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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Extremwerte bei den Hebesätzen der Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer 2016

Extremwerte bei den Hebesätzen der Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer 2016
16. Juni 2017  |  Autor: Andreas Burth



In einer gewissen Regelmäßigkeit werden auf HaushaltsSteuerung.de diejenigen Städte und Gemeinden betrachtet, die die niedrigsten bzw. höchsten Realsteuer-Hebesätze in Deutschland festgesetzt haben. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben jüngst neue Zahlen zu den Realsteuer-Hebesätzen im Jahr 2016 veröffentlicht. Der neue Datensatz wird zum Anlass genommen, im vorliegenden Beitrag ältere Extremwerte-Analysen auf Basis der 2016er-Zahlen zu aktualisieren. Analysiert werden die Städte und Gemeinden der Flächenländer.

» Hebesätze der Realsteuern (Gemeinschaftsveröffentlichung)
    Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Aufgeführt werden im Folgenden zu jeder Realsteuer (Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer) die 20 Städte und Gemeinden mit dem höchsten bzw. niedrigsten Hebesatz. Durch mehrere Städte und Gemeinden mit gleichem Hebesatz kann es sein, dass in einzelnen Abbildungen mehr als 20 Städte und Gemeinden genannt werden.

Überblick:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Gewerbesteuer
- Weitere Informationen



Grundsteuer A

Die Grundsteuer A wird auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, d.h. land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, erhoben. Sie ist für die meisten Städte und Gemeinden eine Steuerart von untergeordneter Bedeutung, da ihr Aufkommen i.d.R. sehr niedrig ist. Dies gilt im Besonderen für größere Städte, da diese typischerweise eine relativ hohe Bevölkerungsdichte haben. In der Folge stehen in dicht besiedelten Städten weniger Flächen für die Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung. Im Jahr 2016 beläuft sich das Aufkommen der Grundsteuer A in den Flächenländern auf 789,3 Mio. Euro.

Die höchsten Hebesätze der Grundsteuer A haben sechs Städte und Gemeinden aus Baden-Württemberg. Den Höchstwert verzeichnet Bad Herrenalb mit 1.900 Prozent. Es folgen Bad Wildbad und Enzklösterle mit jeweils 1.800 Prozent.

Städte und Gemeinden der Flächenländer mit den höchsten Hebesätzen der Grundsteuer A im Jahr 2016 (in Prozent)

Insgesamt zwölf Städte und Gemeinden erheben keine Grundsteuer A. Es handelt sich um Bergenhausen, Büsingen am Hochrhein, Eichwalde, Eppertshausen, Friedrichsgabekoog, Helgoland, Neu-Isenburg, Norderfriedrichskoog, Rayerschied, Riegenroth, Schwalbach am Taunus und Südermarsch.

Städte und Gemeinden der Flächenländer mit den niedrigsten Hebesätzen der Grundsteuer A im Jahr 2016 (in Prozent)



Grundsteuer B

Die Grundsteuer B wird auf das Eigentum an allen bebauten und bebaubaren Grundstücken (inkl. Gebäude und Wohnungen) erhoben, sofern diese nicht der Grundsteuer A unterliegen. Die Grundsteuer B ist eine der aufkommensstärkeren Gemeindesteuern. Zumeist fallen nur die Netto-Erträge der Gewerbesteuer und die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer höher aus. 2016 liegt das Aufkommen der Grundsteuer B in den Flächenländern bei 24,42 Mrd. Euro.

Die höchsten Hebesätze haben 2016 Nauheim mit 960 Prozent und Bergneustadt mit 959 Prozent. Ebenfalls bei mindestens 900 Prozent liegen Altena, Witten und Dierfeld.

Städte und Gemeinden der Flächenländer mit den höchsten Hebesätzen der Grundsteuer B im Jahr 2016 (in Prozent)

2016 gibt es zwölf Gemeinden, die keine Grundsteuer B erheben. Es handelt sich um Bergenhausen, Büsingen am Hochrhein, Friedrichsgabekoog, Kisselbach, Loitsche-Heinrichsberg, Mittelstrimmig, Norderfriedrichskoog, Rayerschied, Riegenroth, Südermarsch, Wahlbach und Wesselburener Deichhausen. Bei den Kommunen ohne Grundsteuer B handelt es sich um Gemeinden mit sehr geringer Einwohnerzahl. Büsingen am Hochrhein ist mit 1.358 Einwohnern noch die einwohnerkräftigste der zwölf Gemeinden. Die einzige Gemeinde in Abbildung 4, die eine relativ hohe Einwohnerzahl hat, ist Ingelheim am Rhein (26.546 Einwohner) mit einem Hebesatz von 80 Prozent.

Städte und Gemeinden der Flächenländer mit den niedrigsten Hebesätzen der Grundsteuer B im Jahr 2016 (in Prozent)

Hinsichtlich der Hebesätze der Grundsteuer B sei allgemein darauf hingewiesen, dass selbige nicht notwendigerweise immer interkommunal vergleichbar sind. So kann z.B. der gleiche Hebesatz in unterschiedlichen Gemeinden zu stark verschiedenen Pro-Kopf-Belastungen für die Bürger und Unternehmen führen. Weitere Informationen hierzu können Sie nachfolgendem Link entnehmen.

» Pro-Kopf-Belastung je Hebesatzpunkt bei der Grundsteuer B, Blog-Eintrag vom
    12. März 2016

    Autor: Andreas Burth



Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer besteuert den Gewerbeertrag von Gewerbebetrieben. Freiberufler sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Ertragsquellen der Städte und Gemeinden. Ihr Aufkommen verbleibt allerdings nicht in voller Höhe in der kommunalen Familie. Vielmehr ist in Form der Gewerbesteuerumlage ein Teil des Aufkommens an Bund und Länder abzuführen. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist unabhängig von dem vor Ort festgesetzten Hebesatz. Das bedeutet, dass die Mehrerträge aus Hebesatzerhöhungen in voller Höhe in der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde verbleiben. 2016 liegt das Bruttoaufkommen in den Flächenländern bei 93,14 Mrd. Euro. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 14,91 Mrd. Euro bleiben den Städten und Gemeinden netto 78,24 Mrd. Euro.

Die höchsten Hebesätze bei der Gewerbesteuer haben Dierfeld (900 Prozent), Brokdorf (750 Prozent) und Selke-Aue (710 Prozent). Es handelt sich jeweils um kleinere Gemeinden. Die erste Großstadt ist Oberhausen (210.934 Einwohner) mit 550 Prozent. Abgesehen von den ersten vier Plätzen im Ranking finden sich in Abbildung 5 nur Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen.

Städte und Gemeinden der Flächenländer mit den höchsten Hebesätzen der Gewerbesteuer im Jahr 2016 (in Prozent)

Bei der Gewerbesteuer existiert eine Hebesatzuntergrenze durch § 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz. Die Regelung schreibt einen Mindesthebesatz von 200 Prozent vor. Insgesamt haben 2016 folgende neun Städte und Gemeinden aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern diesen Mindesthebesatz beschlossen: Dragun, Höhenland, Königsfeld, Lohmen, Neu Zauche, Rögnitz, Splietsdorf, Süderholz und Zossen. Zudem liegt Lützen mit 201 Prozent nur minimal über dem Mindesthebesatz.

Städte und Gemeinden der Flächenländer mit den niedrigsten Hebesätzen der Gewerbesteuer im Jahr 2016 (in Prozent)



Weitere Informationen

Ergänzende Informationen zu den Realsteuern finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachfolgende Links.

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger