Notleidende Kredite (engl. "non-performing loans") sind im Kontext der Staatsfinanzen der EU-Mitgliedsstaaten ein Begriff aus der EU-Haushaltsrahmenrichtlinie.
Die EU-Haushaltsrahmenrichtlinie sieht vor, dass die EU-Staaten die Bestände notleidender Kredite jährlich zu berichten haben.
Ein Kredit gilt nach den Regelungen der EU-Haushaltsrahmenrichtlinie als "notleidend", wenn
für Zins- oder
Tilgungszahlungen der Fälligkeitstermin seit mindestens 90 Tagen verstrichen ist,
Zinszahlungen, die seit mindestens 90 Tagen fällig sind, aufgrund einer Vereinbarung kapitalisiert, refinanziert oder verschoben wurden, oder
Zahlungen seit weniger als 90 Tagen überfällig sind, jedoch andere gute Gründe (z.B. der Konkursantrag eines
Schuldners) bezweifeln lassen, dass die Zahlungen vollständig geleistet werden.