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Kommunale Steuereinnahmen 2014 im Ländervergleich
Kommunale Steuereinnahmen 2014 im Ländervergleich
20. Mai 2015 |
Autor: Andreas Burth
Neben den Zuweisungen sind die
Steuern eine der bedeutendsten Einnahmequellen für die deutschen Kommunen. Das Statistische Bundesamt
hat jüngst die ersten Daten zu den kommunalen Steuereinahmen des Jahres 2014 publiziert. Der vorliegende Beitrag fußt auf diesem
Datenmaterial und untersucht die Steuereinnahmen der Kommunen im Ländervergleich.
Zu beachten ist, dass es sich bei den Daten um Zahlen aus der
Kassenstatistik handelt, die teilweise noch mit vorläufigen Ist-Daten
arbeitet. Folglich können sich die einzelnen Werte gegenüber dem finalen Ist noch leicht verändern. Außen vor gelassen werden im
Beitrag die Einnahmen aus steuerähnlichen Abgaben. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass der durchgeführte Ländervergleich
Heterogenitäten innerhalb der Länder außen vor lässt. Diese Heterogenitäten können gerade im Bereich der Steuereinnahmen sehr groß
ausfallen.
Überblick:
- Pro-Kopf-Ranking 2014: Nominales Bruttoinlandsprodukt (BIP)
- Pro-Kopf-Ranking 2014: Gesamte Netto-Steuereinnahmen
- Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus der Grundsteuer A
- Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus der Grundsteuer B
- Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus der Gewerbesteuer (brutto und netto)
- Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil
- Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus dem Umsatzsteueranteil
- Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus der Vergnügungsteuer
- Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus der Hundesteuer
- Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer
- Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus sonstigen Gemeindesteuern
- Weitere Informationen
Pro-Kopf-Ranking 2014: Nominales Bruttoinlandsprodukt (BIP)
Die Wirtschaftskraft ist eine der wichtigsten Determinanten des jährlichen Steueraufkommens. Gerade bei der
Gewerbesteuer
bestimmt die Höhe des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) maßgeblich das Niveau der Einnahmen. Im Ländervergleich zeigt sich, dass die
Kommunen der Länder Hessen, Bayern und Baden-Württemberg die wirtschaftsstärksten Länder sind. Gerade im Falle Hessens ist
allerdings darauf hinzuweisen, dass das Bruttoinlandsprodukt dieses Landes sehr stark durch die hohe Wirtschaftskraft der
einwohnerstärksten Stadt (Frankfurt am Main) beeinflusst ist.
Das geringste Pro-Kopf-BIP ist den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zuzurechnen. Es ist auffällig,
dass noch immer kein neues Flächenland ein höheres Pro-Kopf-BIP hat als ein altes Flächenland.
Pro-Kopf-Ranking 2014: Gesamte Netto-Steuereinnahmen
Bei Betrachtung der gesamten Netto-Steuereinnahmen 2014 (insg. 79,43 Mrd. Euro) ist im Ländervergleich augenfällig, dass tendenziell diejenigen
Länder die höchsten/niedrigsten Einnahmen verzeichnen, die auch das höchste Pro-Kopf-BIP haben (siehe Abbildung 1).
Einzige Ausnahme ist das Saarland, das zwar das fünfthöchste BIP hat, aber nur die achthöchsten Steuereinnahmen verzeichnet.
Das Ergebnis verdeutlicht, dass die saarländischen Kommunen ihre Einnahmepotenziale nicht in dem Maße ausnutzen, wie dies die
Kommunen der anderen Flächenländer tun. Dies ist als eine Ursache der kommunalen Finanzprobleme im Saarland zu sehen. Wie
schon beim Bruttoinlandsprodukt erreicht auch bei den Netto-Steuereinnahmen kein ostdeutsches Flächenland das Niveau des
schwächsten westdeutschen Flächenlandes.
Im Grunde enthält Abbildung 2 bereits Daten zu allen von der Kassenstatistik berichteten Steuereinnahmearten. Gerade bei
den aufkommensschwächeren Steuerarten ist jedoch kaum zu erkennen, wie hoch deren Volumen ist. Aus diesem Grund behandeln die
nachfolgenden Abschnitte jede einzelne Steuerart im Detail (inkl. einer eigenen Grafik zum Steueraufkommen).
Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus der Grundsteuer A
Die im Ländervergleich höchsten Einnahmen aus der absolut betrachtet i.d.R. vergleichsweise aufkommensschwachen
Grundsteuer A
(Aufkommen 2014: insg. 0,38 Mrd. Euro) generieren die Kommunen der Länder
Sachsen-Anhalt (Einwohnerdichte von 109,75 Einwohnern je Quadratkilometer) und Mecklenburg-Vorpommern (Einwohnerdichte von 68,78 Einwohnern je Quadratkilometer).
Beide Länder zählen zu den am dünnsten besiedelten Flächenländern in Deutschland, wodurch in der Konsequenz auch größere
Flächen für die Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung stehen.
Umgekehrt ist für die beiden am dichtesten besiedelten Länder (Saarland und Nordrhein-Westfalen) das geringste
Grundsteuer-A-Aufkommen zu beobachten. Interessant ist allerdings, dass das von beiden Ländern merklich dichter besiedelte
Nordrhein-Westfalen (Einwohnerdichte von 515,15 Einwohnern je Quadratkilometer) deutlich höhere Einnahmen erwirtschaftet als das Saarland (Einwohnerdichte von 385,64
Einwohnern je Quadratkilometer). Dieses Ergebnis kann auf unerschlossene
Hebesatzpotenziale bei der Grundsteuer A hindeuten.
Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus der Grundsteuer B
Die Grundsteuer B zählt zu den aufkommensstärkeren kommunalen Steuereinnahmen (Aufkommen 2014: insg. 10,93 Mrd. Euro). Zugleich ist ihr Aufkommen kaum konjunktursensibel
und gut planbar. Hebesatzanpassungen schlagen sich nahezu 1-zu-1 im Aufkommen nieder. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer müssen Teile
des Aufkommens auch nicht an Bund und Länder weitergeleitet werden
(Gewerbesteuerumlage). Hinzu kommt, dass die Grundsteuer B von
allen Bürgern und Unternehmen direkt (Eigentümer) oder indirekt (Mieter) getragen wird. Mittelbar wird auch die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit bei der Grundsteuer B berücksichtigt, da wirtschaftlich leistungsfähigere Bürger i.d.R. auch besser wohnen und
demzufolge mehr Grundsteuer B bezahlen. Die genannten Vorteile machen die Grundsteuer B zu einer idealen Gemeindesteuer. Sie
kann einen Zusammenhang zwischen Abgabenniveau und kommunalem Leistungsniveau herstellen. Ihr Hebesatz
eignet sich insbesondere, um im Sinne eines flexiblen Ausgleichsmechanismus den ordentlichen
Haushaltsausgleich jedes Jahr sicherzustellen. Man
spricht in diesem Kontext auch vom Konzept einer
doppischen Kommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag.
Einige Kommunen haben das Konzept in Form einer
Nachhaltigkeitssatzung
auch bereits in ihr Ortsrecht übernommen (für Beispiele siehe nachfolgende Links).
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
Hrsg.: Stadt Freudenberg
» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
Hrsg.: Stadt Taunusstein
Im Ländervergleich haben die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen das höchste Einnahmeniveau bei der Grundsteuer B.
Am niedrigsten liegen wiederum die alten Länder, wenngleich Sachsen nur leicht unter dem Niveau des Saarlandes liegt. Das Saarland
ist dasjenige alte Flächenland, dessen Kommunen die wenigsten Einnahmen aus der Grundsteuer B generieren.
Wie zuvor beschrieben haben die Kommunen im Saarland ein allgemeines Einnahmeproblem im Bereich der Steuern. Die Platzierung
des Saarlandes bei der Grundsteuer B offenbart eine konkrete Ursache: Die Einnahmen aus der Grundsteuer B sind sehr niedrig.
Begründet liegt die geringe Einnahmehöhe v.a. im niedrigen Hebesatzniveau. Das Saarland zählt bereits seit Jahren zu den Flächenländern
mit den geringsten Grundsteuer-B-Hebesätzen.
Grundsätzlich ist gegen niedrige Hebesätze nichts einzuwenden. Sie können allerdings nur gerechtfertigt werden, wenn der
Haushaltsausgleich über höhere Einnahmen/Erträge in anderen Bereichen und/oder niedrigere Ausgaben/Aufwendungen erreicht wird.
Gelingt der Haushaltsausgleich nicht (was im Saarland eher die Regel als die Ausnahme ist) müssen im Sinne einer Ultima Ratio die
Einnahmen aus der Grundsteuer B bis zum Haushaltsausgleich angehoben werden. Dieser simple Zusammenhang wird im Saarland (wie auch
in einigen anderen Ländern) aber von eher wenigen Gemeinden gelebt.
Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus der Gewerbesteuer (brutto und netto)
In den meisten Gemeinden ist die Gewerbesteuer die wichtigste Realsteuereinnahmequelle. Zu beachten ist bei der Gewerbesteuer, dass
ihr Aufkommen nicht in voller Höhe bei den Gemeinden verbleibt. Vielmehr ist in Form der Gewerbesteuerumlage ein Teil des
Brutto-Aufkommens an Bund und Länder abzuführen. Der nach Abzug der Gewerbesteuerumlage bei den Gemeinden verbleibende Teil des
Brutto-Gewerbesteueraufkommens wird als Netto-Gewerbesteueraufkommen bezeichnet. Das Brutto-Aufkommen der Gemeinden der Flächenländer
lag 2014 bei 39,73 Mrd. Euro. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage in Höhe von insg. 6,67 Mrd. Euro verblieb im Jahr
2014 noch ein Netto-Aufkommen von 33,05 Mrd. Euro bei den Gemeinden.
Die höchsten Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielen die hessischen Gemeinden. Auf Platz zwei liegen die Gemeinden in Bayern. Das
geringste Aufkommen haben jeweils die ostdeutschen Länder, wobei Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die beiden untersten Plätze
im Ranking einnehmen.
Bei der Gewerbesteuerumlage ist ebenfalls ein deutliches Ost-West-Gefälle festzustellen. Nicht nur absolut, sondern auch im Verhältnis
zum Brutto-Aufkommen führen die westdeutschen Kommunen deutlich mehr Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder ab als die ostdeutschen
Kommunen. In den westdeutschen Kommunen liegt der Anteil der Gewerbesteuerumlage am Brutto-Gewerbesteueraufkommen bei 17,61 Prozent,
in den ostdeutschen Kommunen bei 9,26 Prozent.
Aus Gemeindeperspektive kann die Gewerbesteuer sowohl Fluch als auch Segen sein. Hohe Einnahmen geben den betreffenden Gemeinden
eine hohe finanzielle Flexibilität. Aufgrund ihrer starken Konjunkturabhängigkeit kann das hohe Einnahmeniveau aber binnen kurzer
Zeit beträchtlich einbrechen. Da zumeist die im Laufe der Zeit aufgebauten Ausgabeniveaus nicht in gleichem Maße kurzfristig zurückgefahren
werden können, kann aus einer hohen Gewerbesteuerabhängigkeit schnell eine finanzielle Krisensituation mit hohen Defiziten erwachsen.
Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil
Die Einnahmen aus dem
gemeindlichen Einkommensteueranteil
sind für viele Kommunen eine der wichtigsten Steuereinnahmequellen (Gemeindeanteil 2014: 30,26 Mrd. Euro). In
einigen Kommunen liegt ihr Volumen auch höher als das Volumen der Gewerbesteuer (netto). Im Ländervergleich haben 2014 die Kommunen der
Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein im Durchschnitt höhere Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil als aus der Gewerbesteuer
(netto). Der Einkommensteueranteil hat im Vergleich zur Gewerbesteuer den Vorteil, dass er weniger stark konjunkturabhängig ist.
Vorteil der Gewerbesteuer ist im Gegensatz dazu, dass die Gemeinde über die Festsetzung des Hebesatzes das Aufkommen unmittelbar
beeinflussen kann.
Die wirtschaftsstarken Länder Bayern, Hessen und Baden-Württemberg generieren aus der Einkommensteuer die meisten Einnahmen. Die
wirtschaftlich schwächeren neuen Länder liegen demgegenüber ausnahmslos unter dem Niveau des einnahmeschwächsten alten Flächenlandes
(Saarland).
Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus dem Umsatzsteueranteil
Ebenfalls weniger konjunkturabhängig als die Gewerbesteuer ist der
Umsatzsteueranteil.
Im Vergleich zu den anderen Steuereinnahmearten
ist ihr gesamtes Einnahmevolumen 2014 mit 3,68 Mrd. Euro aber nur das vierthöchste (nach der Gewerbesteuer, dem Einkommensteueranteil und der Grundsteuer B).
Bei den Einnahmen aus dem gemeindlichen Umsatzsteueranteil sind es wiederum tendenziell die wirtschaftsstarken Länder, die die höchsten
Einnahmen verzeichnen. Allerdings ist das Ost-West-Gefälle nicht mehr so trennschaft wie bei anderen Steuereinnahmearten. So liegt z.B.
Sachsen über dem Niveau von Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein hat dabei hinter Mecklenburg-Vorpommern
und Brandenburg die niedrigsten Einnahmen aus dem Umsatzsteueranteil.
Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus der Vergnügungsteuer
Die
Vergnügungsteuer
ist in den meisten Kommunen eine Einnahmequelle mit verhältnismäßig kleinem Volumen (Aufkommen 2014: 0,70 Mrd. Euro). Unter den
Bagatellsteuern
ist die Vergnügungsteuer allerdings vielerorts die einnahmestärkste Steuer. Mit Abstand die höchsten Einnahmen verzeichnen die Kommunen
in Baden-Württemberg. Das Nachbarland Bayern hat auf kommunaler Ebene demgegenüber keine Einnahmen aus der Vergnügungsteuer zu berichten.
Hintergrund ist, dass Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes bestimmt, dass eine Vergnügungsteuer in Bayern nicht erhoben wird.
Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus der Hundesteuer
Eine insgesamt betrachtet vergleichsweise aufkommensschwache Steuer ist auch die
Hundesteuer. Unter den Bagatellsteuern zählt sie
aber zu den aufkommensstärkeren Steuern (Aufkommen 2014: 0,29 Mrd. Euro). Hinzu kommt, dass diese Steuer auch in sehr vielen Kommunen erhoben wird. Das höchste
Einnahmeniveau erreichen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen (5,62 Euro je Einwohner). Die Kommunen in Bayern liegen mit 2,06 Euro
je Einwohner am anderen Ende des Rankings.
Neben dem Zweck der Einnahmeerzielung bzw. Ausgabenkompensation dient die Hundesteuer auch Steuerungszwecken. So soll z.B. über höhere
Steuersätze für Kampfhunde deren Anzahl verringert werden.
Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer
Eine besonders große Spannweite offenbart sich bei der
Zweitwohnungsteuer. Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer wird häufig u.a.
dadurch begründet, dass Einwohner mit Zweitwohnung die kommunale Infrastruktur ebenfalls nutzen und daher an deren Finanzierung
beteiligt werden sollen. Gerade in Studentenstädten soll die Steuer Studierende dazu bewegen, sich am Studienort und nicht am Wohnort
der Eltern mit dem Erstwohnsitz anzumelden. Der Unterschied zwischen Erst- und Zweitwohnsitz entfaltet im Kontext des
Finanzausgleichs eine zusätzliche Relevanz.
Während im Saarland keine Zweitwohnungsteuer-Einnahmen generiert werden, sind es in Schleswig-Holstein fast elf Euro je Einwohner.
Das zweithöchste Einnahmevolumen berichtet Mecklenburg-Vorpommern mit 3,82 Euro je Einwohner. Insgesamt generieren die deutschen
Kommunen 2014 Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer in Höhe von 0,11 Mrd. Euro.
Pro-Kopf-Ranking 2014: Einnahmen aus sonstigen Gemeindesteuern
Die Einnahmen aus sonstigen Gemeindesteuern (z.B.
Schankerlaubnissteuer,
Getränkesteuer,
Jagd- und Fischereisteuer) erreichen
in den meisten Kommunen sehr geringe Höhen (Aufkommen 2014: 0,02 Mrd. Euro). Die Kommunen der Länder Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz liegen 2014 zumindest
bei über einem Euro je Einwohner.
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen zu den Steuereinnahmen der Kommunen können Sie z.B. über folgende Links abrufen.
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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