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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts (Statistik)

Die Statistik über das Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts (Fachserie 14 Reihe 5.1) (auch kurz: Finanzvermögensstatistik) ist eine jährlich von Statistischen Bundesamt publizierte Finanzstatistik.

Die Statistik über das Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts weist das Finanzvermögen der Kernhaushalte und Extrahaushalte von Bund, Ländern und Kommunen sowie gesetzlicher Sozialversicherung aus.

In der Statistik über das Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts wird differenziert zwischen folgenden Finanzvermögensarten:
- Bargeld und Einlagen (beim nicht-öffentlichen Bereich)
- Wertpapiere (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich)
- Ausleihungen (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich)
- Sonstige Forderungen (beim nicht-öffentlichen Bereich)
- Anteilsrechte
- Finanzderivate (Saldo)

Rechtsgrundlage für die Erstellung der Statistik über das Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG).

Siehe hierzu auch:
- Links zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"



Weitere Informationen:
» Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger