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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich

Zum Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich zählt im Sinne der Finanzvermögensstatistik das Finanzvermögen von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und gesetzlicher Sozialversicherung (Kern- und Extrahaushalte), das diese bei einer der folgenden Gruppen haben:
- Kreditinstitute (Banken, Sparkassen, Bausparkassen)
- Sonstiger inländischer Bereich (z.B. inländische Versicherungsunternehmen)
- Sonstiger ausländischer Bereich

Inhaltlich handelt es sich beim Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich um den Oberbegriff folgender Finanzvermögenspositionen: Bargeld und Einlagen, Wertpapiere beim nicht-öffentlichen Bereich, Ausleihungen beim nicht-öffentlichen Bereich und sonstige Forderungen. Bei den sonstigen Forderungen wird nicht differenziert zwischen Forderungen beim öffentlichen und Forderungen beim nicht-öffentlichen Bereich. Die sonstigen Forderungen werden statistisch vielmehr vollständig beim Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich ausgewiesen. Nicht erfasst sind beim Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich die Anteilsrechte. Selbige werden separat ausgewiesen.

Siehe hierzu auch:
- Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts (Statistik)
- Links zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger