Unter dem Begriff der Brutto-Gewerbesteuereinnahmen versteht man das Aufkommen der
Gewerbesteuer vor Abzug der
Gewerbesteuerumlage.
Die bei den Gemeinden verbleibenden
Einnahmen aus der Gewerbesteuerumlage (d.h. das Gewerbesteueraufkommen nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) bezeichnet man als
Netto-Gewerbesteuereinnahmen.