf. negativ beeinflusst, ist in geringerem Umfang zu erwarten.
Unter allen Flächenländern liegt der Durchschnittshebesatz mit 450 Prozent in Sachsen am höchsten (siehe Tabelle). Das dürfte einer von vielen Gründen sein, warum die sächsischen Kommunen heute im Bundesschnitt ausgezeichnet dastehen. Sachsen ist eines der drei Länder (neben Baden-Württemberg und Bayern), in denen kommunale Kassenkredite als Krisenindikator mit wenigen Ausnahmen nahezu keine Rolle spielen. Selbst in den Finanzkrisenjahren 2009/2010 war der Kommunale Finanzierungssaldo in Sachsen stets positiv, während andere Länder erhebliche Defizite im kommunalen Bereich verzeichnen mussten. Die Grundsteuer B führt zu sicheren Erträgen. Sie ist konjunkturunempfindlich. Und im Sinne einer generationengerechten Haushaltspolitik ist es notwendig, dass der Ressourcenverbrauch erwirtschaftet wird, mithin das ordentliche Ergebnis ausgeglichen wird. Hierzu kann die Grundsteuer B einen wichtigen Beitrag leisten.

Auf der anderen Seite sind die Durchschnittshebesätze in Hessen mit 333 Prozent am niedrigsten. In keinem anderen Land haben die Kommunen in ihrem Durchschnitt geringere Hebesätze etabliert (Schlusslichtposition).

Gewogene Durchschnittshebesätze 2010 bei der Grundsteuer B im Vergleich der Flächenländer

In Analogie zur Grundsteuer A liegen die Durchschnittshebesätze bei der Grundsteuer B in den beiden Haushaltskrisenländern Rheinland-Pfalz (343 Prozent) und dem Saarland (347 Prozent) unter dem Durchschnitt der Flächenländer. In Nordrhein-Westfalen, ebenfalls als kommunales Haushaltskrisenland bekannt, liegen die Durchschnittshebesätze im Jahr 2010 allerdings über dem Bundesschnitt.

Bemerkenswert ist, dass in allen Flächenländern die gewogenen Durchschnittshebesätze des Jahres 2010 bei den kreisfreien Städten höher liegen als bei den kreisangehörigen Gemeinden des betreffenden Landes (siehe Abbildung).

Unter den kreisfreien Städten der jeweiligen Länder liegen diejenigen in Sachsen mit deutlichem Abstand an der Spitze. Hier liegt der Durchschnittshebesatz bei 546 Prozent. Die kreisfreien Städte von Rheinland-Pfalz haben die Schlusslichtposition inne. Hier liegt der Hebesatz 2010 im Durchschnitt bei lediglich 390 Prozent. In keinem anderen Land weisen die kreisfreien Städte in ihrem Durchschnitt Hebesätze von unter 400 Prozent aus.

Bei den kreisangehörigen Gemeinden liegen die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit dem Durchschnittswert von 406 Prozent vorne. Mit deutlichem Abstand auf dem letzten Platz liegen die kreisangehörigen Gemeinden in Hessen. Hier liegt der gewogene Durchschnittshebesatz 2010 gerade einmal bei 279 Prozent. In keinem anderen Flächenland werden im gleichen Jahr Durchschnittswerte realisiert, die unter der 300-Prozent-Marke liegen.

Gewogene Durchschnittshebesätze 2010 bei der Grundsteuer B im Vergleich der Flächenländer und differenziert nach Kommunaltypen

Die Unterschiede zwischen kreisfreien Städten auf der einen Seite und kreisangehörigen Gemeinden auf der anderen Seite erklären sich nicht über die heterogene Aufgabenstruktur. So nehmen im kreisangehörigen Raum zwar die Landkreise Aufgaben wahr, die bei kreisfreien Städten von der Stadt selbst übernommen werden, allerdings wird bei kreisangehörigen Gemeinden eine Umlage für die Aufgabenwahrnehmung der Kreise fällig. Sofern der Kreis auskömmliche Umlagen erhebt (und keine unausgeglichenen Ergebnisse als Ventil akzeptiert), entstehen insofern analoge Bedarfe zur Generierung eines entsprechenden Steueraufkommens seitens der kreisangehörigen Gemeinden.

In den vergleichbaren Größenklassen entsprechen sich auch die Durchschnittshebesätze der Grundsteuer B der kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2010 weitgehend. Der Unterschied in den Durchschnittshebesätzen resultiert insofern aus einem Größeneffekt: Sowohl bei den kreisfreien Städten als auch bei den kreisangehörigen Gemeinden steigen die Hebesätze mit der Ortsgröße, obgleich dieser Zusammenhang nicht deterministisch ist und bereits auf Länderebene nicht auf alle Flächenländer zutrifft. Und die kreisfreien Städte haben i.d.R. in allen Ländern eine höhere Einwohnerzahl als die kreisangehörige Gemeinden.





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger