Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts (Statistik)
Die Statistik über das Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts (Fachserie 14 Reihe 5.1)
(auch kurz: Finanzvermögensstatistik) ist eine jährlich von Statistischen Bundesamt publizierte
Finanzstatistik.
In der Statistik über das Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts wird differenziert zwischen folgenden Finanzvermögensarten:
- Bargeld und
Einlagen (beim nicht-öffentlichen Bereich)
- Wertpapiere (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich)
- Ausleihungen (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich)
- Sonstige Forderungen (beim nicht-öffentlichen Bereich)
- Anteilsrechte
- Finanzderivate (Saldo)
Rechtsgrundlage für die Erstellung der Statistik über das Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts
ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG).