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Realsteuern 2012 im Ländervergleich und Hebesätze nach Größenklassen
Realsteuern 2012 im Ländervergleich und Hebesätze nach Größenklassen
28. Oktober 2013 |
Autor: Andreas Burth
Die
Realsteuern, d.h. die
Gewerbesteuer und die
Grundsteuer A/B, zählen zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Die
besondere Bedeutung der Realsteuern rührt in diesem Kontext insbesondere daher, dass den Gemeinden ein
Hebesatzrecht zusteht,
über das sie das Steueraufkommen wesentlich beeinflussen können. Der vorliegende Blog-Eintrag analysiert die drei Realsteuern
im Ländervergleich sowie die Hebesätze der Realsteuern zusätzlich differenziert nach Größenklassen.
Steuereinnahmen der Gemeinden der Flächenländer 2012 im Ländervergleich

Nachfolgende Abbildung zeigt graphisch die Steuereinnahmen der Gemeinden im Jahr 2012 aus der Grundsteuer A, der Grundsteuer B
und der Gewerbesteuer in Euro je Einwohner (Einwohnerzahlen zum 30.6.2012 auf Grundlage des Zensus 2011). Im Falle der Gewerbesteuer wird hierbei aufgrund der
Gewerbesteuerumlage nicht die
Brutto-, sondern die
Netto-Gewerbesteuereinnahmen ausgewiesen. Ergänzend aufgeführt sind auch die beiden anderen wichtigen Steuereinnahmequellen der
Gemeinden: der
Einkommensteueranteil und der
Umsatzsteueranteil. Deren Aufkommen ist seitens der Gemeinden indes nicht durch
Hebesätze beeinflussbar. In der Abbildung nicht enthalten sind die sonstigen Steuereinnahmen der Gemeinden (z.B. Hundesteuer,
Vergnügungsteuer, Zweitwohnungsteuer). Der in der Abbildung angezeigte Wert spiegelt die Summe der Einnahmen aus den fünf Steuerarten
wider - die Werte der einzelnen Steuern sind aus Übersichtlichkeitsgründen separat in Tabelle 1 aufgeführt.
Die höchsten Einnahmen aus den genannten fünf Steuerarten erzielen im Ländervergleich die hessischen Gemeinden - gefolgt von
Baden-Württemberg und Bayern. Die niedrigsten Steuereinnahmen entfallen auf Mecklenburg-Vorpommern. Generell auffällig ist die
Kluft zwischen ost- und westdeutschen Gemeinden. So liegt selbst das steuerstärkste neue Bundesland (Sachsen) im Jahr 2012 noch
deutlich (rund 140 Euro je Einwohner) hinter dem steuerschwächsten alten Bundesland (Saarland).
Der Unterschied zwischen Ost und West hat ihren Ursprung zu einem großen Teil im Einkommensteueranteil, welcher in allen westdeutschen
Bundesländern deutlich höher ausfällt als in den ostdeutschen Bundesländern. Bei der Gewerbesteuer (netto) sind die Unterschiede
weniger extrem. Zwar übertrifft auch hier kein neues Bundesland ein altes Bundesland, jedoch liegt Sachsen nur knapp 10 Euro je Einwohner
hinter Schleswig-Holstein. Das im Ländervergleich höchste Niveau erreicht Hessen. Das niedrigste ist dem Land Mecklenburg-Vorpommern zuzurechnen.
Die beiden wichtigsten Steuereinnahmequellen der Gemeinden sind die Gewerbesteuer (netto) und der Einkommensteueranteil. Für die
Gesamtheit der Gemeinden der Flächenländer ist die Gewerbesteuer (netto) hierbei die wichtigere Einnahmequelle. Dies gilt gleichwohl
nicht für alle Gemeinden - und auch auf Länderebene gibt es eine Ausnahme: Den Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein fließen in
ihrer Gesamtheit im Jahr 2012 mehr Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil zu als aus der Gewerbesteuer (netto). In Brandenburg liegen beide
Steuern fast gleichauf.
Im Kontext der Gewerbesteuer ist generell darauf hinzuweisen, dass diese Einnahmequelle von den fünf aufgeführten Steuerarten die
konjunkturanfälligste Einnahmequelle ist. Eine hohe Abhängigkeit von Einnahmen aus der Gewerbesteuer kann somit v.a. in wirtschaftlichen
Krisenzeiten bei den betreffenden Gemeinden den Haushaltsausgleich gefährden. Eine im Vergleich zur Gewerbesteuer kaum konjunkturanfällige,
aufkommensstarke und zugleich von der Gemeinde über ihr Hebesatzrecht ebenfalls unmittelbar beeinflussbare Steuereinnahmequelle ist die
Grundsteuer B. Diese Faktoren sprechen für eine verstärkte Nutzung dieser Steuer. Die im Ländervergleich höchsten Einnahmen aus der
Grundsteuer B erzielen die nordrhein-westfälischen Gemeinden. Das niedrigste Niveau findet sich in Thüringen. Auffällig ist erneut,
dass auch bei der Grundsteuer B kein ostdeutsches Bundesland über einem westdeutschen Bundesland liegt. Lediglich Sachsen erreicht
einen Wert von über 100 Euro je Einwohner und liegt damit weniger als einen Euro pro Einwohner hinter dem Saarland.
Gewogene Realsteuer-Durchschnittshebesätze 2012 im Ländervergleich

Das Aufkommen der Realsteuern können die Gemeinden maßgeblich über ihr Hebesatzrecht mitbestimmen. Tabelle 2 zeigt daher im
Ländervergleich die Niveaus der
gewogenen Durchschnittshebesätze - getrennt nach kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden.
Im Falle des Saarlands sind bei den kreisfreien Städten keine Werte ausgewiesen, da es im Saarland keine kreisfreien Städte gibt.
Im Vergleich der kreisfreien Städte mit den kreisangehörigen Gemeinden zeigt sich, dass kreisfreie Städte in ihrem Durchschnitt sowohl
bei der Grundsteuer B als auch bei der Gewerbesteuer in allen Ländern die höheren Hebesätze festgesetzt haben. Bei der Grundsteuer A
ergibt sich in dieser Hinsicht kein eindeutiges Bild.
Das höchste Hebesatzniveau bei der Grundsteuer B findet sich in Sachsen und Nordrhein-Westfalen - dies gilt gleichermaßen sowohl für die
kreisfreien Städte als auch für die kreisangehörigen Gemeinden. Das niedrigste Niveau unter den kreisangehörigen Gemeinden findet
sich in Hessen. Bei den kreisfreien Städten sind die Hebesätze in Rheinland-Pfalz im Durchschnitt am niedrigsten.
Die höchsten Gewerbesteuer-Hebesätze der kreisfreien Städte sind den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hessen zuzurechnen.
Das niedrigste Hebesatzniveau findet sich diesbezüglich in Niedersachsen. Bei den kreisangehörigen Gemeinden sind in Nordrhein-Westfalen
und dem Saarland die höchsten und in Brandenburg die niedrigsten Hebesätze zu beobachten.
Gewogene Realsteuer-Durchschnittshebesätze 2012 nach Größenklassen

Neben einem Ländervergleich ebenfalls von Interesse ist eine Differenzierung nach Größenklassen. So kann beispielsweise davon
ausgegangen werden, dass größere Gemeinden tendenziell mehr zentralörtliche Funktionen wahrnehmen als kleinere Gemeinden. Um die hieraus
resultierenden höheren Ausgaben zu decken, müssen auch die Einnahmen höher ausfallen - z.B. über höhere Realsteuer-Hebesätze.
Die Vermutung, dass größere Gemeinden tendenziell höhere Hebesätze festsetzen, bestätigt sich auch in der Statistik und hierbei
sowohl für die kreisfreien Städte als auch für die kreisangehörigen Gemeinden - wenngleich dieser Zusammenhang lediglich für die
beiden aufkommensstarken Steuerarten (die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B gilt). Bei der Grundsteuer A ist keine klare Tendenz
zu erkennen.
Weitere Informationen

Neben den gewogenen Durchschnittshebesätzen ebenfalls von Interesse (z.B. vor dem Hintergrund des Ausschöpfens einnahmeseitiger
Haushaltskonsolidierungspotenziale)
sind die Höchsthebesätze bei den Realsteuern. Entsprechende Informationen für das Jahr 2012 finden Sie unter nachfolgendem Link.
» Höchste Hebesätze 2012 bei den Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer), Blog-Eintrag vom 1. Oktober 2013
Autor: Marc Gnädinger
Für weitere Informationen zum Thema "Realsteuern" sei ferner auf die Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
von HaushaltsSteuerung.de verwiesen.
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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