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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Niedrigste/höchste Gewerbesteuerhebesätze

Niedrigste/höchste Gewerbesteuerhebesätze
29. Juli 2016  |  Autor: Andreas Burth



Die Gewerbesteuer ist aus Sicht der Städte und Gemeinden in Deutschland eine der wichtigsten Steuern zur Finanzierung der kommunalen Leistungserbringung. Aufgrund des Hebesatzrechts haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, ihre Einnahmen aus der Gewerbesteuer selbst zu beeinflussen. Interessant sind vor diesem Hintergrund auch die Extremwerte, d.h. die niedrigsten und höchsten Gewerbesteuerhebesätze in Deutschland. Eine entsprechende Analyse wird im vorliegenden Beitrag vorgenommen. Datengrundlage ist die jüngst von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder veröffentlichte Statistik über die Hebesätze der Realsteuern 2015.

Einbezogen werden sowohl die 107 kreisfreien Städte als auch die 10.986 kreisangehörigen Städte und Gemeinden (inkl. bewohnte gemeindefreie Gebiete). Da sich die beiden Kommunaltypen hinsichtlich ihres Aufgabenportfolios merklich unterscheiden, wird im vorliegenden Beitrag eine nach Kommunaltypen differenzierte Betrachtung vorgenommen. Im Kontext der kreisfreien Städte ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Beitrag neben den 103 kreisfreien Städten der 13 Flächenländer auch die vier kreisfreien Städte der drei Stadtstaaten (d.h. Berlin, Bremen, Bremerhaven und Hamburg) untersucht werden. In diesem Kontext ist jedoch auch auf etwaige Vergleichbarkeitsprobleme hinzuweisen, da Stadtstaaten neben kommunalen Aufgaben auch Landesaufgaben wahrnehmen. Die abweichenden Aufgabenportfolios können sich auf Hebesatzentscheidungen auswirken.

Überblick:
- Niedrigste Gewerbesteuerhebesätze im Jahr 2015
- Höchste Gewerbesteuerhebesätze im Jahr 2015
- Durchschnittliche Gewerbesteuerhebesätze im Jahr 2015
- Weitere Informationen



Niedrigste Gewerbesteuerhebesätze im Jahr 2015

Nach § 16 Abs. 4 Gewerbesteuergesetz darf bei der Gewerbesteuer kein Hebesatz unter 200 Prozent festgesetzt werden. Wie aus Abbildung 1 deutlich wird, hat keine der 107 kreisfreien Städte diesen Mindesthebesatz gewählt. Sie liegen vielmehr um mindestens 100 Prozentpunkte darüber. Von den kreisfreien Städten hat Coburg in Bayern mit 300 Prozent den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz im Jahr 2015. Mit 330 Prozent folgen die ebenfalls in Bayern gelegenen Städte Memmingen und Kaufbeuren.

Die zehn kreisfreien Städte mit den niedrigsten Gewerbesteuerhebesätzen sind tendenziell als einwohnerschwächer einzustufen. Im arithmetischen Mittel hatte eine kreisfreie Stadt zum 30.6.2015 eine Einwohnerzahl von 243.602. Der Median liegt bei 123.312 Einwohnern. Abgesehen von der Stadt Wolfsburg in Niedersachsen, die den Median darstellt, liegen alle zehn Städte in Abbildung 1 bei der Einwohnerzahl unterhalb des Medians.

Die zehn kreisfreien Städte in Deutschland mit dem niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz im Jahr 2015

Im kreisangehörigen Raum gibt es 13 Städte und Gemeinden, die sich für den Mindesthebesatz von 200 Prozent entschieden haben. Die einwohnerstärkste dieser 13 Kommunen ist die Stadt Zossen in Brandenburg mit 17.780 Einwohnern.

Die 20 (bzw. 23) kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Deutschland mit dem niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz im Jahr 2015



Höchste Gewerbesteuerhebesätze im Jahr 2015

Die höchsten Gewerbesteuerhebesätze des Jahres 2015 haben in der Gruppe der 107 kreisfreien Städte die Städte Oberhausen (550 Prozent), Hagen (520 Prozent) und Duisburg (510 Prozent). Mit Ausnahme der bayerischen Landeshauptstadt München finden sich unter den Top-10 der kreisfreien Städte ausschließlich nordrhein-westfälische Städte. Keine der zehn Städte hat weniger als 100.000 Einwohner.

Die zehn kreisfreien Städte in Deutschland mit dem höchsten Gewerbesteuerhebesatz im Jahr 2015

Den höchsten Gewerbesteuerhebesatz im Jahr 2015 hat im kreisangehörigen Raum die Gemeinde Dierfeld in Rheinland-Pfalz mit 900 Prozent festgesetzt. Mit 12 Einwohnern ist Dierfeld als Kleinstgemeinde einzustufen. Lediglich drei Gemeinden in Deutschland hatten zum 30.6.2015 weniger Einwohner als Dierfeld: Gröde mit 9 Einwohnern, Wiedenborstel mit 10 Einwohnern und Hisel mit 11 Einwohnern. Der zweithöchste Gewerbesteuerhebesatz ist in Wettlingen in Rheinland-Pfalz festzustellen (600 Prozent). Mit 43 Einwohnern handelt es sich ebenfalls um eine Kleinstgemeinde.

Größere Städte mit sehr hohen Gewerbesteuerhebesätzen sind die jeweils in Nordrhein-Westfalen gelegenen Städte Recklinghausen mit 113.792 Einwohnern (510 Prozent), Witten mit 95.883 Einwohnern (500 Prozent), Marl mit 83.726 Einwohnern (530 Prozent), Dorsten mit 75.378 Einwohnern (495 Prozent), Troisdorf mit 73.786 Einwohnern (500 Prozent) und Castrop-Rauxel mit 73.785 Einwohnern (500 Prozent). Abgesehen von den drei Kleinstgemeinden Dierfeld, Wettlingen und Hisel in Rheinland-Pfalz finden sich in der Gruppe der Städte und Gemeinden mit den höchsten Gewerbesteuerhebesätzen im Jahr 2015 ausschließlich Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen.

Die 20 (bzw. 25) kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Deutschland mit dem höchsten Gewerbesteuerhebesatz im Jahr 2015



Durchschnittliche Gewerbesteuerhebesätze im Jahr 2015

Neben den Extremwerten stellen auch die durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätze eine interessante Information für die Hebesatzentscheidungen vor Ort dar. Daher werden die Durchschnittshebesätze im Folgenden nachrichtlich berichtet.

Durchschnittshebesätze der kreisfreien Städte:
- Arithmetisches Mittel: 431,7 Prozent
- Median: 430,0 Prozent
- Nach Einwohnern gewichteter Durchschnitt: 448,3 Prozent

Durchschnittshebesätze der kreisangehörigen Städte und Gemeinden:
- Arithmetisches Mittel: 356,1 Prozent
- Median: 360,0 Prozent
- Nach Einwohnern gewichteter Durchschnitt: 379,7 Prozent

Ergänzende allgemeine Informationen zu den verschiedenen Methoden zur Berechnung durchschnittlicher Hebesätze finden Sie über nachstehenden Link.

» Mittlere Realsteuerhebesätze: Vergleich von vier Berechnungsmethoden, Blog-Eintrag
    vom 2. August 2015

    Autor: Andreas Burth



Weitere Informationen

Weitere Beiträge zur Gewerbesteuer sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über folgende Seite abrufbar.

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger