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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Brutto-Gewerbesteuereinnahmen

Brutto-Gewerbesteuereinnahmen Unter dem Begriff der Brutto-Gewerbesteuereinnahmen versteht man das Aufkommen der Gewerbesteuer vor Abzug der Gewerbesteuerumlage.

Die bei den Gemeinden verbleibenden Einnahmen aus der Gewerbesteuerumlage (d.h. das Gewerbesteueraufkommen nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) bezeichnet man als Netto-Gewerbesteuereinnahmen.

Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steueruhr Deutschlands
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger