Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Weblog
  » Aktuelle Blog-Einträge
  » Weblog-Archiv
  » Themen
  » Karikaturen
  » Autoren
  » RSS-Feed zum Blog
HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Gläubiger-Struktur der Kommunalschulden in Deutschland

Gläubiger-Struktur der Kommunalschulden in Deutschland
17. November 2016  |  Autor: Andreas Burth



Für die Verschuldung des Gesamtstaats sind auf HaushaltsSteuerung.de bereits mehrere Beiträge zur Gläubiger-Struktur erstellt worden. Untersucht wurden dabei sowohl Deutschland als auch Österreich (siehe Links am Beitragsende). Bislang noch nicht tiefergehend analysiert worden ist allerdings die Gläubiger-Struktur der Kommunen in Deutschland. Diese Lücke soll durch den vorliegenden Beitrag geschlossen werden.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Gläubiger-Struktur in der Summe der Kommunen
- Kommunale Gläubiger-Struktur im Ländervergleich
- Erster Exkurs: Kommunale Wertpapierschulden
- Zweiter Exkurs: Schulden in Euro und in Fremdwährung
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Zur Untersuchung der Gläubiger-Struktur der Kommunalschulden in Deutschland wird die Schuldenstatistik 2015 des Statistischen Bundesamtes verwendet. Sie enthält zum Stichtag 31.12.2015 Daten zu den Schulden der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen der Flächenländer. Einbezogen werden die folgenden vier Schuldenarten: Zur Abbildung der Gläubiger-Struktur werden sechs Gläubigergruppen gebildet. Es sind dies:
  • Schulden bei Kreditinstituten
  • Schulden bei öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen
  • Schulden bei Lieferanten und Dienstleistern
  • Schulden bei anderen Kommunen
  • Schulden beim Geld- und Kapitalmarkt
  • Schulden bei sonstigen Gläubigern (z.B. beim Bund, bei Ländern, bei Leasinggebern)
Unter die Kreditinstitute fallen z.B. Sparkassen, Landesbanken, Investitions- und Förderbanken, Geschäftsbanken, Universalbanken, Genossenschaftsbanken, Bausparkassen und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die in obiger Aufzählung verwendete Bezeichnung "öffentliche Unternehmen und Beteiligungen" dient hier als Sammelbegriff für folgende Gläubiger: Zweckverbände & dergleichen, verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und sonstige öffentliche Sonderrechnungen. Den Schulden bei Lieferanten und Dienstleistern sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zugeordnet worden. Bei den Schulden beim Geld- und Kapitalmarkt handelt es sich um die Wertpapierschulden.

Im Kontext der Schulden beim Geld- und Kapitalmarkt sei darauf hingewiesen, dass die Gläubiger dieser Schulden (hier: Wertpapierschulden) grundsätzlich auch aus einer der anderen Gläubigergruppen (z.B. Kreditinstitute) kommen können. Genaue Daten zu den Gläubigern der Schulden beim Geld- und Kapitalmarkt sind jedoch in der Schuldenstatistik nicht abrufbar.



Gläubiger-Struktur in der Summe der Kommunen

Insgesamt belaufen sich die Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte zum 31.12.2015 auf 160,75 Mrd. Euro (2.128 Euro je Einwohner). 86,80 Prozent davon haben die Kommunen bei Kreditinstituten aufgenommen. Die zweitgrößte Gläubigergruppe sind die öffentlichen Unternehmen (inkl. Beteiligungen) mit 4,17 Prozent. Die Lieferanten und Dienstleister machen in Form der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 2,62 Prozent den drittgrößten Anteil am Gesamtwert aus. Ebenfalls bei 2,62 Prozent liegen die Schulden bei anderen Kommunen.

Gläubiger-Struktur der Gesamtheit der kommunalen Kern- und Extrahaushalte zum 31.12.2015



Kommunale Gläubiger-Struktur im Ländervergleich

Wie aus nachstehender Tabelle hervorgeht, bilden die Kreditinstitute in allen 13 Flächenländern die mit Abstand größte Gläubigergruppe der Kommunen. Die Spannweite der Prozentanteile an den gesamten Kommunalschulden reicht von 76,13 Prozent in Baden-Württemberg bis 93,98 Prozent im Saarland.

Prozentuale Anteile einer Gläubigergruppe von über 10,0 Prozent an den gesamten Kommunalschulden sind außerhalb der Schulden bei Kreditinstituten in nur drei Fällen zu beobachten. Der erste Fall ist Mecklenburg-Vorpommern mit einem Anteil von 17,16 Prozent, der auf die Gläubigergruppe "öffentliche Unternehmen und Beteiligungen" entfällt. Beim zweiten Fall handelt es sich um Baden-Württemberg. Die dortigen Kommunen haben 15,61 Prozent ihrer Schulden bei den öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen aufgenommen. Den dritten Fall bilden die Kommunen in Sachsen, die sich zu 10,31 Prozent bei anderen Kommunen verschuldet haben.

Gläubiger-Struktur der kommunalen Kern- und Extrahaushalte zum 31.12.2015 im Flächenländer-Vergleich (in Prozent der gesamten Kommunalschulden)



Erster Exkurs: Kommunale Wertpapierschulden

Die Wertpapierschulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte belaufen sich zum 31.12.2015 auf 2.047,1 Mio. Euro. Dies sind 1,27 Prozent der kommunalen Gesamtschulden von 160.748,3 Mio. Euro. Bei den Wertpapierschulden wird unterschieden zwischen den Geldmarktpapieren und den Kapitalmarktpapieren. Geldmarktpapiere sind Wertpapiere mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als einem Jahr. Demgegenüber handelt es sich bei Kapitalmarktpapieren um Wertpapiere mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr (z.B. Anleihen). Die kommunalen Wertpapierschulden von 2.047,1 Mio. Euro entfallen ausschließlich auf die Kapitalmarktpapiere. Der kommunale Bestand an Schulden in Form von Geldmarktpapieren liegt demnach zum 31.12.2015 bei 0 Euro.

Vom Gesamtbetrag der Kapitalmarktpapiere von 2.047,1 Mio. Euro entfallen 2.006,4 Mio. Euro auf die kommunalen Kernhaushalte und 40,7 Mio. Euro auf die kommunalen Extrahaushalte. Die Kapitalmarktpapiere in den Kernhaushalten verteilen sich auf folgende vier Länder: Bayern (100,7 Mio. Euro), Niedersachsen (180,2 Mio. Euro), Nordrhein-Westfalen (1.250,0 Mio. Euro) und Rheinland-Pfalz (475,5 Mio. Euro). In allen übrigen Ländern haben die kommunalen Kernhaushalte keine Wertpapierschulden.

Von den Kapitalmarktpapieren der Extrahaushalte entfallen 19,6 Mio. Euro auf Extrahaushalte in Bayern, 0,7 Mio. Euro auf Extrahaushalte in Mecklenburg-Vorpommern und 20,4 Mio. Euro auf Extrahaushalte in Sachsen. Für die kommunalen Extrahaushalte der anderen Länder werden Werte von 0 Euro berichtet.

Für die kommunalen Kernhaushalte ermöglicht die Statistik auch eine Differenzierung der Kapitalmarktpapiere von 2.006,4 Mio. Euro nach Kommunaltypen. Mit 1.825,7 Mio. Euro ist der Großteil den kreisfreien Städten zuzurechnen. Von den Kapitalmarktpapieren der kreisfreien Städte von 1.825,7 Mio. Euro entfallen 100,7 Mio. Euro auf kreisfreie Städte in Bayern, 1.250,0 Mio. Euro auf kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen und 475,0 Mio. Euro auf kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz.

Die Kernhaushalte der Landkreise haben zum 31.12.2015 keine Wertpapierschulden. Gleiches gilt für die Kernhaushalte der Gemeindeverbände über der Kreisebene (hierunter fallen z.B. die sieben Bezirke in Bayern oder der Landeswohlfahrtsverband Hessen). Im kreisangehörigen Raum haben die Kernhaushalte der kreisangehörigen niedersächsischen Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern Kapitalmarktpapiere von 180,2 Mio. Euro. Bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern gibt es keinen Fall mit Wertpapierschulden. Die verbleibenden Kapitalmarktpapiere von 0,5 Mio. Euro sind den Kernhaushalten der Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz zuzurechnen.

Insgesamt ist festzustellen, dass die kommunale Verschuldung über den Geld- und Kapitalmarkt nur wenig verbreitet ist. Die Wertpapierschulden machen mit 1,27 Prozent nur einen kleinen Teil der kommunalen Gesamtschulden aus. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass sich die Wertpapierschulden sehr stark auf die einwohnerstarken Städte (kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern) konzentriert. Die einzige Ausnahme sind die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz mit einem sehr geringen Volumen von 0,5 Mio. Euro.

Für die Wertpapierschulden wird in der Statistik auch nachgewiesen, in welcher Währung sie aufgenommen worden sind. Laut Schuldenstatistik handelt es sich bei den Wertpapierschulden in Höhe von 2.047,1 Mio. Euro ausschließlich um Schulden in Euro, d.h. zum 31.12.2015 bestehen in den Kommunen keine Wertpapierschulden in Fremdwährungen.



Zweiter Exkurs: Schulden in Euro und in Fremdwährung

Die zuvor aufgeworfene Frage nach der Währung der Wertpapierschulden lässt sich auf die gesamten Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich ausweiten. Neben den Wertpapierschulden auch wird so auch für die Kassenkredite beim nicht-öffentliche Bereich und die Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich statistisch berichtet, ob sie in Euro oder in einer Fremdwährung aufgenommen worden sind.

Insgesamt belaufen sich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich in den kommunalen Kern- und Extrahaushalten zum 31.12.2015 auf 144.169,2 Mio. Euro. Hiervon sind 140.419,0 Mio. Euro bzw. 97,40 Prozent in Euro aufgenommen worden. Umgerechnet 1.174,7 Mio. Euro bzw. 0,81 Prozent entfallen auf Schulden in Fremdwährungen (um welche Fremdwährungen es sich handelt, wird in der Statistik nicht näher konkretisiert). Für die verbleibenden Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich in Höhe von 2.575,4 Mio. Euro bzw. 1,80 Prozent ist die Währung nicht explizit benannt. Da es sich bei den 2.575,4 Mio. Euro aber um Kredite und Kassenkredite handelt, die beim sonstigen inländischen Bereich aufgenommen worden sind, ist davon auszugehen, dass es sich wahrscheinlich nicht um Fremdwährungsschulden handelt.

Die Fremdwährungsschulden von umgerechnet 1.174,7 Mio. Euro entfallen zu 1.123,6 Mio. Euro auf die kommunalen Kernhaushalte und zu 51,2 Mio. Euro auf die kommunalen Extrahaushalte. Von den Kernhaushaltsschulden in Fremdwährungen sind 458,1 Mio. Euro den kreisfreien Städten, 40,9 Mio. Euro den Landkreisen, 617,1 Mio. Euro den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie 7,5 Mio. Euro den Gemeindeverbänden unter der Kreisebene zuzurechnen. Bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind sowohl kleinere als auch größere Körperschaften betroffen. Gleichwohl ist der Großteil mit 481,3 Mio. Euro den kreisangehörigen Städten mit mindestens 50.000 Einwohnern zuzuordnen. In der Tendenz ist damit festzustellen, dass sich v.a. größere Kommunen (z.B. Landkreise, kreisfreie Städte, größere kreisangehörige Städte) in Fremdwährungen verschulden.

Für die Schulden in Fremdwährungen in Höhe von umgerechnet 1.174,7 Mio. Euro ist es auch möglich, zu identifizieren, um welche Flächenländer es sich handelt. Länder mit Kommunalschulden in Fremdwährungen sind laut Statistik: Baden-Württemberg (57,4 Mio. Euro), Bayern (44,3 Mio. Euro), Brandenburg (5,8 Mio. Euro), Hessen (6,0 Mio. Euro), Niedersachsen (88,5 Mio. Euro), Nordrhein-Westfalen (955,3 Mio. Euro), Rheinland-Pfalz (12,4 Mio. Euro) und Saarland (5,1 Mio. Euro). Es entfällt demzufolge der weit überwiegende Teil auf Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Der Großteil dieser nordrhein-westfälischen Schulden in Fremdwährungen (995,3 Mio. Euro) sind Kassenkredite bei Kreditinstituten (800,8 Mio. Euro). Von diesen Kassenkrediten bei Kreditinstituten, die in Fremdwährungen aufgenommen wurden, sind 292,9 Mio. Euro den kreisfreien Städten und 507,9 Mio. Euro den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zuzurechnen.



Weitere Informationen

Ergänzende Analysen zu den Gläubigern des Gesamtstaats sind für Deutschland und Österreich über nachstehende Links abrufbar.

» Gläubiger des deutschen Staates: Bei wem hat sich Deutschland verschuldet?,
    Blog-Eintrag vom 28. Mai 2016

    Autor: Andreas Burth

» Gläubiger-Struktur der Staatsschulden von Österreich, Blog-Eintrag vom 21. November
    2013

    Autor: Andreas Burth

» Gläubiger der Staatsverschuldung von Deutschland im Überblick, Blog-Eintrag vom
    15. November 2013

    Autor: Andreas Burth

Ergänzende Informationen zur Kommunalverschuldung in Deutschland finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über folgenden Link.

» Verschuldung der Kommunen der Flächenländer in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger