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Hebesätze der Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer 2016 in Niedersachsen
Hebesätze der Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer 2016 in Niedersachsen
16. Juni 2017 |
Autor: Andreas Burth
Die Festsetzung der
Realsteuer-Hebesätze
ist eine der bedeutendsten finanzpolitischen Entscheidungen der Städte und Gemeinden.
Die Realsteuer-Hebesätze sind die wichtigsten Hebel der Städte und Gemeinden, um die Steuererträge zu beeinflussen. Unter die
Realsteuern fallen die
Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die
Gewerbesteuer. Neben dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B die voluminösesten Steuerquellen der Städte und Gemeinden. Beim Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer haben die Städte und Gemeinden indes kein Hebesatzrecht.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben jüngst die 2016er-Ausgabe der Statistik über die Hebesätze der Realsteuern
veröffentlicht (siehe untenstehender Link). Der Datensatz wird im vorliegenden Beitrag verwendet um die Realsteuer-Hebesätze in
Niedersachsen genauer zu untersuchen. Konkret werden die geringsten, höchsten und durchschnittlichen Hebesätze ermittelt. Der
Beitrag gruppiert die Städte und Gemeinde nach Einwohner-Größenklassen, um die interkommunale Vergleichbarkeit der Hebesätze zu erhöhen.
» Hebesätze der Realsteuern (Gemeinschaftsveröffentlichung)
Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Überblick:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Gewerbesteuer
- Weitere Informationen
Grundsteuer A
Die Grundsteuer A wird auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, d.h. land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke,
erhoben. Sie ist für die meisten Städte und Gemeinden eine Steuerart von untergeordneter Bedeutung, da ihr Aufkommen i.d.R.
sehr niedrig ist. Dies gilt im Besonderen für größere Städte, da diese typischerweise eine relativ hohe Bevölkerungsdichte
haben. In der Folge stehen in dicht besiedelten Städten weniger Flächen für die Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung. Im
Jahr 2016 beläuft sich das Aufkommen der Grundsteuer A in Niedersachsen auf 67,7 Mio. Euro.
Tabelle 1 zeigt die Grundsteuer-A-Hebesätze 2016 nach Einwohner-Größenklassen (Durchschnitt und Extremwerte). Die kreisfreien
Städte (inkl. Hannover) werden separat berichtet, ohne sie nach Größenklassen zu untergliedern. Die kreisangehörigen Städte
und Gemeinden (ohne Hannover) werden in neun Größenklassen gruppiert (von "bis 999 Einwohner" bis "ab 50.000 Einwohner").
Dies gilt analog für die Tabellen 2 und 3.
Die Extremwerte bei den Hebesätzen der Grundsteuer A bilden im Jahr 2016 Bendestorf (260 Prozent) und Jameln (700 Prozent).
Mit Ausnahme der kreisfreien Städte gibt es eine leichte Tendenz, dass die Hebesätze in größeren Städten und Gemeinden
höher ausfallen.
Grundsteuer B
Die Grundsteuer B wird auf das Eigentum an allen bebauten und bebaubaren Grundstücken (inkl. Gebäude und Wohnungen) erhoben,
sofern diese nicht der Grundsteuer A unterliegen. Die Grundsteuer B ist eine der aufkommensstärkeren Gemeindesteuern. Zumeist
fallen nur die Netto-Erträge der Gewerbesteuer und die Erträge aus dem Einkommensteueranteil höher aus. 2016 liegt das Aufkommen
der Grundsteuer B in Niedersachsen bei 1,32 Mrd. Euro.
Aus Tabelle 2 gehen für das Jahr 2016 die Hebesätze der Grundsteuer B differenziert nach Einwohner-Größenklassen hervor
(Durchschnitt und Extremwerte). Den niedrigsten Hebesatz der Grundsteuer B hat 2016 Gorleben mit 200 Prozent. Baltrum, Hannover,
Hitzacker (Elbe), Laatzen, Wilhelmshaven und Woltersdorf haben mit 600 Prozent die Höchsthebesätze in Niedersachsen. In der
Tendenz ist festzustellen, dass die Hebesätze umso höher ausfallen, je größer die Einwohnerzahl der Stadt bzw. Gemeinde ist.
Interessant ist zudem, dass Salzgitter mit 430 Prozent den niedrigsten Hebesatz der kreisfreien Städte hat. Die Stadt Salzgitter
war zum 31.12.2015 die am höchsten verschuldete kreisfreie Stadt in Niedersachsen mit 5.876 Euro je Einwohner.
Zudem hatte Salzgitter mit 2.000 Euro je Einwohner die höchsten Kassenkredite der kreisfreien Städte und die zweithöchsten
Kassenkredite aller Städte und Gemeinden in Niedersachsen mit mindestens 15.000 Einwohnern.
» Schulden der Städte und Gemeinden in Niedersachsen ab 15.000 Einwohnern, Blog-Eintrag vom 29. Mai 2017
Autor: Andreas Burth
Hinsichtlich der Hebesätze der Grundsteuer B sei allgemein darauf hingewiesen, dass selbige nicht notwendigerweise immer interkommunal vergleichbar
sind. So kann z.B. der gleiche Hebesatz in unterschiedlichen Gemeinden zu stark verschiedenen Pro-Kopf-Belastungen für die
Bürger und Unternehmen führen. Weitere Informationen hierzu können Sie nachfolgendem Link entnehmen.
» Pro-Kopf-Belastung je Hebesatzpunkt bei der Grundsteuer B, Blog-Eintrag vom 12. März 2016
Autor: Andreas Burth
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer besteuert den Gewerbeertrag von Gewerbebetrieben. Freiberufler sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe
unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Ertragsquellen der Städte und Gemeinden. Ihr
Aufkommen verbleibt allerdings nicht in voller Höhe in der kommunalen Familie. Vielmehr ist in Form der
Gewerbesteuerumlage
ein Teil des Aufkommens an Bund und Länder abzuführen. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist unabhängig von dem vor Ort
festgesetzten Hebesatz. Das bedeutet, dass die Mehrerträge aus Hebesatzerhöhungen in voller Höhe in der jeweiligen Stadt bzw.
Gemeinde verbleiben. 2016 liegt das Bruttoaufkommen in Niedersachsen bei 4,09 Mrd. Euro. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage
in Höhe von 0,68 Mrd. Euro bleiben den niedersächsischen Städten und Gemeinden netto 3,41 Mrd. Euro.
Tabelle 3 zeigt die Hebesätze der Gewerbesteuer im Jahr 2016 nach Einwohner-Größenklassen (Durchschnitt und Extremwerte). Die
geringsten Hebesätze 2016 haben Bokensdorf, Grethem, Hademstorf, Lübberstedt, Steinfeld (Oldenburg) und Waake mit jeweils 300
Prozent. Den höchsten Hebesatz hat Langendorf beschlossen (490 Prozent). Deutlich zu erkennen ist bei den Durchschnittshebesätzen
die Tendenz, dass größere Städte und Gemeinden höhere Hebesätze bei der Gewerbesteuer festgesetzt haben.
Bei der Gewerbesteuer existiert eine Hebesatzuntergrenze durch § 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz. Die Regelung schreibt
einen Mindesthebesatz von 200 Prozent vor. In Niedersachsen gibt es keine Stadt oder Gemeinde, die diesen Mindesthebesatz von
200 Prozent festgesetzt hat.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu den kommunalen Steuern finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. unter folgenden Links.
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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