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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Extremwerte bei den Hebesätzen der Grundsteuer B im Jahr 2010

Extremwerte bei den Hebesätzen der Grundsteuer B im Jahr 2010
6. August 2011  |  Autor: Marc Gnädinger



Die Hebesätze der Realsteuern einzelner Städte und Gemeinden werden statistisch erfasst und regelmäßig publiziert. So auch die Hebesätze der Grundsteuer B. Die aktuellsten Daten betreffen das Jahr 2010. Der Datensatz offenbart, dass es zuweilen gewaltige Unterschiede in den Hebesätzen gibt. Das gilt im Vergleich einzelner Flächenländer sowie bei Betrachtung der Situation innerhalb einzelner Länder. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer gibt es bei der Grundsteuer B keinen Mindesthebesatz. Die betreffenden Kommunen sind bei ihrer Hebesatzentscheidung grundsätzlich autonom, obgleich sie selbstredend zuweilen auch von den Aufsichtsbehörden zu einem gewissen Verhalten angehalten werden.

» Grundsteuergesetz (GrStG)

» Hebesätze der Realsteuern 2010
    Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Die Grundsteuer B ist im Vergleich zu den anderen Realsteuern und den kommunalen Bagatellsteuern aus mehrerlei Gründen besonders interessant:
  • Im Gegensatz zur Gewerbesteuer besitzt die Grundsteuer B den gewichtigen Vorteil, dass sie wesentlich weniger konjunkturanfällig ist, was gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten von besonderem Wert ist.
  • Die Grundsteuer B ist eine vergleichsweise sozialverträgliche Steuerart, weil Personen mit hohem Einkommen in der Regel auch "besser wohnen". Insofern korreliert ihre Höhe mit dem Einkommen der Privathaushalte.
  • Aufgrund der geringen Konjunkturanfälligkeit der Grundsteuer B ist das Steueraufkommen zuverlässig prognostizierbar. Das gibt den Städten und Gemeinden Planungssicherheit. Über den Hebesatz kann die Kommune das Aufkommen aus der Steuer selbst beeinflussen, was in idealer Weise mit dem Anspruch kommunaler Einnahmeverantwortung und Selbstverwaltung vereinbar ist.
  • Die Grundsteuer B trifft direkt oder indirekt (Einrechnung in Mietpreise) alle Bürger einer Gemeinde. Ihre Generierung und ggf. auch ihre Erhöhung sind daher besonders geeignet, den Zusammenhang zwischen kommunalen Leistungen und ihren Kosten in das Bewusstsein der Bürger zu rücken (Argument der Fühlbarkeit). Das beflügelt wünschenswerte Diskussionen über das notwendige Leistungsangebot innerhalb einer Gemeinde.
  • Gerade letzteres Argument macht die Grundsteuer B zum zuverlässigen Abwehrinstrument für verzichtbare kommunale Ausgaben. Zumindest ist das dann der Fall, wenn die Erbringung zusätzlicher Aufgaben seitens der Kommunalpolitik konsequent mit einer Finanzierung über die Grundsteuer B verbunden wird (Gegenfinanzierung). Während einzelne kommunale Leistungen häufig nur einzelnen Gemeindebürgern einen Nutzen bringen, trifft eine Erhöhung Grundsteuer B jeden Gemeindebürger direkt oder indirekt. Insofern wird es wahrscheinlicher, dass in den Vertretungskörperschaften politische Mehrheiten gegen Ausgabeerhöhungen mobilisiert werden können.
In vier der 13 Flächenländer gibt es jeweils eine oder mehrere Gemeinden die keine Grundsteuer B erheben (siehe Tabelle). Das ist allerdings die Ausnahme. In der Summe gibt es unter allen Städten und Gemeinden der Flächenländer lediglich sechs Gemeinden, die auf diese höchst effektive Steuer im Jahr 2010 verzichten.

Extremwerte bei den Hebesätzen der Grundsteuer B in den Städten und Gemeinden der Flächenländer im Jahr 2010

Wie bereits im Jahr 2009 hat die kleine Gemeinde Dierfeld in Rheinland-Pfalz auch im Jahr 2010 den höchsten Hebesatz der Grundsteuer B unter allen Städten und Gemeinden der Flächenländer. In Dierfeld liegt der Hebesatz bei 900 Prozent. Auch bei den anderen Realsteuerhebesätzen, also denen der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer, liegen die Hebesätze in der Acht-Einwohner-Gemeinde bei 900 Prozent.

Die baden-württembergische Kleinstadt Aulendorf folgt auf "Platz" Nr. 2. Sie hat im Jahr 2010 einen Hebesatz der Grundsteuer B von 800 Prozent. In Sachsen-Anhalt liegt der "Spitzenwert" bei der Grundsteuer B bei einem Hebesatz von 450 Prozent. In allen anderen Flächenländern gibt es einzelne/mehrere Städte und Gemeinden mit höheren Hebesätzen.

Überraschend ist allerdings insbesondere die Situation im Saarland. Das Land gilt in Bezug auf die Kommunalfinanzen neben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz als Haushaltskrisenland (sog. Krisentrio). Trotzdem weist keine einzige Stadt/Gemeinde des Landes im Jahr 2010 einen Hebesatz bei der Grundsteuer B von größer als 460 Prozent aus. Und das obwohl gerade auf Basis der Grundsteuer B relativ verlässliche (Mehr-)Einnahmen/Erträge generiert werden können.

Weitere Informationen zu den Realsteuereinnahmen und -hebesätzen der kreisfreien Städte in Deutschland sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf und zur Grundsteuer B finden Sie hier:

» Kommunale Steuereinnahmen 2010 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 9. Mai 2011
    Autor: Marc Gnädinger

» Städte/Gemeinden mit den höchsten bzw. niedrigsten Hebesätzen der Grundsteuer B,
    Blog-Eintrag vom 1. Februar 2011

    Autor: Marc Gnädinger

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Methodik zur Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger