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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Streuung der Realsteuerhebesätze der 11.011 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Jahr 2014 nach Einwohnergrößenklassen

Streuung der Realsteuerhebesätze der 11.011 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Jahr 2014 nach Einwohnergrößenklassen
8. August 2015  |  Autor: Andreas Burth



In den letzten Wochen sind auf HaushaltsSteuerung.de bereits umfassende Analysen zu den Hebesätzen der Realsteuern durchgeführt worden (Links siehe unten). Behandelt wurden u.a. die niedrigsten, mittleren und höchsten Realsteuerhebesätze (nach Flächenländern, Einwohnergrößenklassen und Realsteuerarten). Ein weiteres wichtiges Thema war die Streuung der Hebesätze nach Ländern und Realsteuerarten. Noch nicht im Detail untersucht wurde bislang die Streuung nach Einwohnergrößenklassen. Diese Lücke für die 11.011 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Deutschland zu schließen, ist Ziel dieses Beitrags.

» Mittlere Realsteuerhebesätze: Vergleich von vier Berechnungsmethoden, Blog-Eintrag
    vom 2. August 2015

    Autor: Andreas Burth

» Streuung der Realsteuerhebesätze 2014 in den 103 kreisfreien Städten der
    Flächenländer, Blog-Eintrag vom 27. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

» Streuung der Realsteuerhebesätze 2014 im kreisangehörigen Raum in Deutschland,
    Blog-Eintrag vom 27. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

» Entwicklung der Realsteuer-Hebesätze im Ländervergleich: Gegenüberstellung der
    Jahre 2003 und 2014, Blog-Eintrag vom 26. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

» Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 nach Ländern und
    Einwohnergrößenklassen, Blog-Eintrag vom 24. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

Eine Differenzierung nach Einwohnergrößenklassen entfaltet im Kontext der Realsteuerhebesätze eine besondere Relevanz, da die Städte und Gemeinden im kreisangehörigen Raum keineswegs homogen sind. Vielmehr unterscheiden sie sich gerade in Abhängigkeit von ihrer Einwohnerzahl z.T. deutlich. So haben einwohnerkräftigere Körperschaften typischerweise ein umfassenderes Aufgabenportfolio als ihre einwohnerschwächeren Pendants. Dies liegt z.B. an der Erfüllung zentralörtlicher Funktionen durch größere Einheiten. Das größere Aufgabenportfolio hat umfangreichere Aufwendungen zur Folge, die durch höhere Erträge zu decken sind. Zusätzliche Erträge können die Städte und Gemeinden z.B. über höhere Realsteuerhebesätze generieren.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Streuung der Hebesätze der Grundsteuer A im Jahr 2014
- Streuung der Hebesätze der Grundsteuer B im Jahr 2014
- Streuung der Hebesätze der Gewerbesteuer im Jahr 2014
- Mittlere Realsteuerhebesätze im Jahr 2014
- Städte und Gemeinden mit Extremwerten bei den Realsteuerhebesätzen im Jahr 2014
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Gegenstand des Beitrags sind die 11.011 kreisangehörigen Städte und Gemeinden der 13 Flächenländer. Teil des kreisangehörigen Raums sind auch die regionsangehörigen Städte und Gemeinden, wie u.a. die Großstädte Aachen, Hannover und Saarbrücken. Hannover und Saarbrücken sind zugleich Landeshauptstadt und einwohnerstärkste Stadt ihres Flächenlandes. Außen vor gelassen werden aus Gründen der Vergleichbarkeit die kreisfreien Städte und die Stadtstaaten.

Zur Untersuchung der Hebesatzstreuung werden Hebesatzbereiche von 25 Prozentpunkten gebildet. Je Realsteuerart (
Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer) ist die Hebesatzeinteilung über alle Länder hinweg einheitlich vorgenommen worden. Eine zusätzliche Differenzierung nach Flächenländern ist aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht genutzt worden. Diese Limitation ist im kreisangehörigen Raum durchaus bedeutsam, da sich die Aufgabenverteilung zwischen Landesebene und kommunaler Ebene von Land zu Land unterscheiden kann. Die Aufgabenverteilung kann auch Auswirkungen auf die Hebesatzentscheidungen vor Ort haben.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass auch die Aufgabenverteilung innerhalb der kommunalen Familie im Ländervergleich nicht einheitlich ist. So unterscheidet sich der Umfang der Kreisaufgaben im Ländervergleich. Hinzu kommt, dass es in einigen Ländern weitere Gemeindeverbände unter- und/oder oberhalb der Kreisebene gibt, die ebenfalls kommunale Aufgaben wahrnehmen. Alle Gemeindeverbandsebenen (inkl. Landkreise) finanzieren sich v.a. aus Umlagen der gemeindeverbandsangehörigen Städte und Gemeinden. Die Umlagezahlung wird von den Städten und Gemeinden u.a. über die Realsteuern finanziert.

Zwecks einer nach Einwohnerstärke differenzierten Untersuchung werden im Folgenden insgesamt zehn Einwohnergrößenklassen gebildet. Die gemeindlichen Gesamtfallzahlen je Einwohnergrößenklasse finden sich in den Tabellen 1 bis 3 in der jeweils letzten Zeile. Besonders deutlich wird an der Verteilung der Fallzahlen, dass kleinere Städte und Gemeinden in Deutschland noch immer sehr häufig anzutreffen sind.



Streuung der Hebesätze der Grundsteuer A im Jahr 2014

Die höchste Fallzahl an Städten und Gemeinden je Hebesatzbereich findet sich 2014 bei 300 bis 324 Prozent (3.751 bzw. 34,07 Prozent aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden). Im Bereich von 50 Prozentpunkten über und unter diesem Hebesatzbereich sind jeweils ebenfalls noch Fallzahlen von etwas über 1.000 anzutreffen. Die Spreizung der Grundsteuer-A-Hebesätze ist über alle Größenklassen hinweg groß. In allen Einwohnergrößenklassen finden sich Hebesätze von unter 225 und mindestens 600 Prozent.

Der Höchsthebesatz der Grundsteuer A liegt 2014 bei 1.800 Prozent. Er ist in der Stadt Bad Wildbad (9.584 Einwohner) und in der Gemeinde Enzklösterle (1.163 Einwohner), die beide in Baden-Württemberg liegen, beschlossen worden. Die niedrigsten Hebesätze finden sich mit 0 Prozent in Büsingen am Hochrhein (1.356 Einwohner; Baden-Württemberg), Eichwalde (6.387 Einwohner; Brandenburg), Eppertshausen (6.095 Einwohner; Hessen), Friedrichsgabekoog (52 Einwohner; Schleswig-Holstein), Helgoland (1.369 Einwohner; Schleswig-Holstein), Linden (12.290 Einwohner; Hessen), Neu-Isenburg (35.950 Einwohner; Hessen), Norderfriedrichskoog (47 Einwohner; Schleswig-Holstein), Riegenroth (247 Einwohner; Rheinland-Pfalz), Schwalbach am Taunus (14.906 Einwohner; Hessen) und Südermarsch (165 Einwohner; Schleswig-Holstein).

Verteilung der Grundsteuer-A-Hebesätze der 11.011 kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Flächenländer im Jahr 2014 nach Einwohnergrößenklassen (in Fallzahl Städte/Gemeinden je Hebesatzbereich und Einwohnergrößenklasse)



Streuung der Hebesätze der Grundsteuer B im Jahr 2014

Die meisten Städte und Gemeinden sind 2014 im Hebesatzbereich "350 bis 374 Prozent" anzutreffen (3.004 bzw. 27,28 Prozent der Gesamtfallzahl von 11.011). Im Korridor von 50 Prozentpunkten über und unter diesem Hebesatzbereich sind ebenfalls Fallzahlen von mehr als 1.000 zu beobachten. Die Spannweiten bei den Hebesätzen sind tendenziell geringer als bei der Grundsteuer A, aber dennoch größer als bei der Gewerbesteuer.

Allgemein ist festzustellen, dass die größten Städte und Gemeinden höhere Hebesätze festsetzen als ihre kleineren Pendants. Den höchsten Hebesatz der Grundsteuer B hat 2014 im kreisangehörigen Raum die hessische Gemeinde Nauheim (10.271 Einwohner) mit 960 Prozent beschlossen. Die niedrigsten Hebesätze sind mit 0 Prozent den folgenden Körperschaften zuzurechnen: Büsingen am Hochrhein (1.356 Einwohner; Baden-Württemberg), Friedrichsgabekoog (52 Einwohner; Schleswig-Holstein), Mittelstrimmig (413 Einwohner; Rheinland-Pfalz), Norderfriedrichskoog (47 Einwohner; Schleswig-Holstein), Riegenroth (247 Einwohner; Rheinland-Pfalz) und Südermarsch (165 Einwohner; Schleswig-Holstein).

Verteilung der Grundsteuer-B-Hebesätze der 11.011 kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Flächenländer im Jahr 2014 nach Einwohnergrößenklassen (in Fallzahl Städte/Gemeinden je Hebesatzbereich und Einwohnergrößenklasse)



Streuung der Hebesätze der Gewerbesteuer im Jahr 2014

Der Schwerpunkt der Streuung der Hebesätze der Gewerbesteuer liegt beim Hebesatzkorridor von 350 bis 374 Prozent. 34,66 Prozent aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden liegen in diesem Bereich. Die Hebesatzschwellen direkt darüber und direkt darunter weisen ebenfalls noch hohe Fallzahlen auf. Allgemein ist auffällig, dass die Hebesatzstreuung bei der Gewerbesteuer geringer ausfällt als bei der Grundsteuer A und der Grundsteuer B.

Nach Einwohnergrößenklassen ist v.a. bei den oberen Größenklassen zu erkennen, dass die Hebesätze hier meist höher liegen. In den Städten und Gemeinden unter 10.000 Einwohner finden sich jeweils Verteilungen, die hinsichtlich Schwerpunkt und Streuungsbreite große Ähnlichkeiten aufweisen.

Den höchsten Gewerbesteuerhebesatz im kreisangehörigen Raum hat mit 900 Prozent die rheinland-pfälzische Ortsgemeinde Dierfeld (11 Einwohner) festgesetzt. Der höchste Hebesatz von einer nicht als Kleinstgemeinde (unter 100 Einwohner) einzuordnenden Körperschaft liegt bei 530 Prozent (Stadt Marl in Nordrhein-Westfalen mit 83.469 Einwohnern). Der gesetzliche Minimalhebesatz von 200 Prozent (§ 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz) ist 2014 in folgenden kreisangehörigen Städten und Gemeinden erhoben worden: Boock (587 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Dragun (782 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Gadebusch (5.507 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Hintersee (335 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Höhenland (1.037 Einwohner; Brandenburg), Königsfeld (971 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Lohmen (713 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Neu Zauche (1.110 Einwohner; Brandenburg), Rögnitz (187 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Rukieten (297 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Schönbeck (426 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Schönefeld (13.789 Einwohner; Brandenburg), Schweickershausen (161 Einwohner; Thüringen), Splietsdorf (454 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern), Spreewaldheide (482 Einwohner; Brandenburg), Süderholz (3.946 Einwohner; Mecklenburg-Vorpommern) und Zossen (17.600 Einwohner; Brandenburg).

Verteilung der Gewerbesteuer-Hebesätze der 11.011 kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Flächenländer im Jahr 2014 nach Einwohnergrößenklassen (in Fallzahl Städte/Gemeinden je Hebesatzbereich und Einwohnergrößenklasse)



Mittlere Realsteuerhebesätze im Jahr 2014

Bei der Betrachtung der mittleren Realsteuerhebesätze nach Einwohnergrößenklassen offenbart sich, dass die einwohnerkräftigeren Städte und Gemeinden (ab 10.000 Einwohner) bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer die höchsten Hebesätze festgesetzt haben. Dies war vor dem Hintergrund ihres größeren Aufgabenportfolios und der daraus resultierenden gesteigerten Aufwandsnotwendigkeiten (sowie den damit korrespondierenden Ertragsbedarfen) auch zu erwarten. Die Hebesätze der Grundsteuer A fallen demgegenüber niedriger aus als bei den Städten und Gemeinden von 1.000 bis 9.999 Einwohnern, aber etwa ebenso hoch wie bei den kleinsten Gemeinden (unter 500 Einwohner).

Bei den Städten und Gemeinden von 1.000 bis 9.999 Einwohnern zeigt sich für die Grundsteuer B über die darunter fallenden Einwohnergrößenklassen hinweg ein relativ ähnliches Niveau bei den mittleren Realsteuerhebesätzen. Bei der Gewerbesteuer haben die kleineren Körperschaften dieses Größenklassenbereichs eher niedrigere Hebesätze. Bei der Grundsteuer A haben die kleineren Körperschaften dieser Gruppe leicht höhere Hebesätze.

Die gemeindlichen Körperschaften unter 1.000 Einwohner und insbesondere die Körperschaften unter 500 Einwohner weichen von den Trends anderer Größenklassen ab. Die Hebesätze der Grundsteuer A sind auf dem Niveau der größeren Städte und Gemeinden (ab 20.000 Einwohner) und deutlich unter den Körperschaften ab 500 bzw. ab 1.000 Einwohner. Die Hebesätze der Gewerbesteuer fallen in den Gemeinden unter 500 Einwohnern wiederum leicht höher aus als in den Städten und Gemeinden ab 500 Einwohner. Bei der Grundsteuer B zeigt sich eine ähnliche Höhe wie bei den anderen Städten und Gemeinden unter 10.000 Einwohnern.

Mittlere Realsteuerhebesätze der 11.011 kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Flächenländer im Jahr 2014 nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Städte und Gemeinden mit Extremwerten bei den Realsteuerhebesätzen im Jahr 2014

Im Textteil der obigen Analysen sind jeweils bereits diejenigen Städte und Gemeinden benannt worden, die je Realsteuerart die höchsten bzw. niedrigsten Hebesätze festgesetzt hatten. Unberücksichtigt blieben dabei allerdings die Städte und Gemeinden mit den größenklassenspezifischen Tiefst- bzw. Höchsthebesätzen. Die Tabellen 5 bis 7 enthalten daher noch einmal nachrichtlich für jede Realsteuerart und jede Einwohnergrößenklasse die Städte und Gemeinden mit den Hebesatzextremwerten. Bei einer aufzulistenden Fallzahl von über zehn Städten und Gemeinden wird indes nur die Anzahl der Körperschaften genannt, um die einzelnen Zellen der Tabellen nicht zu überladen.

Gerade die Höchsthebesätze der einzelnen Größenklassen (und auch angrenzender Größenklassen) zeigen aus der Perspektive einzelner Städte und Gemeinden realisierbare ertragsseitige Konsolidierungspotenziale auf. Die Ausschöpfung dieser Potenziale kann - in Kombination mit aufwandsseitigen (z.B. Personalreduktion durch Ausnutzung der natürlichen Fluktuation) und anderweitigen ertragsseitigen Konsolidierungsmaßnahmen (z.B. Festsetzung kostendeckender Gebühren) - dazu beitragen, den
Haushaltsausgleich dauerhaft sicherzustellen.

Zu jeder aufgeführten Stadt bzw. Gemeinde ist auch verzeichnet, welchem Flächenland sie angehört. Aus Platzgründen sind die Länder wie folgt abgekürzt worden: BW = Baden-Württemberg, BY = Bayern, BB = Brandenburg, HE = Hessen, MV = Mecklenburg-Vorpommern, NI = Niedersachsen, NW = Nordrhein-Westfalen, RP = Rheinland-Pfalz, SL = Saarland, SN = Sachsen, ST = Sachsen-Anhalt, SH = Schleswig-Holstein, TH = Thüringen. Auf eine weitergehende Verbalisierung der Tabellen ist verzichtet worden, da sie selbsterklärend sein dürften bzw. die zentralen Ergebnisse oben bereits erörtert worden sind.

Extremwerte bei den Hebesätzen der Grundsteuer A in den 11.011 kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Flächenländer im Jahr 2014 nach Einwohnergrößenklassen

Extremwerte bei den Hebesätzen der Grundsteuer B in den 11.011 kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Flächenländer im Jahr 2014 nach Einwohnergrößenklassen

Extremwerte bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer in den 11.011 kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Flächenländer im Jahr 2014 nach Einwohnergrößenklassen



Weitere Informationen

Weitergehende Daten zu den (Real-)Steuern der Städte und Gemeinden können Sie z.B. über die nachfolgend aufgelisteten Seiten abrufen.

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steueruhr zu den jährlichen Steuereinnahmen Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger