Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Weblog
  » Aktuelle Blog-Einträge
  » Weblog-Archiv
  » Themen
  » Karikaturen
  » Autoren
  » RSS-Feed zum Blog
HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung zum 31.12.2015

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung zum 31.12.2015
15. August 2016  |  Autor: Andreas Burth



Das öffentliche Schuldenportfolio setzt sich aus einer Vielzahl von Schuldenarten zusammen. Besonders häufig untersucht werden auf HaushaltsSteuerung.de die sog. Geldschulden (d.h. die Schulden beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich), was insbesondere an ihrer statistischen Verfügbarkeit liegt. Hinzu kommen indes weitere Schuldenarten, wie z.B. die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Erstere sind aufgrund der noch immer kameralen Logik der Finanzstatistik nicht statistisch verfügbar. Letztere werden indes für die Jahre ab 2012 im Rahmen der Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes erhoben.

Für die Jahre 2012 bis 2014 sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bereits in einem früheren Blog-Eintrag auf HaushaltsSteuerung.de analysiert worden (siehe Link). Der vorliegende Beitrag betrachtet darauf aufbauend das Jahr 2015 und bezieht neben den Ländern und Kommunen auch den Bund und die gesetzliche Sozialversicherung ein (jeweils unter Abdeckung der Kern- und Extrahaushalte).

» Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bundesländern und Kommunen
    im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 4. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

Laut Qualitätsbericht der Schuldenstatistik sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen definiert als Zahlungsverpflichtungen, die durch einen zeitlichen Abstand zwischen einer Warenlieferung beziehungsweise einer Dienstleistungserbringung und der hierfür erforderlichen Zahlung entstehen. Hierbei sind alle Lieferungen und Leistungen enthalten, die bis zum Erhebungsstichtag in Anspruch genommen, aber noch nicht bezahlt wurden.

Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gehören gemäß Qualitätsbericht der Schuldenstatistik insbesondere:
  • Verbindlichkeiten aus Zahlungsrückständen der Berichtseinheit für von Dritten gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen (sofern ihnen kein Kreditvertrag zugrunde liegt, d.h. insbesondere "Zahlung auf Ziel" vorliegt)
  • Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen von Dritten für noch nicht (gänzlich) ausgelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen der Berichtseinheit (sofern ihnen kein Kreditvertrag zugrunde liegt)
  • aufgelaufene Gebäudemieten und Pachten
  • von Factoring-Gesellschaften übernommene Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (sofern sie nicht den Krediten zuzurechnen sind)
Nicht unter die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fallen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing und aus ÖPP-Projekten.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben kurzfristigen Charakter. Kurzfristige Schulden bedingen die Möglichkeit erheblicher unterjähriger Schwankungen. Die Schuldenstatistik berichtet nur stichtagsbezogene Daten zum jeweiligen Jahresende. Das gilt im Besonderen bei der Analyse einzelner Gebietskörperschaften (z.B. eines Landes), da sich die Stichtagseffekte nicht wie z.B. bei der Summe der Kommunen gegenseitig nivellieren. Aus der Betrachtung von nur einem Stichtag pro Jahr ergeben sich damit Einschränkungen in der Aussagekraft des Niveaus der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Der vorliegende Beitrag erfasst aus Gründen der Datenverfügbarkeit mit den Kern- und Extrahaushalten nur einen Teil derjenigen Einheiten, die öffentliche Aufgaben erbringen. Es fehlen mithin insbesondere die sonstigen FEUs. Dies führt v.a. für die kommunale Ebene teilweise zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit, da die Auslagerungsform der sonstigen FEUs gerade bei den Kommunen häufiger anzutreffen ist.

In ihrer Summe haben Bund, Länder, Kommunen und gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland zum 31.12.2015 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 33,98 Mrd. Euro in ihren Kern- und Extrahaushalten. Mit 24,51 Mrd. Euro bzw. 72,13 Prozent entfällt zum 31.12.2015 der Großteil der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf die gesetzliche Sozialversicherung. Die Kommunen der Flächenländer bilden mit 4,22 Mrd. Euro bzw. 12,41 Prozent den zweitgrößten Anteil am Gesamtwert. Der Bund kommt auf 3,03 Mrd. Euro bzw. 8,91 Prozent. Für die 13 Flächenländer (ohne Kommunen) berichtet die Statistik einen Wert von 1,57 Mrd. Euro bzw. 4,62 Prozent. Die drei Stadtstaaten liegen bei 0,66 Mrd. Euro bzw. 1,94 Prozent.

Absolute Höhe der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung in Deutschland (Kern- und Extrahaushalte) zum 31.12.2015

Im Ländervergleich sind sehr unterschiedliche Niveaus in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu beobachten. Unter den Flächenländern reicht die Spannweite auf Landesebene von 0,08 Euro je Einwohner in Bayern bis 58,23 Euro je Einwohner in Hessen. Auf kommunaler Ebene bilden Thüringen (17,94 Euro je Einwohner) und Nordrhein-Westfalen (88,28 Euro je Einwohner) die Extremwerte. Bei den Stadtstaaten verzeichnet Berlin das geringste (39,70 Euro je Einwohner) und Hamburg das höchste Niveau (268,99 Euro je Einwohner).

Pro-Kopf-Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Ländern und Kommunen in Deutschland (Kern- und Extrahaushalte) zum 31.12.2015 im Ländervergleich (in Euro je Einwohner)

Weitere Detailinformationen zu den deutschen Staatsschulden sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachfolgende Seite abrufbar.

» Staatsverschuldung in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger