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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Die Staatsschulden im innerdeutschen Ländervergleich

Die Staatsschulden im innerdeutschen Ländervergleich
20. August 2017  |  Autor: Andreas Burth



Der deutsche Staat hat sich in den letzten Jahrzehnten hoch verschuldet. Die Schuldenlast ist innerhalb Deutschlands jedoch keineswegs homogen. Während einige Bundesländer hoch verschuldet sind, haben andere nur geringe Schulden. Gleiches gilt für die kommunale Ebene. Je nach Wohnort müssen Bürger unterschiedlich hohe Schulden tragen.

Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, auf Ebene eines innerdeutschen Ländervergleichs zu skizzieren, wie unterschiedlich die Schuldenlast für die Bevölkerung in Deutschland ist.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Variante 1: Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem Einwohner-Anteil
- Variante 2: Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem BIP-Anteil
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Einbezogen werden hier diejenigen Schulden, die der Bund, die gesetzliche Sozialversicherung, die Länder und die Kommunen der Flächenländer in ihren Kernhaushalten, Extrahaushalten und sonstigen FEUs zum Stichtag 31.12.2016 haben. Mit den Schulden sind die Schulden beim öffentlichen Bereich und die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich angesprochen.

Finanzstatistisches Schalenkonzept für den öffentlichen Bereich

Zu beachten ist, dass hier eine Schulden-Abgrenzung gewählt wird, die umfangreicher ist als die Schulden-Abgrenzung des Maastricht-Vertrags. So werden in die Abgrenzung nach Maastricht-Vertrag z.B. die Schulden der sonstigen FEUs nicht betrachtet. Ebenso bleiben nach Maastricht-Vertrag die Schulden beim öffentlichen Bereich außen vor. Die Abgrenzung nach Maastricht-Vertrag zeigt damit nur einen Ausschnitt der Staatsschulden. Gleichsam kann die 60-Prozent-Schuldengrenze des Maastricht-Vertrags vom Staat umgangen werden, indem z.B. Schulden aus den Kernhaushalten auf die sonstigen FEUs übertragen werden. Der vorliegende Beitrag nutzt folglich einen strengeren Blickwinkel auf die Staatsschulden (d.h. der hier berechnete Schuldenstand ist höher als der Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag).

Untersucht werden die Schulden des Bundes, der gesetzlichen Sozialversicherung, der Länder und der Kommunen der Flächenländer. Die Länder umfassen die 13 Flächenländer (ohne Kommunen) und die drei Stadtstaaten (Berlin, Bremen und Hamburg). Die Kommunen der Flächenländer setzen sich zusammen aus den Gemeinden (kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte/Gemeinden) sowie den Gemeindeverbänden (z.B. Landkreise, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden).

Die Schulden des Landes und der Kommunen sind den 16 Ländern relativ einfach direkt zuzurechnen. Anders ist dies bei den Schulden des Bundes und den Schulden der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Schulden des Bundes und der Sozialversicherung müssen auf die 16 Länder aufgeschlüsselt werden. Diese Aufschlüsselung kann über verschiedene Wege erfolgen. In diesem Beitrag werden folgende zwei Varianten genutzt:
  • Variante 1: Aufschlüsselung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem Anteil der Einwohner des jeweiligen Landes an den gesamten Einwohnern Deutschlands (siehe Abbildungen 2 und 3)
  • Variante 2: Aufschlüsselung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem Anteil des nominalen Bruttoinlandsprodukts des jeweiligen Landes am gesamten nominalen Bruttoinlandsprodukt Deutschlands (siehe Abbildungen 5 und 6)
Die Einwohnerzahlen in diesem Beitrag beziehen sich jeweils auf den 31.12.2015 (neuere Daten wurden von den Statistischen Ämtern bislang nicht veröffentlicht). Beim nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird jeweils das Jahr 2016 zugrundelegt.

Im Kontext der kommunalen Verschuldung ist darauf hinzuweisen, dass im Folgenden nur ein Ländervergleich vorgenommen wird. Nicht analysiert werden etwaige Heterogenitäten innerhalb der kommunalen Familie eines Landes: So sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die Bürger der Städte Ibbenbüren und Langenfeld (Rheinland) deutlich geringer verschuldet als die Bürger der Städte Herford und Herten.

» Vergleich der Pro-Kopf-Schulden der kreisangehörigen NRW-Städte mit mindestens
    50.000 Einwohnern, Blog-Eintrag vom 6. April 2016

    Autor: Andreas Burth

Insgesamt belaufen sich die deutschen Staatsschulden zum 31.12.2016 auf 2.798,0 Mrd. Euro. Nach dem Aufbau des deutschen Staates gliedern sich diese Schulden in:
  • Schulden des Bundes: 1.762,4 Mrd. Euro (63,0 Prozent)
  • Schulden der gesetzlichen Sozialversicherung: 10,2 Mrd. Euro (0,4 Prozent)
  • Schulden der Länder: 688,7 Mrd. Euro (24,6 Prozent)
  • Schulden der Kommunen der Flächenländer: 336,7 Mrd. Euro (12,0 Prozent)
Nach der statistischen Einordnung des öffentlichen Haushalts/Unternehmens lassen sich die 2.798,0 Mrd. Euro unterteilen in:
  • Schulden der Kernhaushalte: 1.768,9 Mrd. Euro (63,2 Prozent)
  • Schulden der Extrahaushalte: 304,4 Mrd. Euro (10,9 Prozent)
  • Schulden der sonstigen FEUs: 724,7 Mrd. Euro (25,9 Prozent)
Nach Schuldenarten unterteilen sich die 2.798,0 Mrd. Euro in:
  • Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich: 2.634,1 Mrd. Euro (94,1 Prozent)
  • Schulden beim öffentlichen Bereich: 163,8 Mrd. Euro (5,9 Prozent)



Variante 1: Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem Einwohner-Anteil

In den Abbildungen 2 und 3 werden die Schulden von Bund und Sozialversicherung den Ländern nach ihrer Einwohnerzahl zugeordnet (Variante 1). Hat ein Land also z.B. 10 Prozent der Einwohner Deutschlands, so werden diesem Land bei Variante 1 auch 10 Prozent der Schulden von Bund und Sozialversicherung zugerechnet.

Da die Schulden des Bundes und der Sozialversicherung in Variante 1 nach dem Einwohner-Anteil zugerechnet werden, sind die Pro-Kopf-Anteile der 16 Länder jeweils identisch: Sie liegen im Falle der Bundesschulden bei 21.446 Euro je Einwohner und im Falle der Schulden der Sozialversicherung bei 124 Euro je Einwohner.

An der Spitze des Rankings in Abbildung 2 findet sich Bremen mit 59.583 Euro je Einwohner. Die geringsten Pro-Kopf-Schulden hat Bayern mit 26.058 Euro je Einwohner.

Pro-Kopf-Ländervergleich über die Staatsschulden zum 31.12.2016 in Deutschland (in Euro je Einwohner) - Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem landesspezifischen Anteil an der gesamten Einwohnerzahl zum 31.12.2015

Abbildung 3 berechnet für die 16 Länder eine Schuldenquote. Die Schuldenquote bestimmt sich, indem für jedes Land die Pro-Kopf-Schulden (siehe Abbildung 2) durch das nominale Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (siehe Abbildung 4) geteilt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftskraft der Länder unterscheidet sich bei der Schuldenquote der landesspezifische Anteil an den Schulden des Bundes und der gesetzlichen Sozialversicherung.

Nach der in Abbildung 3 gewählten Perspektive sind die Bürger in Sachsen-Anhalt mit 130,6 Prozent des BIP am höchsten verschuldet. Die niedrigste Schuldenquote hat Bayern mit 58,9 Prozent des BIP.

Ländervergleich über die Staatsschulden zum 31.12.2016 in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2016 in Deutschland (in Prozent des BIP) - Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem landesspezifischen Anteil an der gesamten Einwohnerzahl zum 31.12.2015

Abbildung 4 zeigt nachrichtlich das nominale Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt 2016 im Ländervergleich. Die BIP-Daten helfen dabei, die Gründe für die Unterschiede zwischen den Abbildungen 2 und 3 nachzuvollziehen.

Pro-Kopf-Ländervergleich über das nominale Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2016 in Deutschland (in Euro je Einwohner)



Variante 2: Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem BIP-Anteil

Obige Abbildungen 2 und 3 haben die Schulden des Bundes und der Sozialversicherung nach der Einwohnerzahl auf die Länder aufgeschlüsselt (Variante 1). Die folgenden Abbildungen 5 und 6 gehen anders vor: Sie schlüsseln die Schulden des Bundes und der Sozialversicherung nach dem nominalen Bruttoinlandsprodukt auf die Länder auf (Variante 2). Weist demnach ein Land z.B. einen Anteil von 10 Prozent am absoluten nominalen Bruttoinlandsprodukt Deutschlands auf, so werden diesem Land in Variante 2 auch 10 Prozent der Schulden des Bundes und der Sozialversicherung zugerechnet.

Durch diesen Blickwinkel wird eine Schwäche der Abbildungen 2 und 3 adressiert: So tragen die wirtschaftsstarken Länder durch eine höhere Pro-Kopf-Abgabenbelastung tendenziell stärker zu Finanzierung von Bund und Sozialversicherung bei. Diesem Umstand wird eher durch eine Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem BIP-Anteil Rechnung getragen. Eine Zuordnung der Schulden nach dem Einwohner-Anteil (siehe Abbildungen 2 und 3) vermag dies nicht zu leisten.

Da die Schulden des Bundes und der Sozialversicherung in der nachfolgend dargestellten Variante 2 nach dem BIP-Anteil zugerechnet werden, sind die Schulden-BIP-Verhältnisse für alle Länder jeweils identisch: Sie belaufen sich bei den Bundesschulden auf 56,3 Prozent des BIP und bei den Schulden der Sozialversicherung auf 0,3 Prozent des BIP.

Gemäß Abbildung 5 sind die Bürger Bremens mit 135,7 Prozent des BIP am höchsten verschuldet. Die geringste Schuldenquote hat Bayern mit 66,7 Prozent des BIP.

Ländervergleich über die Staatsschulden zum 31.12.2016 in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2016 in Deutschland (in Prozent des BIP) - Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem landesspezifischen Anteil am gesamten nominalen Bruttoinlandsprodukt 2016

Abbildung 6 rechnet die nach dem BIP-Anteil zugeordneten Schulden in eine Pro-Kopf-Betrachtung um. Dabei tragen die wirtschaftsstarken Länder (z.B. Hamburg, Bremen, Bayern) pro Kopf einen größeren Anteil der Schulden des Bundes und der gesetzlichen Sozialversicherung als die wirtschaftsschwächeren Länder (z.B. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt).

Die höchste Pro-Kopf-Schuldenlast müssen demnach die Bürger Bremens tragen (65.196 Euro je Einwohner). Die geringsten Schulden hat demgegenüber Sachsen mit 21.870 Euro je Einwohner.

Pro-Kopf-Ländervergleich über die Staatsschulden zum 31.12.2016 in Deutschland (in Euro je Einwohner) - Zuordnung der Schulden von Bund und Sozialversicherung nach dem landesspezifischen Anteil am gesamten nominalen Bruttoinlandsprodukt 2016



Weitere Informationen

Ergänzende Informationen zur Staatsverschuldung in Deutschland sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über folgende Links abrufbar.

» Schuldenuhr zu den Staatsschulden von Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Staatsverschuldung in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Zinsuhr zu den Zinsausgaben von Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger