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Die Staatsschulden im innerdeutschen Ländervergleich
Die Staatsschulden im innerdeutschen Ländervergleich
20. August 2017 |
Autor: Andreas Burth
Der deutsche Staat hat sich in den letzten Jahrzehnten hoch verschuldet. Die Schuldenlast ist innerhalb Deutschlands
jedoch keineswegs homogen. Während einige Bundesländer hoch verschuldet sind, haben andere nur geringe Schulden. Gleiches
gilt für die kommunale Ebene. Je nach Wohnort müssen Bürger unterschiedlich hohe Schulden tragen.
Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, auf Ebene eines innerdeutschen Ländervergleichs zu skizzieren, wie unterschiedlich
die Schuldenlast für die Bevölkerung in Deutschland ist.
Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Variante 1: Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem Einwohner-Anteil
- Variante 2: Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem BIP-Anteil
- Weitere Informationen
Methodische Anmerkungen
Einbezogen werden hier diejenigen Schulden, die der Bund, die gesetzliche Sozialversicherung, die Länder und die Kommunen
der Flächenländer in ihren
Kernhaushalten,
Extrahaushalten und sonstigen
FEUs
zum Stichtag 31.12.2016 haben. Mit den Schulden
sind die
Schulden beim öffentlichen Bereich und die
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich angesprochen.
Zu beachten ist, dass hier eine Schulden-Abgrenzung gewählt wird, die umfangreicher ist als die Schulden-Abgrenzung des Maastricht-Vertrags.
So werden in die Abgrenzung nach Maastricht-Vertrag z.B. die Schulden der sonstigen FEUs nicht betrachtet. Ebenso bleiben
nach Maastricht-Vertrag die Schulden beim öffentlichen Bereich außen vor. Die Abgrenzung nach Maastricht-Vertrag zeigt damit
nur einen Ausschnitt der Staatsschulden. Gleichsam kann die 60-Prozent-Schuldengrenze des Maastricht-Vertrags vom Staat
umgangen werden, indem z.B. Schulden aus den Kernhaushalten auf die sonstigen FEUs übertragen werden. Der vorliegende Beitrag
nutzt folglich einen strengeren Blickwinkel auf die Staatsschulden (d.h. der hier berechnete Schuldenstand ist höher als der
Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag).
Untersucht werden die Schulden des Bundes, der gesetzlichen Sozialversicherung, der Länder und der Kommunen der Flächenländer.
Die Länder umfassen die 13 Flächenländer (ohne Kommunen) und die drei Stadtstaaten (Berlin, Bremen und Hamburg). Die Kommunen
der Flächenländer setzen sich zusammen aus den Gemeinden (kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte/Gemeinden) sowie den
Gemeindeverbänden (z.B. Landkreise, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden).
Die Schulden des Landes und der Kommunen sind den 16 Ländern relativ einfach direkt zuzurechnen. Anders ist dies bei den
Schulden des Bundes und den Schulden der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Schulden des Bundes und der Sozialversicherung
müssen auf die 16 Länder aufgeschlüsselt werden. Diese Aufschlüsselung kann über verschiedene Wege erfolgen. In diesem Beitrag
werden folgende zwei Varianten genutzt:
- Variante 1: Aufschlüsselung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem Anteil der Einwohner des jeweiligen Landes an den gesamten Einwohnern
Deutschlands (siehe Abbildungen 2 und 3)
- Variante 2: Aufschlüsselung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem Anteil des nominalen
Bruttoinlandsprodukts
des jeweiligen Landes am gesamten nominalen Bruttoinlandsprodukt Deutschlands (siehe Abbildungen 5 und 6)
Die Einwohnerzahlen in diesem Beitrag beziehen sich jeweils auf den 31.12.2015 (neuere Daten wurden von den Statistischen
Ämtern bislang nicht veröffentlicht). Beim nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird jeweils das Jahr 2016 zugrundelegt.
Im Kontext der kommunalen Verschuldung ist darauf hinzuweisen, dass im Folgenden nur ein Ländervergleich vorgenommen wird.
Nicht analysiert werden etwaige Heterogenitäten innerhalb der kommunalen Familie eines Landes: So sind beispielsweise in
Nordrhein-Westfalen die Bürger der Städte Ibbenbüren und Langenfeld (Rheinland) deutlich geringer verschuldet als die Bürger
der Städte Herford und Herten.
» Vergleich der Pro-Kopf-Schulden der kreisangehörigen NRW-Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern, Blog-Eintrag vom 6. April 2016
Autor: Andreas Burth
Insgesamt belaufen sich die deutschen Staatsschulden zum 31.12.2016 auf 2.798,0 Mrd. Euro. Nach dem Aufbau des deutschen
Staates gliedern sich diese Schulden in:
- Schulden des Bundes: 1.762,4 Mrd. Euro (63,0 Prozent)
- Schulden der gesetzlichen Sozialversicherung: 10,2 Mrd. Euro (0,4 Prozent)
- Schulden der Länder: 688,7 Mrd. Euro (24,6 Prozent)
- Schulden der Kommunen der Flächenländer: 336,7 Mrd. Euro (12,0 Prozent)
Nach der statistischen Einordnung des öffentlichen Haushalts/Unternehmens lassen sich die 2.798,0 Mrd. Euro unterteilen in:
- Schulden der Kernhaushalte: 1.768,9 Mrd. Euro (63,2 Prozent)
- Schulden der Extrahaushalte: 304,4 Mrd. Euro (10,9 Prozent)
- Schulden der sonstigen FEUs: 724,7 Mrd. Euro (25,9 Prozent)
Nach Schuldenarten unterteilen sich die 2.798,0 Mrd. Euro in:
- Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich: 2.634,1 Mrd. Euro (94,1 Prozent)
- Schulden beim öffentlichen Bereich: 163,8 Mrd. Euro (5,9 Prozent)
Variante 1: Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem Einwohner-Anteil
In den Abbildungen 2 und 3 werden die Schulden von Bund und Sozialversicherung den Ländern nach ihrer Einwohnerzahl zugeordnet (Variante 1). Hat ein Land
also z.B. 10 Prozent der Einwohner Deutschlands, so werden diesem Land bei Variante 1 auch 10 Prozent der Schulden von Bund und
Sozialversicherung zugerechnet.
Da die Schulden des Bundes und der Sozialversicherung in Variante 1 nach dem Einwohner-Anteil zugerechnet werden, sind die
Pro-Kopf-Anteile der 16 Länder jeweils identisch: Sie liegen im Falle der Bundesschulden bei 21.446 Euro je Einwohner und
im Falle der Schulden der Sozialversicherung bei 124 Euro je Einwohner.
An der Spitze des Rankings in Abbildung 2 findet sich Bremen mit 59.583 Euro je Einwohner. Die geringsten Pro-Kopf-Schulden
hat Bayern mit 26.058 Euro je Einwohner.
Abbildung 3 berechnet für die 16 Länder eine Schuldenquote. Die Schuldenquote bestimmt sich, indem für jedes Land die
Pro-Kopf-Schulden (siehe Abbildung 2) durch das nominale Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (siehe Abbildung 4) geteilt werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftskraft der Länder unterscheidet sich bei der Schuldenquote der landesspezifische
Anteil an den Schulden des Bundes und der gesetzlichen Sozialversicherung.
Nach der in Abbildung 3 gewählten Perspektive sind die Bürger in Sachsen-Anhalt mit 130,6 Prozent des BIP am höchsten
verschuldet. Die niedrigste Schuldenquote hat Bayern mit 58,9 Prozent des BIP.
Abbildung 4 zeigt nachrichtlich das nominale Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt 2016 im Ländervergleich. Die BIP-Daten helfen dabei,
die Gründe für die Unterschiede zwischen den Abbildungen 2 und 3 nachzuvollziehen.
Variante 2: Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem BIP-Anteil
Obige Abbildungen 2 und 3 haben die Schulden des Bundes und der Sozialversicherung nach der Einwohnerzahl auf die Länder
aufgeschlüsselt (Variante 1). Die folgenden Abbildungen 5 und 6 gehen anders vor: Sie schlüsseln die Schulden des Bundes und der
Sozialversicherung nach dem nominalen Bruttoinlandsprodukt auf die Länder auf (Variante 2). Weist demnach ein Land z.B. einen
Anteil von 10 Prozent am absoluten nominalen Bruttoinlandsprodukt Deutschlands auf, so werden diesem Land in Variante 2
auch 10 Prozent der Schulden des Bundes und der Sozialversicherung zugerechnet.
Durch diesen Blickwinkel wird eine Schwäche der Abbildungen 2 und 3 adressiert: So tragen die wirtschaftsstarken Länder
durch eine höhere Pro-Kopf-Abgabenbelastung tendenziell stärker zu Finanzierung von Bund und Sozialversicherung bei.
Diesem Umstand wird eher durch eine Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem BIP-Anteil Rechnung
getragen. Eine Zuordnung der Schulden nach dem Einwohner-Anteil (siehe Abbildungen 2 und 3) vermag dies nicht zu leisten.
Da die Schulden des Bundes und der Sozialversicherung in der nachfolgend dargestellten Variante 2 nach dem BIP-Anteil
zugerechnet werden, sind die Schulden-BIP-Verhältnisse für alle Länder jeweils identisch: Sie belaufen sich bei den
Bundesschulden auf 56,3 Prozent des BIP und bei den Schulden der Sozialversicherung auf 0,3 Prozent des BIP.
Gemäß Abbildung 5 sind die Bürger Bremens mit 135,7 Prozent des BIP am höchsten verschuldet. Die geringste Schuldenquote
hat Bayern mit 66,7 Prozent des BIP.
Abbildung 6 rechnet die nach dem BIP-Anteil zugeordneten Schulden in eine Pro-Kopf-Betrachtung um. Dabei tragen die
wirtschaftsstarken Länder (z.B. Hamburg, Bremen, Bayern) pro Kopf einen größeren Anteil der Schulden des Bundes und
der gesetzlichen Sozialversicherung als die wirtschaftsschwächeren Länder (z.B. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt).
Die höchste Pro-Kopf-Schuldenlast müssen demnach die Bürger Bremens tragen (65.196 Euro je Einwohner). Die geringsten
Schulden hat demgegenüber Sachsen mit 21.870 Euro je Einwohner.
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen zur Staatsverschuldung in Deutschland sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über folgende Links abrufbar.
» Schuldenuhr zu den Staatsschulden von Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Staatsverschuldung in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Zinsuhr zu den Zinsausgaben von Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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