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» Kredite beim öffentlichen Bereich
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Kredite beim öffentlichen Bereich
Als Kredite beim
öffentlichen Bereich
bezeichnet man nach neuer
Schuldenstatistik
(ab 2010) alle
Kredite
, die von
Gebietskörperschaften
,
Extrahaushalten
bzw. sonstigen
FEUs
bei einem der untenstehenden
Gläubiger
aufgenommen wurden:
- Bund
- Länder
- Kommunen
- ERP-
Sondervermögen
- Sonstige Sondervermögen des Bundes
-
Zweckverbände
und dergleichen
-
Verbundene Unternehmen
,
Beteiligungen
und Sondervermögen
- Sonstige öffentliche
Sonderrechnungen
- Gesetzliche Sozialversicherung
Die Kredite beim öffentlichen Bereich zählen zu den
Schulden beim öffentlichen Bereich
.
Siehe hierzu auch:
-
Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
-
Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
-
Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
-
Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
-
Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
-
Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
-
Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
-
Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
-
Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
© Andreas Burth, Marc Gnädinger