Bei den Hebesätzen der Realsteuern handelt es sich um eine jährliche, gemeinschaftlich veröffentlichte
Finanzstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Die Statistik über die Hebesätze der Realsteuern enthält die
Hebesätze der
Gewerbesteuer, der
Grundsteuer A sowie der Grundsteuer B
(Realsteuern) für sämtliche Städte und Gemeinden in Deutschland.
Rechtsgrundlage der Statistik über die Hebesätze der Realsteuern ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG).