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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuern im Jahr 2015

Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuern im Jahr 2015
30. August 2016  |  Autor: Andreas Burth



Zur Beeinflussung ihrer Einnahmen können die Städte und Gemeinden in Deutschland z.B. die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer) verändern. Für die Entscheidung über die Hebesatzhöhe ist es relevant zu wissen, welches Niveau die Hebesätze anderer Städte und Gemeinden haben. Eine zu diesem Zweck häufiger gewählte Herangehensweise ist die Untersuchung der gewogenen Durchschnittshebesätze im Ländervergleich.

Die gewogenen Durchschnittshebesätze des Jahres 2015 sind jüngst vom Statistischen Bundesamt publiziert worden. Die Statistik ermöglicht u.a. eine Differenzierung nach Kommunaltypen (kreisfreie Städte vs. kreisangehörige Städte und Gemeinden). Zu den kreisfreien Städten zählen dabei nicht die regionsangehörigen Großstädte Aachen, Hannover und Saarbrücken. Sie gelten in der Statistik wegen ihrer Regionszugehörigkeit als kreisangehörige Städte. Das Saarland ist das einzige Flächenland, das keine kreisfreie Stadt hat.

Die Grundsteuer A ist von den drei Realsteuern die aufkommensschwächste Steuer. In der Gruppe der kreisfreien Städte reicht die Spannweite bei den gewogenen Durchschnittshebesätzen von 249,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen bis 424,9 Prozent in Baden-Württemberg. Unter den kreisangehörigen Städten und Gemeinden liegen die gewogenen Durchschnittshebesätze in Nordrhein-Westfalen mit 266,4 Prozent am niedrigsten. Niedersachsen verzeichnet demgegenüber mit 373,7 Prozent den höchsten Durchschnittswert.

Die niedrigsten Hebesätze der Grundsteuer B haben die kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz (433,9 Prozent). Am höchsten fallen sie in den kreisfreien Städten Sachsens aus (631,2 Prozent). Im kreisangehörigen Raum hat Bayern mit 333,1 Prozent die niedrigsten Hebesätze. Für Nordrhein-Westfalen berichtet die Statistik im Vergleich dazu den höchsten gewogenen Durchschnittshebesatz (499,6 Prozent).

Bei der Gewerbesteuer bilden die kreisfreien Städte in Baden-Württemberg (415,3 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (474,7 Prozent) die Extremwerte. Im kreisangehörigen Raum hat Brandenburg das niedrigste (306,1 Prozent) und Nordrhein-Westfalen das höchste Hebesatzniveau (430,0 Prozent).

Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuern im Jahr 2015 differenziert nach dem kreisfreien und kreisangehörigen Raum (in Prozent)

Weitere Informationen zu den Realsteuern und deren Hebesätzen finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über folgende Seiten.

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger