Zum Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich zählt im Sinne der
Finanzvermögensstatistik das
Finanzvermögen von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden
und gesetzlicher Sozialversicherung
(Kern- und
Extrahaushalte), das diese bei einer der folgenden
Gruppen haben:
- Kreditinstitute (Banken, Sparkassen, Bausparkassen)
- Sonstiger inländischer Bereich (z.B. inländische Versicherungsunternehmen)
- Sonstiger ausländischer Bereich
Inhaltlich handelt es sich beim Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich
um den Oberbegriff folgender Finanzvermögenspositionen:
Bargeld und Einlagen, Wertpapiere beim nicht-öffentlichen Bereich,
Ausleihungen beim nicht-öffentlichen Bereich und sonstige Forderungen.
Bei den
sonstigen Forderungen
wird nicht differenziert zwischen Forderungen beim öffentlichen und Forderungen beim
nicht-öffentlichen Bereich. Die sonstigen Forderungen werden statistisch vielmehr vollständig
beim Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich
ausgewiesen. Nicht erfasst sind beim Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich die
Anteilsrechte. Selbige werden separat ausgewiesen.