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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich

Das Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich bezeichnet im Kontext der Finanzvermögensstatistik das Finanzvermögen von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und gesetzlicher Sozialversicherung (Kern- und Extrahaushalte), das selbige bei einer der folgenden Gruppen haben:
- Bund
- Länder
- Gemeinden/Gemeindeverbände
- ERP-Sondervermögen
- Sonstige Sondervermögen des Bundes
- Zweckverbände und dergleichen
- Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
- Sonstige öffentliche Sonderrechnungen
- Gesetzliche Sozialversicherungen (hierzu zählt u.a. auch: Bundesagentur für Arbeit)

Inhaltlich handelt es sich beim Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich um den Oberbegriff folgender Finanzvermögenspositionen: Wertpapiere beim öffentlichen Bereich und Ausleihungen beim öffentlichen Bereich. Die sonstigen Forderungen beim öffentlichen Bereich werden statistisch zusammen mit den sonstigen Forderungen beim nicht-öffentlichen Bereich als sonstige Forderungen beim Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich ausgewiesen. Nicht erfasst sind beim Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich die Anteilsrechte. Selbige werden separat ausgewiesen.

Siehe auch:
- Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts (Statistik)
- Links zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger