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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Entwicklung der Einnahmen aus der Grundsteuer B seit 2003

Entwicklung der Einnahmen aus der Grundsteuer B seit 2003
6. Mai 2017  |  Autor: Andreas Burth



Die Städte und Gemeinden müssen jedes Jahr aufs Neue über den Hebesatz der Grundsteuer B entscheiden. In einigen Haushaltsjahren kann dies zu intensiven Diskussionen in der Volksvertretung führen. Entsprechend wichtig ist es für die politischen Mandatsträger, tiefergehendes Wissen über diese Steuerart zu erwerben. Auf HaushaltsSteuerung.de sind im Laufe der Jahre bereits zahlreiche Beiträge zur Grundsteuer B verfasst worden.

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Der vorliegende Beitrag soll das Bild weiter vervollständigen. Konkret untersucht wird die Entwicklung der Einnahmen aus der Grundsteuer B, wobei verschiedene Blickwinkel (absolute Höhe, in Prozent des BIP usw.) gewählt werden. Betrachtet werden jeweils nur die Kommunen der Flächenländer (d.h. ohne Stadtstaaten). Die Analyse erstreckt sich dabei i.d.R. über die Jahre 2003 bis 2016. Der Zeitraum 2003 bis 2016 ist gewählt worden, da dem Autor einige Statistiken nur für die Jahre ab 2003 zur Verfügung standen.

Überblick:
- Entwicklung in Mrd. Euro
- Entwicklung des gewogenen Durchschnittshebesatzes
- Entwicklung in Prozent der Netto-Steuereinnahmen
- Entwicklung in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts
- Ländervergleiche 2016
- Weitere Informationen



Entwicklung in Mrd. Euro

Aus Abbildung 1 geht die Entwicklung des absoluten Aufkommens der Grundsteuer B in den Kommunen der Flächenländer hervor. Das Aufkommen stieg demnach von 2003 bis 2016 um 42,95 Prozent auf nunmehr 11,82 Mrd. Euro. Bei 76.196.756 Einwohnern zum 31.12.2015 entspricht dies 155 Euro je Einwohner. Nach der Gewerbesteuer (netto) mit 38,29 Mrd. Euro und dem Einkommensteueranteil mit 33,42 Mrd. Euro ist die Grundsteuer B im Jahr 2016 die drittwichtigste Steuerart der Kommunen der Flächenländer.

Generell ist im Kontext der absoluten Einnahmeentwicklung darauf hinzuweisen, dass die Grundsteuer B nicht automatisch an der allgemeinen Preisentwicklung partizipiert. Um die Einnahmen aus der Grundsteuer B inflationsbereinigt konstant zu halten, sind regelmäßige Hebesatzerhöhungen nötig.

Entwicklung der absoluten Einnahmen aus der Grundsteuer B der Kommunen der Flächenländer in den Jahren 2003 bis 2016 (in Mrd. Euro)



Entwicklung des gewogenen Durchschnittshebesatzes

Abbildung 2 zeigt die Entwicklung des gewogenen Durchschnittshebesatzes der Grundsteuer B von 2003 bis 2015. Daten zum gewogenen Durchschnittshebesatz für das Jahr 2016 sind statistisch noch nicht verfügbar, weshalb sie hier nicht einbezogen werden können.

Die Hebesätze sind für Kommunen eine Möglichkeit zu Generierung zusätzlicher Einnahmen. Gerade für konsolidierungsbedürftige Kommunen sind die Hebesätze eine Option, das Defizit zu reduzieren. In diesem Kontext ist aber auch darauf hinzuweisen, dass der Haushaltsausgleich gleichsam über andere Stellschrauben (z.B. Ausgabekürzungen, Steigerung anderer Einnahmen) erreicht werden kann. Welche Konsolidierungsmaßnahmen konkret beschlossen werden, ist letztlich eine Entscheidung der jeweiligen Kommune. Manche Kommunen haben sich dazu entschlossen, eher auf der Ausgabeseite zu konsolidieren. Andere haben den Schwerpunkt auf die Einnahmeseite (und hier u.a. auf die Grundsteuer B) gelegt.

Im Betrachtungszeitraum ist der gewogene Durchschnittshebesatz stetig gestiegen. Während er im Jahr 2003 noch bei 364,8 Prozent lag, beläuft er sich im Jahr 2015 auf 437,5 Prozent. Innerhalb der kommunalen Familie gibt es große Unterschiede im Hebesatz. Während z.B. die Gemeinde Büsingen am Hochrhein in Baden-Württemberg im Jahr 2015 einen Grundsteuer-B-Hebesatz von 0 Prozent hat, sind es in der hessischen Gemeinde Nauheim 960 Prozent.

Generell sei hinsichtlich der Hebesatzhöhe allerdings auch darauf hingewiesen, dass diese nicht immer interkommunal vergleichbar ist. So kann der gleiche Hebesatz in verschiedenen Kommunen zu einer deutlich unterschiedlichen Pro-Kopf-Belastung für die Bürger führen (siehe nachstehender Link).

» Pro-Kopf-Belastung je Hebesatzpunkt bei der Grundsteuer B, Blog-Eintrag vom
    12. März 2016

    Autor: Andreas Burth

Entwicklung des gewogenen Durchschnittshebesatzes der Grundsteuer B der Kommunen der Flächenländer in den Jahren 2003 bis 2015 (in Prozent)

Einen Ländervergleich zu den gewogenen Durchschnittshebesätzen der Grundsteuer B im Jahr 2015 können Sie über folgenden Link abrufen. In dem Beitrag wird zwischen kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städten und Gemeinden differenziert.

» Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuern im Jahr 2015, Blog-Eintrag vom
    30. August 2016

    Autor: Andreas Burth



Entwicklung in Prozent der Netto-Steuereinnahmen

Abbildung 3 zeigt die Entwicklung des prozentualen Anteils der Grundsteuer-B-Einnahmen an den gesamten Netto-Steuereinnahmen. Es zeigt sich dabei, dass der Anteil der Grundsteuer B tendenziell abgenommen hat - und das, obwohl der Durchschnittshebesatz stieg. Die Hebesätze hätten folglich stärker erhöht werden müssen, sofern der Anteil an den Netto-Steuereinnahmen konstant gehalten werden sollte.

Entwicklung der Grundsteuer-B-Einnahmen in Prozent der gesamten Netto-Steuereinnahmen der Kommunen der Flächenländer in den Jahren 2003 bis 2016 (in Prozent)

Die Kommunen verzeichnen Einnahmen aus verschiedenen Quellen (z.B. Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Vergnügungsteuer, Einkommensteueranteil, Umsatzsteueranteil, Gebühren, Beiträge, Zuweisungen usw.). Die Kommunen können den Prozentanteil der einzelnen Einnahmearten an den gesamten Netto-Steuereinnahmen teilweise beeinflussen. Insofern kann ein fallender Anteil der Grundsteuer-B-Einnahmen an den gesamten Netto-Steuereinnahmen auch Ausdruck einer bewussten Einnahmestrategie sein, die den Schwerpunkt auf andere Einnahmequellen verlagert.

Ob der Grundsteuer-B-Anteil tatsächlich absichtlich fällt, darf jedoch durchaus kritisch hinterfragt werden. Zumal gerade die Grundsteuer B aus Sicht der Kommunen eigentlich eine ideale Steuer sein müsste:
  • So haben die Kommunen bei der Grundsteuer B erstens ein Hebesatzrecht, über das sie ihre Grundsteuer-B-Einnahmen direkt beeinflussen können. Das Hebesatzrecht stellt insbesondere im Vergleich zu den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer einen wesentlichen Vorteil dar.
  • Zweitens ist das Aufkommen der Grundsteuer B - im Gegensatz zur Gewerbesteuer und zum Einkommensteueranteil - kaum konjunktursensibel und daher zuverlässig planbar. Hebesatzänderungen spiegeln sich quasi 1-zu-1 im Aufkommen wider.
  • Drittens müssen - im Gegensatz zur Gewerbesteuer - Teile des Aufkommens auch nicht an Bund und Länder weitergereicht werden (Gewerbesteuerumlage).
  • Viertens ist anzuführen, dass die Grundsteuer B von allen Bürgern und Unternehmen direkt (Eigentümer) oder indirekt (Mieter) getragen wird. Mittelbar wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Grundsteuer B berücksichtigt, da wirtschaftlich leistungsfähigere Bürger i.d.R. auch besser wohnen und demzufolge mehr Grundsteuer B bezahlen.
  • Fünftens handelt es sich - im Gegensatz zu vielen kleineren Gemeindesteuern - um eine der aufkommensstärksten Steuern. Im Jahr 2016 ist die Grundsteuer B nach der Gewerbesteuer (netto) und dem Einkommensteueranteil die drittwichtigste Steuerquelle der Kommunen.



Entwicklung in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts

Aus Abbildung 4 geht die Entwicklung der Einnahmen aus der Grundsteuer B im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) hervor. Es zeigt sich, dass der Anteil der Grundsteuer B im Zeitablauf relativ konstant geblieben ist (zumeist bei knapp über 0,4 Prozent). Die Hebesatzerhöhungen haben demnach ausgereicht, um mit dem Wachstum des nominalen Bruttoinlandsprodukts Schritt zu halten.

Entwicklung der Grundsteuer-B-Einnahmen in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts der Kommunen der Flächenländer in den Jahren 2003 bis 2016 (in Prozent)

Interessant ist der Unterschied von Abbildung 4 zu Abbildung 3. Während der Anteil der Grundsteuer B an den Netto-Steuereinnahmen gesunken ist, ist der Anteil am nominalen BIP relativ konstant geblieben. Hieraus lässt sich folgern, dass die Netto-Steuereinnahmen in ihrer Summe stärker gestiegen sind als das nominale BIP. Dies zeigt sich auch an Abbildung 6, welche den Prozentanteil der gesamten Netto-Steuereinnahmen am nominalen Bruttoinlandsprodukt zeigt. Demnach machten die Netto-Steuereinnahmen im Jahr 2003 insgesamt 2,31 Prozent des nominalen BIP aus. Im Jahr 2016 sind es 3,14 Prozent. Das Absinken des Anteils in den Jahren 2009 und 2010 fällt in die Jahre der Finanz- und Wirtschaftskrise.

Entwicklung der gesamten Netto-Steuereinnahmen in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts der Kommunen der Flächenländer in den Jahren 2003 bis 2016 (in Prozent)

Aufbauend auf obiger Erkenntnis wäre es interessant zu fragen, welche Steuern für die überproportionalen Zuwachs der Netto-Steuereinnahmen verantwortlich zeichnen. Nachfolgende Tabelle zeigt daher das Wachstum wichtiger Steuerarten im Vergleich der Jahre 2003 und 2016. Hierbei wird deutlich, dass das Aufkommen der Grundsteuer B im Vergleich zu den übrigen Steuern nur unterdurchschnittlich stark gewachsen ist. Die höchsten Wachstumsraten verzeichnen die Vergnügungsteuer mit 287,99 Prozent, die Zweitwohnsitzsteuer mit 164,13 Prozent und die Gewerbesteuer (netto) mit 152,75 Prozent.

Als eine der wichtigsten Steuerarten fällt die Steigerung der Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer besonders stark ins Gewicht. Die Zuwächse bei der Gewerbesteuer gehen zum einen auf die wirtschaftliche Entwicklung (d.h. BIP-Wachstum) zurück. Zum anderen können sie jedoch auch aus Hebesatzerhöhungen resultieren. Der gewogene Durchschnittshebesatz der Gewerbesteuer stieg in den Kommunen der Flächenländer von 382,2 Prozent im Jahr 2003 auf 395,1 Prozent im Jahr 2015.

Netto-Steuereinnahmen der Kommunen der Flächenländer im Vergleich der Jahre 2003 und 2016 für wichtige Steuerarten



Ländervergleiche 2016

Die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer B verzeichnen im Durchschnitt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen (199 Euro je Einwohner). Am geringsten fallen die Pro-Kopf-Einnahmen in Sachsen-Anhalt aus (101 Euro je Einwohner). Generell ist auffällig, dass im Jahr 2016 kein Ost-Flächenland das Pro-Kopf-Niveau eines West-Flächenlandes erreicht.

Pro-Kopf-Ländervergleich zu den Grundsteuer-B-Einnahmen der Kommunen der Flächenländer im Jahr 2016 (in Euro je Einwohner)

In Prozent der Netto-Steuereinnahmen ist kein klarer Ost-West-Unterschied festzustellen. Am höchsten ist der Anteil in Nordrhein-Westfalen mit 15,95 Prozent. Den geringsten Anteil macht die Grundsteuer B in Bayern aus (9,65 Prozent).

Ländervergleich zu den Grundsteuer-B-Einnahmen in Prozent der Netto-Steuereinnahmen der Kommunen der Flächenländer im Jahr 2016 (in Prozent)

Nicht zuletzt ist auch eine Ländervergleichsperspektive auf den Anteil der Grundsteuer-B-Einnahmen am nominalen Bruttoinlandsprodukt interessant. Hier ist eine Spannweite von 0,530 Prozent in Nordrhein-Westfalen bis zu 0,303 Prozent in Bayern zu beobachten.

Ländervergleich zu den Grundsteuer-B-Einnahmen in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts der Kommunen der Flächenländer im Jahr 2016 (in Prozent)



Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Steuereinnahmen der Kommunen können Sie auf HaushaltsSteuerung.de u.a. über folgende Links abrufen.

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger