Das Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich bezeichnet im Kontext der
Finanzvermögensstatistik das
Finanzvermögen von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und gesetzlicher Sozialversicherung
(Kern- und
Extrahaushalte), das selbige bei einer der folgenden
Gruppen haben:
- Bund
- Länder
- Gemeinden/Gemeindeverbände
- ERP-Sondervermögen
- Sonstige Sondervermögen des Bundes
- Zweckverbände und dergleichen
- Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und Sondervermögen
- Sonstige öffentliche Sonderrechnungen
- Gesetzliche Sozialversicherungen (hierzu zählt u.a. auch: Bundesagentur für Arbeit)
Inhaltlich handelt es sich beim Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich um den Oberbegriff folgender Finanzvermögenspositionen:
Wertpapiere beim öffentlichen Bereich und
Ausleihungen beim öffentlichen Bereich. Die
sonstigen Forderungen beim öffentlichen Bereich werden statistisch zusammen mit den sonstigen Forderungen beim
nicht-öffentlichen Bereich als sonstige Forderungen beim
Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich ausgewiesen.
Nicht erfasst sind beim Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich die
Anteilsrechte. Selbige werden separat ausgewiesen.