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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bundesländern und Kommunen im Ländervergleich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bundesländern und Kommunen im Ländervergleich
4. Oktober 2015 |
Autor: Andreas Burth
Im Weblog von HaushaltsSteuerung.de werden regelmäßig Analysen zu den Staatsschulden durchgeführt. Gegenstand sind dabei v.a. die sog.
Schulden beim öffentlichen und
nicht-öffentlichen Bereich. Ergänzend werden teilweise auch die
Bürgschaften und die
kreditähnlichen Rechtsgeschäfte untersucht. Seit 2012 erlaubt die
Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes die vergleichende Betrachtung einer weiteren Schuldenart, der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen. Die Zahlungsverpflichtungen von Bundesländern und Kommunen aus dieser Schuldenart im Quervergleich
auszuwerten, ist Gegenstand des vorliegenden Blog-Eintrags.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben kurzfristigen Charakter. Kurzfristige Schulden bedingen die Möglichkeit erheblicher
unterjähriger Schwankungen. Die Schuldenstatistik berichtet nur stichtagsbezogene Daten zum jeweiligen Jahresende. Das gilt im Besonderen
bei der Analyse einzelner Gebietskörperschaften (z.B. eines Landes), da sich die Stichtagseffekte nicht wie z.B. bei der Summe der Kommunen
gegenseitig nivellieren. Aus der Betrachtung von nur einem Stichtag pro Jahr ergeben sich v.a. auf Landesebene Einschränkungen in der
Aussagekraft des Niveaus der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Diese Limitation ist für die 16 Bundesländer bei der Interpretation von Zeit- und
Ländervergleichen zu beachten. Die kommunale Ebene ist in der vorliegenden Untersuchung aufgrund der Aggregation aller Kommunen eines
Flächenlandes weniger davon betroffen.
Der vorliegende Beitrag erfasst aus Gründen der Datenverfügbarkeit mit den
Kern- und
Extrahaushalten
nur einen Teil derjenigen Einheiten, die öffentliche Aufgaben erbringen. Es fehlen mithin insbesondere die sonstigen
FEUs.
Dies führt v.a. für die kommunale Ebene teilweise zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit, da die Auslagerungsform der sonstigen
FEUs gerade auf kommunaler Ebene häufiger anzutreffen ist (gilt in geringerem Maße auch für die Landesebene).