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Streuung der Realsteuerhebesätze der 11.011 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Jahr 2014 nach Einwohnergrößenklassen
Streuung der Realsteuerhebesätze der 11.011 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Jahr 2014 nach Einwohnergrößenklassen
8. August 2015 |
Autor: Andreas Burth
In den letzten Wochen sind auf HaushaltsSteuerung.de bereits umfassende Analysen zu den
Hebesätzen der
Realsteuern
durchgeführt worden (Links siehe unten). Behandelt wurden u.a. die niedrigsten, mittleren und höchsten Realsteuerhebesätze
(nach Flächenländern, Einwohnergrößenklassen und Realsteuerarten). Ein weiteres wichtiges Thema war die Streuung der Hebesätze
nach Ländern und Realsteuerarten. Noch nicht im Detail untersucht wurde bislang die Streuung nach Einwohnergrößenklassen. Diese Lücke
für die 11.011 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Deutschland zu schließen, ist Ziel dieses Beitrags.
Eine Differenzierung nach Einwohnergrößenklassen entfaltet im Kontext der Realsteuerhebesätze eine besondere Relevanz, da
die Städte und Gemeinden im kreisangehörigen Raum keineswegs homogen sind. Vielmehr unterscheiden sie sich gerade in
Abhängigkeit von ihrer Einwohnerzahl z.T. deutlich. So haben einwohnerkräftigere Körperschaften typischerweise ein
umfassenderes Aufgabenportfolio als ihre einwohnerschwächeren Pendants. Dies liegt z.B. an der Erfüllung zentralörtlicher
Funktionen durch größere Einheiten. Das größere Aufgabenportfolio hat umfangreichere Aufwendungen zur Folge, die durch höhere
Erträge zu decken sind. Zusätzliche Erträge können die Städte und Gemeinden z.B. über höhere Realsteuerhebesätze generieren.
Zur Untersuchung der Hebesatzstreuung werden Hebesatzbereiche von 25 Prozentpunkten gebildet. Je Realsteuerart
(Grundsteuer A/B,
Gewerbesteuer) ist die
Hebesatzeinteilung über alle Länder hinweg einheitlich vorgenommen worden. Eine zusätzliche Differenzierung nach Flächenländern
ist aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht genutzt worden. Diese Limitation ist im kreisangehörigen Raum durchaus bedeutsam, da
sich die Aufgabenverteilung zwischen Landesebene und kommunaler Ebene von Land zu Land unterscheiden kann. Die Aufgabenverteilung
kann auch Auswirkungen auf die Hebesatzentscheidungen vor Ort haben.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass auch die Aufgabenverteilung innerhalb der kommunalen Familie im Ländervergleich
nicht einheitlich ist. So unterscheidet sich der Umfang der Kreisaufgaben im Ländervergleich. Hinzu kommt, dass es in einigen
Ländern weitere Gemeindeverbände unter- und/oder oberhalb der Kreisebene gibt, die ebenfalls kommunale Aufgaben wahrnehmen. Alle
Gemeindeverbandsebenen (inkl. Landkreise) finanzieren sich v.a. aus Umlagen der gemeindeverbandsangehörigen Städte und Gemeinden.
Die Umlagezahlung wird von den Städten und Gemeinden u.a. über die Realsteuern finanziert.
Zwecks einer nach Einwohnerstärke differenzierten Untersuchung werden im Folgenden insgesamt zehn Einwohnergrößenklassen gebildet.
Die gemeindlichen Gesamtfallzahlen je Einwohnergrößenklasse finden sich in den Tabellen 1 bis 3 in der jeweils letzten Zeile. Besonders deutlich wird
an der Verteilung der Fallzahlen, dass kleinere Städte und Gemeinden in Deutschland noch immer sehr häufig anzutreffen sind.
Zu jeder aufgeführten Stadt bzw. Gemeinde ist auch verzeichnet, welchem Flächenland sie angehört. Aus Platzgründen sind die
Länder wie folgt abgekürzt worden: BW = Baden-Württemberg, BY = Bayern, BB = Brandenburg, HE = Hessen, MV = Mecklenburg-Vorpommern,
NI = Niedersachsen, NW = Nordrhein-Westfalen, RP = Rheinland-Pfalz, SL = Saarland, SN = Sachsen, ST = Sachsen-Anhalt, SH =
Schleswig-Holstein, TH = Thüringen. Auf eine weitergehende Verbalisierung der Tabellen ist verzichtet worden, da sie
selbsterklärend sein dürften bzw. die zentralen Ergebnisse oben bereits erörtert worden sind.