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Streuung der Realsteuerhebesätze 2014 im kreisangehörigen Raum in Deutschland
Streuung der Realsteuerhebesätze 2014 im kreisangehörigen Raum in Deutschland
27. Juli 2015 |
Autor: Andreas Burth
Mit rund 11.000 Einheiten macht die Gruppe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden den Großteil der Kommunen in Deutschland
aus. Derzeit vereinigt der kreisangehörige Raum der Flächenländer rund 55 Mio. Einwohner auf sich (im Gegensatz zu rund 20 Mio.
Einwohnern im kreisfreien Raum; jeweils auf Basis des Zensus 2011). Vor dem Hintergrund der hohen finanzwirtschaftlichen Bedeutung der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind auch Erkenntnisse zum (durchschnittlichen) Niveau der
Realsteuerhebesätze und insbesondere auch zur
Streuung/Verteilung der Hebesätze von großer Relevanz.
Daten zur Hebesatzstreuung werden jährlich von Statistischen Bundesamt mittels der
Statistik über den Realsteuervergleich
publiziert. Für 2014 steht die Veröffentlichung allerdings noch aus. Mithin ermöglicht aber auch die kürzlich publizierte
Statistik über die Hebesätze der Realsteuern eine solche Analyse. Der vorliegende Beitrag untersucht daher differenziert nach
Realsteuerarten
(Grundsteuer A/B,
Gewerbesteuer)
und nach Flächenländern die Realsteuerhebesätze im kreisangehörigen Raum in Deutschland.
Zur Untersuchung der Hebesatzstreuung werden Hebesatzbereiche von 25 Prozentpunkten gebildet. Je Realsteuerart ist die
Hebesatzeinteilung über alle Länder hinweg einheitlich vorgenommen worden.
Eine zusätzliche Differenzierung nach Einwohnergrößenklassen ist aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht genutzt worden. Diese Limitation ist im kreisangehörigen
Raum durchaus bedeutsam, da kleine Gemeinden mit z.B. 1.000 Einwohnern nur sehr eingeschränkt mit größeren Städten mit z.B.
100.000 Einwohnern vergleichbar sind. Hintergrund ist das unterschiedliche Aufgabenportfolio. So nehmen größere Städte und
Gemeinden tendenziell mehr zentralörtliche Funktionen für das Umland wahr.
Berichtet werden neben den Fallzahlen der Städte und Gemeinden im jeweiligen Hebesatzbereich auch der Median und das
arithmetische Mittel zu jeder Realsteuerart und zu jedem Flächenland. Auf eine Erläuterung der einzelnen Abbildung ist
verzichtet worden, da diese selbsterklärend sein dürften. Der Hauptteil des Beitrags soll in diesem Sinne eher als
Datensammlung dienen. Die wichtigsten Ergebnisse sind am Ende des Beitrags in einem eigenen Abschnitt verbalisiert worden.
Zur Gewährleistung einer verbesserten Übersichtlichkeit in Anbetracht von insgesamt 39 Abbildung sind die einzelnen Realsteuerarten
in unterschiedlichen Farben gehalten. So sind die Hebesätze der Grundsteuer A rot, die Hebesätze der Grundsteuer B blau und die
Hebesätze der Gewerbesteuer grün abgebildet.
Einige Kommunen in Deutschland haben diese Rationalität auch bereits in Form sog.
Nachhaltigkeitssatzungen in ihr Ortsrecht
überführt. Einige beispielhafte Links sind nachfolgend aufgeführt.