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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Umsatzsteueranteil

Der Begriff des Umsatzsteueranteils ist mehrdeutig. Er kann (je nach Kontext) den Bundesanteil, den Länderanteil oder den Gemeindeanteil an den Steuern vom Umsatz bezeichnen. Mit den Steuern vom Umsatz sind konkret die Umsatzsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer angesprochen.

Der Umsatzsteueranteil des Bundes beläuft sich auf rund 53 Prozent des Aufkommens der Steuern vom Umsatz. Der Umsatzsteueranteil der Länder macht etwa 45 Prozent des Aufkommens der Steuern vom Umsatz aus. Der Umsatzsteueranteil der Gemeinden (inkl. Gemeindeanteile der Stadtstaaten) liegt bei ca. 2 Prozent des Aufkommens der Steuern vom Umsatz.

Eine Besonderheit weist die Verteilung des Länderanteils auf die einzelnen Länder auf. So folgt die Verteilung nicht dem Prinzip des örtlichen Aufkommens. Vielmehr werden zunächst in Form sog. Ergänzungsanteile bis zu 25 Prozent des Länderanteils an finanzschwächere Länder verteilt (Umsatzsteuervorwegausgleich). Die restlichen mindestens 75 Prozent unterliegen einer Verteilung nach der Einwohnerzahl.

Siehe hierzu auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger