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Notleidende Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung in den Jahren 2013 und 2014
Notleidende Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung in den Jahren 2013 und 2014
4. Februar 2016 |
Autor: Andreas Burth
Nach Artikel 14 der EU-Haushaltsrahmenrichtlinie sind jährlich Informationen über
Eventualverbindlichkeiten sowie über Beteiligungen des
Staates am Kapital privater oder öffentlicher Unternehmen bereitzustellen. Unter die Eventualverbindlichkeiten fallen im Kontext der
EU-Haushaltsrahmenrichtlinie folgende Positionen:
Bürgschaften,
notleidende Kredite und Verbindlichkeiten aus der Tätigkeit öffentlicher
Körperschaften. In diesem Beitrag soll der Fokus auf den Bereich der notleidenden Kredite gelegt werden.
» Allgemeines zur EU-Haushaltsrahmenrichtlinie
Hrsg.: Statistisches Bundesamt
Ein Kredit wird als "notleidend" bezeichnet, wenn
- für Zins- oder Tilgungszahlungen der Fälligkeitstermin seit mindestens 90 Tagen verstrichen ist,
- Zinszahlungen, die seit mindestens 90 Tagen fällig sind, aufgrund einer Vereinbarung kapitalisiert, refinanziert oder verschoben wurden, oder
- Zahlungen seit weniger als 90 Tagen überfällig sind, jedoch andere gute Gründe (z.B. der Konkursantrag eines Schuldners) bezweifeln
lassen, dass die Zahlungen vollständig geleistet werden.
Daten zum Volumen der notleidenden Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung
(Kern- und
Extrahaushalte)
werden vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Bislang sind jedoch nur Zahlen zu den Jahren 2013 und 2014 publiziert worden, wobei
die 2013er-Daten bereits revidierte Ergebnisse darstellen. Vom Statistischen Bundesamt werden die Daten nicht als absoluter Euro-Betrag,
sondern nur in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP)
berichtet. Die Euro-Beträge können jedoch einer Eurostat-Statistik
entnommen werden. Gleichwohl wird weder vom Statistischen Bundesamt noch von Eurostat eine Differenzierung nach Bundesländern (gilt
gleichermaßen für die Landesebene und für die kommunale Ebene) vorgenommen. Insofern haben die Daten einen hoch aggregierten Charakter.
Die begrenzte Datenverfügbarkeit hat zur Folge, dass zum Themengebiet der notleidenden Kredite bislang nur in sehr limitiertem Umfang Analysen erstellt werden können.
Wie aus den Werten in nachfolgender Tabelle ersichtlich ist, ist der Bestand an notleidenden Krediten im Vergleich der Jahre
2013 und 2014 von 0,30 auf 0,20 Prozent des nominalen BIP gesunken. In absoluten Werten ist eine Reduktion von 8,36
auf 5,77 Mrd. Euro zu beobachten. Die Bestände notleidender Kredite konzentrieren sich v.a. auf den Bund und die Länder, wobei
beide Ebenen im Vorjahresvergleich einen Rückgang zu verzeichnen haben. Für die Gesamtheit der Kommunen und für die gesetzliche
Sozialversicherung werden nur sehr geringe Volumina an notleidenden Krediten berichtet. Es ist jedoch denkbar, dass z.B. einzelne
Kommunen im Verhältnis zu ihrer örtlichen Wirtschaftskraft durchaus beträchtliche Bestände notleidender Kredite aufweisen. Derartige
Daten werden von den Statistischen Ämtern jedoch nicht veröffentlicht.
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