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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung zum 31.12.2015
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung zum 31.12.2015
15. August 2016 |
Autor: Andreas Burth
Das öffentliche Schuldenportfolio setzt sich aus einer Vielzahl von Schuldenarten zusammen. Besonders häufig untersucht
werden auf HaushaltsSteuerung.de die sog.
Geldschulden (d.h. die
Schulden beim öffentlichen und
nicht-öffentlichen Bereich),
was insbesondere an ihrer statistischen Verfügbarkeit liegt. Hinzu kommen indes
weitere Schuldenarten, wie z.B. die
Rückstellungen und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Erstere sind
aufgrund der noch immer
kameralen Logik der
Finanzstatistik nicht statistisch verfügbar. Letztere werden indes für die Jahre ab 2012 im Rahmen der
Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes erhoben.
Für die Jahre 2012 bis 2014 sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bereits in einem früheren Blog-Eintrag auf
HaushaltsSteuerung.de analysiert worden (siehe Link). Der vorliegende Beitrag betrachtet darauf aufbauend das Jahr 2015
und bezieht neben den Ländern und Kommunen auch den Bund und die gesetzliche Sozialversicherung ein (jeweils unter
Abdeckung der
Kern- und
Extrahaushalte).
» Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bundesländern und Kommunen im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 4. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
Laut Qualitätsbericht der Schuldenstatistik sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen definiert als Zahlungsverpflichtungen, die
durch einen zeitlichen Abstand zwischen einer Warenlieferung beziehungsweise einer Dienstleistungserbringung und der
hierfür erforderlichen Zahlung entstehen. Hierbei sind alle Lieferungen und Leistungen enthalten, die bis zum Erhebungsstichtag
in Anspruch genommen, aber noch nicht bezahlt wurden.
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gehören gemäß Qualitätsbericht der Schuldenstatistik insbesondere:
- Verbindlichkeiten aus Zahlungsrückständen der Berichtseinheit für von Dritten gelieferte Waren oder erbrachte
Dienstleistungen (sofern ihnen kein Kreditvertrag zugrunde liegt, d.h. insbesondere "Zahlung auf Ziel" vorliegt)
- Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen von Dritten für noch nicht (gänzlich) ausgelieferte Waren oder erbrachte
Dienstleistungen der Berichtseinheit (sofern ihnen kein Kreditvertrag zugrunde liegt)
- aufgelaufene Gebäudemieten und Pachten
- von
Factoring-Gesellschaften übernommene Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (sofern sie nicht den Krediten
zuzurechnen sind)
Nicht unter die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fallen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing und aus
ÖPP-Projekten.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben kurzfristigen Charakter. Kurzfristige Schulden bedingen die Möglichkeit
erheblicher unterjähriger Schwankungen. Die Schuldenstatistik berichtet nur stichtagsbezogene Daten zum jeweiligen Jahresende.
Das gilt im Besonderen bei der Analyse einzelner Gebietskörperschaften (z.B. eines Landes), da sich die Stichtagseffekte nicht
wie z.B. bei der Summe der Kommunen gegenseitig nivellieren. Aus der Betrachtung von nur einem Stichtag pro Jahr ergeben sich
damit Einschränkungen in der Aussagekraft des Niveaus der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Der vorliegende Beitrag erfasst aus Gründen der Datenverfügbarkeit mit den Kern- und Extrahaushalten nur einen Teil derjenigen
Einheiten, die öffentliche Aufgaben erbringen. Es fehlen mithin insbesondere die sonstigen FEUs. Dies führt v.a. für die
kommunale Ebene teilweise zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit, da die Auslagerungsform der sonstigen FEUs gerade
bei den Kommunen häufiger anzutreffen ist.
In ihrer Summe haben Bund, Länder, Kommunen und gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland zum 31.12.2015 Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 33,98 Mrd. Euro in ihren Kern- und Extrahaushalten. Mit 24,51 Mrd. Euro bzw. 72,13
Prozent entfällt zum 31.12.2015 der Großteil der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf die gesetzliche
Sozialversicherung. Die Kommunen der Flächenländer bilden mit 4,22 Mrd. Euro bzw. 12,41 Prozent den zweitgrößten Anteil am
Gesamtwert. Der Bund kommt auf 3,03 Mrd. Euro bzw. 8,91 Prozent. Für die 13 Flächenländer (ohne Kommunen) berichtet die
Statistik einen Wert von 1,57 Mrd. Euro bzw. 4,62 Prozent. Die drei Stadtstaaten liegen bei 0,66 Mrd. Euro bzw. 1,94 Prozent.
Im Ländervergleich sind sehr unterschiedliche Niveaus in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu beobachten.
Unter den Flächenländern reicht die Spannweite auf Landesebene von 0,08 Euro je Einwohner in Bayern bis 58,23 Euro je Einwohner
in Hessen. Auf kommunaler Ebene bilden Thüringen (17,94 Euro je Einwohner) und Nordrhein-Westfalen (88,28 Euro je Einwohner)
die Extremwerte. Bei den Stadtstaaten verzeichnet Berlin das geringste (39,70 Euro je Einwohner) und Hamburg das höchste Niveau
(268,99 Euro je Einwohner).
Weitere Detailinformationen zu den deutschen Staatsschulden sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachfolgende Seite abrufbar.
» Staatsverschuldung in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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