Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Weblog
  » Aktuelle Blog-Einträge
  » Weblog-Archiv
  » Themen
  » Karikaturen
  » Autoren
  » RSS-Feed zum Blog
HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Fallzahlen hessischer Städte und Gemeinden mit Hebesatzanpassungen zwischen 2003 und 2014

Fallzahlen hessischer Städte und Gemeinden mit Hebesatzanpassungen zwischen 2003 und 2014
27. Oktober 2015  |  Autor: Andreas Burth



In den letzten Jahren war in Hessen eine merkliche Steigerungstendenz in den gewogenen Realsteuerhebesätzen zu beobachten. Das hessische Ausgangsniveau war hierbei allerdings im Ländervergleich auch sehr niedrig (gilt v.a. für die Hebesätze der Grundsteuer B). Diese Beobachtung wirft die Frage auf, wie sich die Hebesatzanpassungen auf die kommunale Familie Hessens verteilen. In diesem Beitrag wird daher untersucht, in welchen Fallzahlen die 426 hessischen Städte und Gemeinden im Zeitraum 2003 bis 2014 ihre Hebesätze im Langzeitvergleich und im jeweiligen Vorjahresvergleich gesenkt, unverändert gelassen oder erhöht haben. Einbezogen werden sowohl die fünf kreisfreien Städte als auch die 421 kreisangehörigen Städte und Gemeinden Hessens.

Überblick:
- Langzeitbetrachtung: Hebesatzveränderungen im Vergleich der Jahre 2003 und 2014
- Vorjahresvergleiche: Hebesatzanpassungen bei der Grundsteuer A
- Vorjahresvergleiche: Hebesatzanpassungen bei der Grundsteuer B
- Vorjahresvergleiche: Hebesatzanpassungen bei der Gewerbesteuer
- Fazit
- Weitere Informationen



Langzeitbetrachtung: Hebesatzveränderungen im Vergleich der Jahre 2003 und 2014

Unter Gegenüberstellung der Jahre 2003 und 2014 (siehe Abbildung 1) wird deutlich, dass zwischen 2003 und 2014 fast alle hessischen Städte und Gemeinden sowohl die Hebesätze der Grundsteuer A und B als auch den
Gewerbesteuerhebesatz (zumindest leicht) angehoben haben. Hebesatzsenkungen sind im Vergleich dazu eher die Ausnahme. Bei der Grundsteuer A sind nur drei (Ebsdorfergrund, Neu-Isenburg, Schwalbach am Taunus) und bei der Grundsteuer B lediglich zwei Städte und Gemeinden (Brachttal, Ober-Mörlen) mit im Zeitvergleich niedrigeren Hebesätzen zu beobachten. Im Falle der Gewerbesteuer sind in elf Kommunen (Eschborn, Frankfurt am Main, Friedewald, Ginsheim-Gustavsburg, Marburg, Neu-Isenburg, Raunheim, Schwalbach am Taunus, Sulzbach (Taunus), Weiterstadt, Wiesbaden) die Hebesätze gesenkt worden.

Der hohe Anteil der Kommunen mit Hebesatzsteigerungen bei der Grundsteuer A (80,05 Prozent) und B (92,72 Prozent) verwundert - vorbehaltlich des Umfangs der Hebesatzsteigerungen - zunächst wenig, zumal die Grundsteuer nicht automatisch an der allgemeinen Preisentwicklung partizipiert. Um das Aufkommen real (d.h. inflationsbereinigt) konstant zu halten, müssen demzufolge die Hebesätze im Zeitablauf steigen. Anders gestaltet sich die Situation bei der Gewerbesteuer, die auch ohne höhere Hebesätze an der Preisentwicklung (und auch an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung) teilnimmt. Die daraus resultierenden (automatischen) Mehrerträge haben vielen Städten und Gemeinden in Hessen aber offenbar nicht ausgereicht. 351 von 426 Städten und Gemeinden (82,39 Prozent) haben 2014 einen höheren Gewerbesteuer-Hebesatz als 2003.

Fallzahlen hessischer Städte und Gemeinden, die im direkten Vergleich der beiden Jahre 2003 und 2014 ihre Realsteuerhebesätze gesenkt, unverändert gelassen oder erhöht haben

Aus obiger Abbildung 1 ist deutlich geworden, dass die Mehrheit der Städte und Gemeinden in Hessen in den letzten Jahren ihre Hebesätze erhöht hat. Darauf aufbauend stellt sich die Frage, in welchen Jahren diese Hebesatzanpassungen schwerpunktmäßig vorgenommen worden sind. Zur Beantwortung dieser Frage, betrachten die folgenden Abschnitte die Realsteuerhebesätze auf Grundlage von Vorjahresvergleichen für den Zeitraum 2003 bis 2014.



Vorjahresvergleiche: Hebesatzanpassungen bei der Grundsteuer A

Die Grundsteuer A ist in den meisten Städten und Gemeinden eine Steuerart von untergeordneter Bedeutung. 2014 lag ihr Aufkommen in Hessen bei 20,3 Mio. Euro (gemäß
Statistik über den Steuerhaushalt 2014). Die untergeordnete Relevanz der Grundsteuer A gilt im Besonderen für einwohnerstärkere Städte und Gemeinden, da diese typischerweise eine relativ hohe Besiedlungsdichte aufweisen. In der Folge stehen tendenziell weniger Flächen für die Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung.

Für die Grundsteuer A sind im Betrachtungszeitraum nur vereinzelt Hebesatzsenkungen festzustellen. Demgegenüber können Hebesatzerhöhungen häufiger beobachtet werden. Insbesondere in den Jahren nach Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise (ab 2009) sind vermehrt Fälle von Hebesatzsteigerungen festzustellen. Ein Treiber des zunehmenden Hebesatzniveaus dürften die durch die Krisenjahre hervorgerufenen Konsolidierungsnotwendigkeiten sein.

Eine weitere Ursache ist in dem aus dem Kommunalen Schutzschirm erwachsenden Konsolidierungsdruck zu finden. Dieses 86 Städte und Gemeinden (sowie 14 Landkreise) betreffende Landesprogramm zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen in Hessen unterstützt die kommunale Familie finanziell in Form von Entschuldungs- und Zinsdiensthilfen. Zugleich fordert es aber auch substanzielle eigene Konsolidierungsanstrengungen (auf der Aufwands- und/oder Ertragsseite) von den Schutzschirm-Teilnehmern. Ziel ist der dauerhafte Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses (mithin gleichzusetzen mit einer generationengerechten Haushaltspolitik).

Neben Konsolidierungsmaßnahmen auf der Aufwandsseite haben sich viele Kommunen auch zu ertragsseitigen Konsolidierungsschritten (z.B. Hebesatzerhöhungen bei der Grundsteuer A) entschlossen. Obwohl der Schutzschirm unmittelbar nur die Teilnehmer-Kommunen betrifft, so ist dennoch zu beobachten, dass der Schutzschirm indirekt auch auf die übrigen Städte und Gemeinden eine Ausstrahlungswirkung in Konsolidierungsfragen entfaltet. Ertragssteigerungen durch Hebesatzanpassungen sind auch in Nicht-Schutzschirm-Kommunen festzustellen.

Fallzahlen hessischer Städte und Gemeinden, die von 2003 bis 2014 im jeweiligen Vorjahresvergleich ihre Grundsteuer-A-Hebesätze gesenkt, unverändert gelassen oder erhöht haben

Obige Abbildung 2 lenkt den Blick lediglich auf die Frage, ob eine Stadt bzw. Gemeinde ihren Hebesatz verändert hat oder nicht. Die Abbildung enthält keine Angaben zum Umfang der Hebesatzanpassung. Interessant ist in diesem Zusammenhang, welche Städte und Gemeinden im Vorjahresvergleich die größten Hebesatzsprünge bei der Grundsteuer A verzeichnen.

Wie aus Abbildung 3 deutlich wird, hat es sich bei der Grundsteuer A keineswegs nur um kleinere Hebesatzveränderungen gehandelt. Einige Städte und Gemeinden haben ihre Grundsteuer-A-Hebesätze merklich erhöht. Den größten Hebesatzsprung bei der Grundsteuer A verzeichnet im Betrachtungszeitraum die Stadt Langen (Hessen) mit +400 Prozentpunkten. Langen (Hessen) hatte in den Jahren 2005 bis 2012 keine Grundsteuer A erhoben. 2013 wurde der Hebesatz dann auf 400 Prozent festgesetzt.

Die zweitstärkste Hebesatzsteigerung findet sich in Dieburg mit +350 Prozentpunkten. Dieburg hatte bis einschließlich 2008 keine Grundsteuer A erhoben und hatte für 2009 einen Hebesatz von 350 Prozent beschlossen. Eine Besonderheit an Dieburg ist, dass es die einzige Kommune unter den Top-10 ist, die den Grundsteuer-A-Hebesatz vor Inkrafttreten des Schutzschirmgesetzes am 22.5.2012 in diesem Maße erhöht hat. Die anderen neun Städte und Gemeinden mit besonders hohen Hebesatzsprüngen haben selbigen 2013 oder 2014 vorgenommen.

» Gesetz zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit
    konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz - SchuSG)

    Hrsg.: Land Hessen

Die Ergebnisse verdeutlichen die Wirkungen des Kommunalen Schutzschirms auf die ertragsseitigen Konsolidierungsanstrengungen in den Kommunen. Zu beachten ist aber auch, dass unter den zehn in Abbildung 3 genannten Städten und Gemeinden nicht nur Schutzschirm-Teilnehmer sind. Keine Teilnehmer sind in der 10er-Gruppe die Kommunen Langen (Hessen) und Dieburg. Die übrigen acht Städte und Gemeinden nehmen am Schutzschirm teil.

Die zehn hessischen Städte und Gemeinden mit der im jeweiligen Vorjahresvergleich in Prozentpunkten stärksten Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer A (Zeitraum der einbezogenen Vorjahresvergleiche: 2003 bis 2014)



Vorjahresvergleiche: Hebesatzanpassungen bei der Grundsteuer B

Die Grundsteuer B ist eine der aufkommensstärkeren Gemeindesteuern. Zumeist liegen nur die Netto-Erträge der Gewerbesteuer und die Erträge aus dem
Einkommensteueranteil höher. 2014 lag das Aufkommen der Grundsteuer B in Hessen bei 953,0 Mio. Euro (gemäß Statistik über den Steuerhaushalt 2014). Ein Vorteil der Grundsteuer B ist, dass sie weit weniger konjunktursensibel ist als die Gewerbesteuer. Dies erleichtert die Planbarkeit des Aufkommens. Hebesatzanpassungen schlagen sich nahezu 1-zu-1 im Aufkommen nieder. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer müssen Teile des Aufkommens auch nicht an Bund und Länder weitergeleitet werden (Gewerbesteuerumlage). Hinzu kommt, dass die Grundsteuer B von allen Bürgern und Unternehmen direkt (Eigentümer) oder indirekt (Mieter) getragen wird. Mittelbar wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Grundsteuer B berücksichtigt, da wirtschaftlich leistungsfähigere Bürger i.d.R. auch besser wohnen und demzufolge mehr Grundsteuer B zahlen.

Die genannten Punkte machen die Grundsteuer B zu einer idealen Gemeindesteuer. Sie kann einen Zusammenhang zwischen Abgabenniveau und kommunalem Leistungsniveau herstellen. Ihr Hebesatz eignet sich insbesondere, um im Sinne eines flexiblen Ausgleichsmechanismus den ordentlichen Ergebnisausgleich eines jeden Jahres sicherzustellen. Zugleich können hierüber Anreize für Konsolidierungsmaßnahmen auf der Aufwandsseite erzeugt werden. Man spricht in diesem Kontext auch vom Konzept einer doppischen Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag. Einige Kommunen in Hessen haben das Modell in Form einer Nachhaltigkeitssatzung auch bereits in ihr Ortsrecht übernommen. Ein hessisches Beispiel ist die Stadt Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis.

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
    Hrsg.: Stadt Taunusstein

Für die Grundsteuer B zeigt sich im Zeitablauf eine ähnliche Entwicklung wie bei der Grundsteuer A. Auch die Hebesätze der Grundsteuer B sind in den Jahren nach Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise gestiegen. Das Hebesatzwachstum hat sich mit Inkrafttreten des Schutzschirmgesetzes weiter intensiviert. Besonders die Jahre 2013 und 2014 verzeichnen im jeweiligen Vorjahresvergleich eine hohe Fallzahl an Hebesatzsteigerungen. 2013 haben im Vergleich zum Vorjahr sogar mehr als die Hälfte (50,23 Prozent) der hessischen Städte und Gemeinden ihre Hebesätze erhöht.

Analog zur Grundsteuer A nimmt das Steueraufkommen der Grundsteuer B an der allgemeinen Preisentwicklung nicht teil. Sie muss daher über Hebesatzanhebungen ausgeglichen werden. Die hessischen Städte und Gemeinden haben sich in ihrer Hebesatzpolitik lange Jahre (z.T. sogar Jahrzehnte) in Zurückhaltung geübt. In der Folge zählten die Hebesätze der Grundsteuer B im Ländervergleich zu den niedrigsten in Deutschland. Mit den Hebesatzerhöhungen der jüngeren Vergangenheit holen viele hessische Gemeinden die versäumten Hebesatzanpassungen der Vergangenheit mit größeren Hebesatzsprüngen nach. Mancherorts sind auch Hebesätze über dem Inflationsausgleichsniveau notwendig, da die fehlenden Steuererträge der Vergangenheit (neben weiteren Faktoren, wie z.B. fehlender Haushaltsdisziplin auf der Aufwandsseite) zu größeren Schuldenlasten geführt haben. Um das Schuldenwachstum zu stoppen bzw. um den Schuldenberg zurückzuführen, sind dort nun höhere Hebesatzniveaus notwendig.

Fallzahlen hessischer Städte und Gemeinden, die von 2003 bis 2014 im jeweiligen Vorjahresvergleich ihre Grundsteuer-B-Hebesätze gesenkt, unverändert gelassen oder erhöht haben

Besonders deutlich war der Hebesatzsprung in Nauheim. Die Gemeinde hat für das Jahr 2014 einen Hebesatz von 960 Prozent beschlossen, was im Vergleich zum Jahr 2013 (320 Prozent) einer Steigerung von 640 Prozentpunkten entspricht. Die zweitgrößte Erhöhung verzeichnet die Sonderstatusstadt Rüsselsheim. Die Stadt hatte für 2012 noch einen Hebesatz von 400 Prozent verabschiedet. Die 800 Prozent des Jahres 2013 entsprechen damit eine Hebesatzsteigerung von +400 Prozentpunkten. Neun der zehn Städte und Gemeinden aus Abbildung 5 sind Teilnehmer am Kommunalen Schutzschirm (einzige Ausnahme: Bad Nauheim). Die zehn stärksten Hebesatzsteigerungen fallen ausnahmslos in die Schutzschirm-Jahre.

Die zehn hessischen Städte und Gemeinden mit der im jeweiligen Vorjahresvergleich in Prozentpunkten stärksten Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B (Zeitraum der einbezogenen Vorjahresvergleiche: 2003 bis 2014)



Vorjahresvergleiche: Hebesatzanpassungen bei der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Steuerertragsquellen der Städte und Gemeinden. Ihr Aufkommen verbleibt allerdings nicht in voller Höhe in der kommunalen Familie. Vielmehr ist in Form der Gewerbesteuerumlage ein Teil des Aufkommens an Bund und Länder abzuführen. 2014 lag das Bruttoaufkommen in Hessen bei 4,41 Mrd. Euro. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 0,78 Mrd. Euro verblieben netto 3,64 Mrd. Euro bei den hessischen Städten und Gemeinden (jeweils gemäß Statistik über den Steuerhaushalt 2014).

Im Gegensatz zu anderen wichtigen Steuerertragsarten, wie z.B. der Grundsteuer B, ist die Gewerbesteuer sehr konjunktursensibel. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Phasen kann eine hohe Gewerbesteuerabhängigkeit problematisch sein. Zwar werden Gewerbesteuereinbrüche i.d.R. teilweise durch höhere Zuweisungen aus dem
kommunalen Finanzausgleich sowie durch niedrigere Kreisumlagen abgefedert, eine vollständige Kompensation für ehemals hohe Gewerbesteuererträge gibt es aber nicht.

Auch über die Hebesätze der Gewerbesteuer können die Städte und Gemeinden einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Da das Gewerbesteuervolumen in den meisten Städten und Gemeinden höher ist als das Volumen der Grundsteuer B können bei der Gewerbesteuer durch kleinere Hebesatzpassungen größere Konsolidierungsbeiträge geleistet werden. Zu beachten sind bei Gewerbesteuerhebesatz-Entscheidungen aber auch etwaige Wanderungsbewegungen der Gewerbebetriebe.

Ähnlich wie die Grundsteuer A und B ist auch für die Gewerbesteuer eine Tendenz zu Hebesatzsteigerungen in der jüngeren Vergangenheit zu beobachten. Die Krisenjahre und der Schutzschirm haben auch auf die Gewerbesteuerhebesätze eine eher erhöhende als senkende Wirkung gehabt. Die Städte und Gemeinden haben sich demzufolge entschieden, auch über die Gewerbesteuer einen Beitrag zur notwendigen Konsolidierung ihrer Haushalte zu leisten. Die beiden Schutzschirm-Jahre 2013 und 2014 zeigen in vielen Städten und Gemeinden Hebesatzerhöhungen. Zugleich sind es auch die beiden einzigen Jahre des Betrachtungszeitraums, in dem keine hessische Stadt bzw. Gemeinde den Gewerbesteuerhebesatz herabgesetzt hat.

Fallzahlen hessischer Städte und Gemeinden, die von 2003 bis 2014 im jeweiligen Vorjahresvergleich ihre Gewerbesteuerhebesätze gesenkt, unverändert gelassen oder erhöht haben

Die Hebesatzsprünge bei der Gewerbesteuer fallen geringer aus als bei der Grundsteuer A und B (siehe Abbildung 7). Ein wichtiger Grund dürfte erstens die Gefahr der Abwanderung bzw. Nichtansiedlung von Gewerbebetrieben sein. Zweitens partizipiert die Gewerbesteuer an der allgemeinen Preisentwicklung und dem Wirtschaftswachstum, weshalb zur Steigerung des Gewerbesteueraufkommens nicht notwendigerweise Hebesatzveränderungen notwendig sind.

In Abbildung 7 finden Sie - analog zur Grundsteuer A und B - ein Ranking über die zehn merklichsten Hebesatzerhöhungen bei der Gewerbesteuer in den Jahren zwischen 2003 und 2014 (jeweils Vorjahresbetrachtungen). Abbildung 7 enthält allerdings 13 statt zehn Städte und Gemeinden, da sich fünf Städte und Gemeinden die Plätze neun bis 13 teilen (jeweils Hebesatzerhöhung um +80 Prozentpunkte).

Gemessen in Prozentpunkten haben Meinhard und Weißenborn die Hebesätze am stärksten angehoben (jeweils +110 Prozentpunkte). Beide Kommunen haben 2013 die Hebesatzerhöhung vorgenommen. Meinhard hat den Hebesatz von 300 Prozent im Jahr 2012 auf 410 Prozent im Jahr 2013 angepasst. In Weißenborn stieg er von 270 Prozent im Jahr 2012 auf 380 Prozent im Jahr 2013. Von den 13 in Abbildung 7 genannten Städten und Gemeinden sind neun Teilnehmer am Kommunalen Schutzschirm (die vier Nicht-Schutzschirm-Teilnehmer sind: Ottrau, Jesberg, Lahntal, Neu-Eichenberg).

Mit der Hebesatzanpassung 2008 in Ottrau liegt zumindest eine starke Hebesatzerhöhung deutlich vor dem Schutzschirm. Zudem hat Jesberg 2012 den Hebesatz um +80 Prozentpunkte angehoben. Das Jahr 2012 ist zwar das Jahr des Inkrafttretens des Schutzschirmgesetzes, da das Gesetz jedoch erst ab dem 22.5.2012 gilt und Jesberg zudem eine Nicht-Schutzschirm-Gemeinde ist, liegt die Vermutung nahe, dass die Entscheidung nicht im Zusammenhang mit dem Schutzschirm stand, sondern vielmehr eine aus anderen Gründen getroffene Konsolidierungsentscheidung darstellt.

Die 13 hessischen Städte und Gemeinden mit der im jeweiligen Vorjahresvergleich in Prozentpunkten stärksten Hebesatzerhöhung bei der Gewerbesteuer (Zeitraum der einbezogenen Vorjahresvergleiche: 2003 bis 2014)



Fazit

Das erste Ziel kommunaler Haushaltspolitik muss der stetige Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses sein. Dauerhaft ausgeglichene Haushalte sind eine Grundvoraussetzung für zukünftige politische Gestaltungsoptionen in den verschiedenen kommunalen Aufgabenbereichen (z.B. Schulen, Kinderbetreuung, Tourismus, Sportförderung). Ohne solide Finanzen gehen die kommunalen Handlungsspielräume zunehmend verloren. Ist der Haushalt aktuell nicht ausgeglichen ist der Ausgleich über Ertragssteigerungen (z.B. Hebesatzerhöhungen) und/oder Aufwandssenkungen wiederherzustellen. Ob der Schwerpunkt eher auf die Ertrags- oder die Aufwandsseite gelegt wird, ist letztlich eine Frage politischer Prioritätensetzungen vor Ort. Grundsätzlich kann auch vollständig auf Hebesatzanpassungen verzichtet werden - dies kann aber (je nach Höhe des Haushaltsdefizits) erhebliche Aufwandsreduktionen erfordern.

Wie obige Analysen verdeutlichen, haben sich die meisten hessischen Städte und Gemeinden entschieden, bei ihrer Haushaltskonsolidierung auch auf der Ertragsseite (hier: Realsteuerhebesätze) anzusetzen. In einzelnen Fällen sind auch sehr deutliche Hebesatzsprünge zu beobachten.

Gerade der Hebesatz der Grundsteuer B eignet sich in besonderer Weise im Sinne des Konzepts einer doppischen Kommunalschuldenbremse verbleibende Konsolidierungslücken zu schließen. Eine automatische Koppelung der Grundsteuer-B-Hebesätze an den Ergebnisausgleich eröffnet zudem die Chance, Druck auf die Aufwandsseite zu erzeugen. So belastet eine etwaige Hebesatzerhöhung alle Bürger und Unternehmen, während aufwandsträchtige Leistungen zumeist nur einem Teil nutzen. Durch eine transparente Kommunikation der Kosten und Finanzierungsnotwendigkeiten kommunaler Leistungen entsteht eine umgekehrte Argumentationskette in Konsolidierungsdiskussionen. Bestehende und neue Leistungen werden hinsichtlich der Notwendigkeit ihrer Wahrnehmung und bezüglich des gewünschten Umfangs ihrer Wahrnehmung hinterfragt. Konsolidierungsmaßnahmen bzw. solide Kommunalfinanzen werden politisch attraktiver.



Weitere Informationen

Zahlreiche weitere Analysen zu den Gemeindesteuern und den Realsteuerhebesätzen finden Sie beispielsweise über folgenden Link.

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Zusatzinformationen zu Nachhaltigkeitssatzungen und kommunalen Schuldenbremsen sind z.B. auf folgenden Seiten abrufbar.

» Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Kommunale Schuldenbremsen-Satzungen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger