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Extremwerte bei den Hebesätzen der Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer 2016
Extremwerte bei den Hebesätzen der Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer 2016
16. Juni 2017 |
Autor: Andreas Burth
In einer gewissen Regelmäßigkeit werden auf HaushaltsSteuerung.de diejenigen Städte und Gemeinden betrachtet, die die
niedrigsten bzw. höchsten
Realsteuer-Hebesätze in Deutschland festgesetzt haben. Die Statistischen Ämter des Bundes und
der Länder haben jüngst neue Zahlen zu den Realsteuer-Hebesätzen im Jahr 2016 veröffentlicht. Der neue Datensatz wird zum
Anlass genommen, im vorliegenden Beitrag ältere Extremwerte-Analysen auf Basis der 2016er-Zahlen zu aktualisieren.
Analysiert werden die Städte und Gemeinden der Flächenländer.
» Hebesätze der Realsteuern (Gemeinschaftsveröffentlichung)
Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Aufgeführt werden im Folgenden zu jeder Realsteuer
(Grundsteuer A/B,
Gewerbesteuer) die 20 Städte und Gemeinden mit dem
höchsten bzw. niedrigsten Hebesatz. Durch mehrere Städte und Gemeinden mit gleichem Hebesatz kann es sein, dass in einzelnen
Abbildungen mehr als 20 Städte und Gemeinden genannt werden.
Überblick:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Gewerbesteuer
- Weitere Informationen
Grundsteuer A
Die Grundsteuer A wird auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, d.h. land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke,
erhoben. Sie ist für die meisten Städte und Gemeinden eine Steuerart von untergeordneter Bedeutung, da ihr Aufkommen i.d.R.
sehr niedrig ist. Dies gilt im Besonderen für größere Städte, da diese typischerweise eine relativ hohe Bevölkerungsdichte
haben. In der Folge stehen in dicht besiedelten Städten weniger Flächen für die Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung.
Im Jahr 2016 beläuft sich das Aufkommen der Grundsteuer A in den Flächenländern auf 789,3 Mio. Euro.
Die höchsten Hebesätze der Grundsteuer A haben sechs Städte und Gemeinden aus Baden-Württemberg. Den Höchstwert verzeichnet
Bad Herrenalb mit 1.900 Prozent. Es folgen Bad Wildbad und Enzklösterle mit jeweils 1.800 Prozent.
Insgesamt zwölf Städte und Gemeinden erheben keine Grundsteuer A. Es handelt sich um Bergenhausen, Büsingen am Hochrhein,
Eichwalde, Eppertshausen, Friedrichsgabekoog, Helgoland, Neu-Isenburg, Norderfriedrichskoog, Rayerschied, Riegenroth,
Schwalbach am Taunus und Südermarsch.
Grundsteuer B
Die Grundsteuer B wird auf das Eigentum an allen bebauten und bebaubaren Grundstücken (inkl. Gebäude und Wohnungen)
erhoben, sofern diese nicht der Grundsteuer A unterliegen. Die Grundsteuer B ist eine der aufkommensstärkeren
Gemeindesteuern. Zumeist fallen nur die Netto-Erträge der Gewerbesteuer und die Erträge aus dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
höher aus. 2016 liegt das Aufkommen der Grundsteuer B in den Flächenländern bei 24,42 Mrd. Euro.
Die höchsten Hebesätze haben 2016 Nauheim mit 960 Prozent und Bergneustadt mit 959 Prozent. Ebenfalls bei mindestens
900 Prozent liegen Altena, Witten und Dierfeld.
2016 gibt es zwölf Gemeinden, die keine Grundsteuer B erheben. Es handelt sich um Bergenhausen, Büsingen am Hochrhein,
Friedrichsgabekoog, Kisselbach, Loitsche-Heinrichsberg, Mittelstrimmig, Norderfriedrichskoog, Rayerschied, Riegenroth,
Südermarsch, Wahlbach und Wesselburener Deichhausen. Bei den Kommunen ohne Grundsteuer B handelt es sich um Gemeinden mit
sehr geringer Einwohnerzahl. Büsingen am Hochrhein ist mit 1.358 Einwohnern noch die einwohnerkräftigste der zwölf
Gemeinden. Die einzige Gemeinde in Abbildung 4, die eine relativ hohe Einwohnerzahl hat, ist Ingelheim am Rhein
(26.546 Einwohner) mit einem Hebesatz von 80 Prozent.
Hinsichtlich der Hebesätze der Grundsteuer B sei allgemein darauf hingewiesen, dass selbige nicht notwendigerweise immer interkommunal vergleichbar
sind. So kann z.B. der gleiche Hebesatz in unterschiedlichen Gemeinden zu stark verschiedenen Pro-Kopf-Belastungen für die
Bürger und Unternehmen führen. Weitere Informationen hierzu können Sie nachfolgendem Link entnehmen.
» Pro-Kopf-Belastung je Hebesatzpunkt bei der Grundsteuer B, Blog-Eintrag vom 12. März 2016
Autor: Andreas Burth
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer besteuert den Gewerbeertrag von Gewerbebetrieben. Freiberufler sowie land- und forstwirtschaftliche
Betriebe unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Ertragsquellen der Städte
und Gemeinden. Ihr Aufkommen verbleibt allerdings nicht in voller Höhe in der kommunalen Familie. Vielmehr ist in Form der
Gewerbesteuerumlage
ein Teil des Aufkommens an Bund und Länder abzuführen. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage
ist unabhängig von dem vor Ort festgesetzten Hebesatz. Das bedeutet, dass die Mehrerträge aus Hebesatzerhöhungen in
voller Höhe in der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde verbleiben. 2016 liegt das Bruttoaufkommen in den Flächenländern bei
93,14 Mrd. Euro. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 14,91 Mrd. Euro bleiben den Städten und Gemeinden netto
78,24 Mrd. Euro.
Die höchsten Hebesätze bei der Gewerbesteuer haben Dierfeld (900 Prozent), Brokdorf (750 Prozent) und Selke-Aue
(710 Prozent). Es handelt sich jeweils um kleinere Gemeinden. Die erste Großstadt ist Oberhausen (210.934 Einwohner)
mit 550 Prozent. Abgesehen von den ersten vier Plätzen im Ranking finden sich in Abbildung 5 nur Städte und Gemeinden aus
Nordrhein-Westfalen.
Bei der Gewerbesteuer existiert eine Hebesatzuntergrenze durch § 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz. Die
Regelung schreibt einen Mindesthebesatz von 200 Prozent vor. Insgesamt haben 2016 folgende neun Städte und
Gemeinden aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern diesen Mindesthebesatz beschlossen: Dragun, Höhenland,
Königsfeld, Lohmen, Neu Zauche, Rögnitz, Splietsdorf, Süderholz und Zossen. Zudem liegt Lützen mit 201 Prozent
nur minimal über dem Mindesthebesatz.
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen zu den Realsteuern finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachfolgende Links.
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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