Der Begriff des
Umsatzsteueranteils ist mehrdeutig.
Er kann (je nach Kontext) den Bundesanteil, den Länderanteil oder den Gemeindeanteil an den
Steuern vom Umsatz bezeichnen.
Mit den Steuern vom Umsatz sind konkret die
Umsatzsteuer und die
Einfuhrumsatzsteuer angesprochen.
Der Umsatzsteueranteil des Bundes beläuft sich auf rund 53 Prozent des Aufkommens der Steuern vom Umsatz. Der Umsatzsteueranteil der Länder macht
etwa 45 Prozent des Aufkommens der Steuern vom Umsatz aus. Der Umsatzsteueranteil der Gemeinden (inkl. Gemeindeanteile der Stadtstaaten)
liegt bei ca. 2 Prozent des Aufkommens der Steuern vom Umsatz.
Eine Besonderheit weist die Verteilung des Länderanteils auf die einzelnen Länder auf. So folgt die Verteilung nicht dem Prinzip des örtlichen Aufkommens.
Vielmehr werden zunächst in Form sog. Ergänzungsanteile bis zu 25 Prozent des Länderanteils an finanzschwächere Länder verteilt (Umsatzsteuervorwegausgleich).
Die restlichen mindestens 75 Prozent unterliegen einer Verteilung nach der Einwohnerzahl.