Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » N » Notleidende Kredite

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Notleidende Kredite

Notleidende Kredite (engl. "non-performing loans") sind im Kontext der Staatsfinanzen der EU-Mitgliedsstaaten ein Begriff aus der EU-Haushaltsrahmenrichtlinie. Die EU-Haushaltsrahmenrichtlinie sieht vor, dass die EU-Staaten die Bestände notleidender Kredite jährlich zu berichten haben.

Ein Kredit gilt nach den Regelungen der EU-Haushaltsrahmenrichtlinie als "notleidend", wenn
  • für Zins- oder Tilgungszahlungen der Fälligkeitstermin seit mindestens 90 Tagen verstrichen ist,
  • Zinszahlungen, die seit mindestens 90 Tagen fällig sind, aufgrund einer Vereinbarung kapitalisiert, refinanziert oder verschoben wurden, oder
  • Zahlungen seit weniger als 90 Tagen überfällig sind, jedoch andere gute Gründe (z.B. der Konkursantrag eines Schuldners) bezweifeln lassen, dass die Zahlungen vollständig geleistet werden.
Die notleidenden Kredite stellen eine Form der Eventualverbindlichkeiten dar.

Blog-Einträge zum Thema:
- Notleidende Kredite des österreichischen Staates (Blog-Eintrag vom 1.5.2016)
- Notleidende Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung in
  den Jahren 2013 und 2014 (Blog-Eintrag vom 4.2.2016)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger