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Kassenkredite/Liquiditätskredite der Städte und Gemeinden in Niedersachsen mit mindestens 10.000 Einwohnern
Kassenkredite/Liquiditätskredite der Städte und Gemeinden in Niedersachsen mit mindestens 10.000 Einwohnern
28. März 2016 |
Autor: Andreas Burth
In Diskursen zur Lage der Kommunalfinanzen werden verschiedene Kennzahlen herangezogen. Eine beliebte
doppische
Kenngröße ist das
(ordentliche) Ergebnis
als Saldo der (ordentlichen) Erträge und Aufwendungen, da es das Spiegelbild der finanzpolitischen
Generationengerechtigkeit
ist. Nachteilig an dieser Kennzahl ist jedoch, dass sie (noch) nicht statistisch erfasst ist. Statistische Analysen müssen daher weiterhin auf
kamerale,
zahlungsorientierte Größen zurückgreifen.
Statistische Kennzahlen kameralen Ursprungs, die auch bei inzwischen doppisch rechnenden Kommunen häufiger zur Beurteilung der Finanzsituation Verwendung finden, sind der Finanzierungssaldo und der Stand der
Kassenkredite
(in Niedersachsen auch als "Liquiditätskredite" bezeichnet). Der Fokus des vorliegenden Beitrags liegt
auf dem Stand der Kassenkredite. Konkret soll untersucht werden, wie sich die niedersächsischen Städte und Gemeinden mit
mindestens 10.000 Einwohnern in Form von Kassenkrediten verschuldet haben.
In ihrer Gesamtheit haben die Kassenkredite der Kommunen in Niedersachsen bislang noch kein besorgniserregendes Niveau erreicht.
Gleichwohl gibt es einzelne Kommunen, die in der Vergangenheit deutlich über ihre Verhältnisse gelebt haben und in der Folge
beträchtliche Kassenkreditschulden angehäuft haben. Die einwohnerstärkeren Städte und Gemeinden, auf die dies zutrifft, sollen
in der Folge identifiziert werden. Ebenso sollen aber auch diejenigen Städte und Gemeinden benannt werden, die ihren Haushalt
ohne (dauerhafte) Kassenkredite führen. Letztere können z.B. auch Möglichkeiten für ein "Lernen von anderen" eröffnen.
Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Landeshauptstadt Hannover
- Kreisfreie Städte
- Große selbstständige Städte und Göttingen
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden ab 30.000 Einwohnern
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 20.000 bis 29.999 Einwohnern
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 10.000 bis 19.999 Einwohnern
- Fazit
- Weitere Informationen
Methodische Anmerkungen
Kassenkredite gelten, wie bereits zuvor erwähnt, als ein Indikator zur Beurteilung der Finanzlage einer Kommune. Der eigentliche
Zweck von Kassenkrediten ist die kurzfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit. Es handelt sich mithin um eine besondere Kreditform zur Überbrückung des verzögerten Eingangs
von Deckungsmitteln. Die meiste Zeit des Jahres sollte ihr Bestand daher bei 0,00 Euro liegen. Kassenkredite haben Ähnlichkeit
mit Überziehungskrediten (Dispokredite/Kontokorrentkredite) im privaten Bereich. Aufgrund ihrer i.d.R. kurzen Laufzeit unterliegen
Kassenkredite einem hohen Zinsänderungsrisiko. Zudem sind Kassenkredite - im Gegensatz zu
Investitionskrediten
- nicht durch investiv geschaffene Vermögenswerte gedeckt. Sie werden vielmehr für konsumtive Zwecke verausgabt.
Die in Form von Kassenkrediten angesammelten Lasten werden demnach nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen
Generationen aus der Verschuldung (z.B. in Form investiv geschaffener Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst.
Einige Kommunen haben sich dazu entschlossen, Kassenkredite einer Zweckentfremdung zu unterziehen, indem sie sie zur dauerhaften
Finanzierung laufender Defizite verwenden. Sie leben mithin über ihre Verhältnisse. Das Leben über die eigenen Verhältnisse
fällt dabei umso größer aus, je höher die Kassenkreditbestände sind. Von hohen Kassenkreditschulden kann bereits ab 500 Euro je
Einwohner gesprochen werden. Liegen sie sogar über 1.000 Euro je Einwohner, so hat sich die betreffende Kommune sehr hohe
Kassenkreditlasten aufgebürdet.
Datengrundlage dieses Beitrags ist der Wegweiser Kommune. Die von der Bertelsmann Stiftung angebotene Webseite enthält für
alle deutschen Städte und Gemeinden ab 5.000 Einwohnern einzelgemeindliche Kassenkreditdaten. Zu beachten ist dabei, dass die
darin erfassten Kassenkredite nur den
Kernhaushalt
und damit keine kommunalen Unternehmen berücksichtigen.
Die im Wegweiser Kommune erfassten Kassenkredite sind die
Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich
und ab 2013 auch die
Kassenkredite beim öffentlichen Bereich.
Die Kassenkredite beim öffentlichen Bereich machen i.d.R. nur einen kleineren Teil der
gesamten Kassenkreditbestände aus. Im März 2016 sind im Wegweiser Kommune erstmals Kassenkreditdaten zum Jahr 2014 publiziert worden.
Es ist festzustellen, dass die Kommunalstrukturen in Niedersachsen komplizierter sind als in einigen anderen Flächenländern. Sie
sollen daher im Folgenden grob skizziert werden. Ebenfalls wird nachfolgend darauf eingegangen, wie in diesem Beitrag zwecks
Komplexitätsreduktion mit einzelnen Besonderheiten Niedersachsens umgegangen wird.
Der vorliegende Blog-Eintrag legt den Schwerpunkt auf die einwohnerstärkeren Städte und Gemeinden in Niedersachsen. Dies sind hier
die Städte und Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern. Eine Besonderheit Niedersachsens ist, dass es dort auch Gemeindeverbände
unterhalb der Kreisebene gibt. Sie werden als Samtgemeinden bezeichnet. Die Samtgemeinden übernehmen einen Teil der Aufgaben für
die ihr angehörenden Städte und Gemeinden. Aus Gründen der Vergleichbarkeit werden diejenigen Städte und Gemeinden mit mindestens
10.000 Einwohnern, die Teil einer Samtgemeinde sind, hier außen vor gelassen. In Niedersachsen gibt es insgesamt sieben Städte und
Gemeinden, die mindestens 10.000 Einwohner haben und einer Samtgemeinde angehören.
In der Summe existieren in Niedersachsen 192 Städte und Gemeinden (acht kreisfreie Städte und 184 kreisangehörige Städte und Gemeinden),
deren Einwohnerzahl mindestens bei 10.000 liegt und die keine Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde sind. Zur Stadt Langen liegen
keine Daten vor, da sie im Rahmen einer Gemeindefusion zum 1.1.2015 in der Stadt Geestland aufging. Die verbleibenden 191 Körperschaften
zählen in ihrer Summe zum 30.6.2014 5.649.297 Einwohner.
Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover wird aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Region Hannover statistisch als kreisangehörige
Stadt geführt, wenngleich § 15 Abs. 2 NKomVG ihr die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt zurechnet. Aufgrund ihrer hohen
Bevölkerungszahl von mehr als 500.000 Einwohnern ist sie nur bedingt mit den anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden
vergleichbar. Im Kontext der kreisfreien Städte ist darauf hinzuweisen, dass selbige ein anderes Aufgabenportfolio haben als die
Stadt Hannover. So nehmen die kreisfreien Städte diejenigen Aufgaben, die im Falle Hannovers von der Region Hannover übernommen
werden, selbst wahr. Insofern sind auch die kreisfreien Städte nur mit Einschränkungen mit der Stadt Hannover vergleichbar. In
der vorliegenden Untersuchung wird die Stadt Hannover daher separat betrachtet.
Nach Gemeindetypen wird mit den sieben großen selbstständigen Städten eine weitere Differenzierung vorgenommen
(§ 14 Abs. 5 NKomVG). Die großen selbstständigen Städte werden in diesem Blog-Eintrag in einem eigenen Abschnitt analysiert.
Darüber hinaus gibt es nach § 14 Abs. 3 und 4 NKomVG noch den Typus der selbstständigen Gemeinde. Die selbstständigen Gemeinden
werden im vorliegenden Beitrag jedoch nicht separat betrachtet. Einen weiteren Sonderfall stellt die Stadt Göttingen dar, die zwar
kreisangehörig ist, aber nach § 16 Abs. 2 NKomVG den für kreisfreie Städte geltenden Vorschriften unterliegt (sofern im Einzelfall
nichts anderes bestimmt ist). Die Stadt Göttingen wird hier mit der Gruppe der großen selbstständigen Städte, da sie mit diesen
hinsichtlich ihrer Einwohnerzahl und ihres Kreiszugehörigkeitsstatus am ehesten vergleichbar erscheint.
Die in den Tabellen dieses Beitrags nachgewiesenen Bevölkerungszahlen zum 30.6.2014 basieren auf dem Zensus 2011 und sind der
Statistik über die Hebesätze der Realsteuern entnommen worden.
Landeshauptstadt Hannover
Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover ist Teil der Region Hannover und wird damit in der
Finanzstatistik
zu den kreisangehörigen Städten gezählt. Insbesondere aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Einwohnerzahl ist die Stadt Hannover mit den anderen kreisangehörigen
Städten und Gemeinden jedoch kaum vergleichbar, weshalb sie an dieser Stelle separat untersucht wird.
Zum 31.12.2014 berichtet die Stadt Hannover Kassenkredite von 197 Euro je Einwohner. Zu den vier analysierten Stichtagen lagen die
Kassenkredite nicht über der 500-Euro-je-Einwohner-Schwelle. Das Kassenkreditniveau ist damit nicht als hoch einzustufen. Ziel der Stadt
Hannover sollte gleichwohl die komplette Kassenkreditschuldenfreiheit sein. Gerade als Landeshauptstadt und mit Abstand bevölkerungsreichste
Stadt Niedersachsens geht von Hannover eine gewisse "Vorbildfunktion" für die übrigen Kommunen im Land aus.
Kreisfreie Städte
In Niedersachsen gibt es acht kreisfreie Städte: Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Oldenburg (Oldenburg), Osnabrück, Salzgitter,
Wilhelmshaven und Wolfsburg. Von diesen Städten haben sich mit Salzgitter (1.774 Euro je Einwohner) und Wilhelmshaven
(1.067 Euro je Einwohner) zwei Städte sehr hohe Kassenkreditbestände aufgebürdet. Zudem sind für Osnabrück (821 Euro je Einwohner)
hohe Kassenkreditniveaus festzustellen. Die Städte haben mithin in der Vergangenheit merklich über ihre Verhältnisse gelebt
und sind damit als konsolidierungsbedürftig einzustufen. Mit Braunschweig, Emden, Oldenburg (Oldenburg) und Wolfsburg sind vier
kreisfreie Städte zum 31.12.2014 kassenkreditfrei.
Große selbstständige Städte und Göttingen
In Niedersachsen gibt es in der Gruppe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einen besonderen Gemeindetyp: die großen selbstständigen
Städte. Es handelt sich konkret um die Städte Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems) und Lüneburg. Die großen
selbstständigen Städte liegen hinsichtlich ihres Aufgabenportfolios zwischen den kreisfreien Städten und den "normalen" kreisangehörigen
Städte und Gemeinden. Zusammen mit den großen selbstständigen Städten wird auch die Stadt Göttingen analysiert, da sie hinsichtlich ihrer
Bevölkerungszahl und ihres Kreiszugehörigkeitsstatus am ehesten mit den großen selbstständigen Städten vergleichbar erscheint.
Die mit Abstand höchsten Kassenkredite der hier betrachteten acht Städte hat zum 31.12.2014 die Stadt Cuxhaven mit immensen 6.472 Euro je Einwohner. Hierbei
handelt es sich um ein Niveau, das darauf schließen lässt, dass die Stadt in den letzten Jahren in geradezu exzessivem Ausmaß über ihre
Verhältnisse gewirtschaftet hat. In Anbetracht von in der Vergangenheit stetig gestiegener Kassenkreditbestände scheint diese Praxis bis einschließlich
2014 auch noch nicht beendet worden zu sein. Das Recht auf Selbstverwaltung ist untrennbar verknüpft mit der Pflicht zur Selbstverantwortung.
Unter letztere fällt auch die Eigenverantwortung in finanziellen Angelegenheiten. In Krisensituationen sind daher in erster Linie die
Entscheidungsträger vor Ort gefordert, die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen (d.h. Einnahmen erhöhen und/oder Ausgaben senken)
einzuleiten, um den Trend zu stoppen bzw. umzukehren. Die haushaltspolitischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit sind zu korrigieren.
Es sind regelmäßige Haushaltsüberschüsse zu erwirtschaften, um mit dem Abbau der Kassenkreditschulden beginnen zu können. Auf die Bürger werden
dabei sicherlich unangenehme Einschnitte zukommen. Je länger eine ernsthafte Haushaltskonsolidierung jedoch herausgezögert wird, desto
tiefer werden die erforderlichen Einschnitte letztlich ausfallen (müssen). Neben den
städtischen Entscheidungsträgern erscheint im Falle von Cuxhaven auch die Kommunalaufsicht in der Pflicht, mit Nachdruck eine unverzügliche Konsolidierung des
städtischen Haushalts einzufordern.
Beträchtliche Kassenkreditschulden finden sich des Weiteren in Lüneburg (1.254 Euro je Einwohner) und Celle (1.138 Euro je Einwohner).
Auch wenn diese Niveaus im Vergleich zu Cuxhaven noch gering erscheinen, so sind sie dennoch als sehr hoch einzustufen und zeigen, dass
auch dort über die eigenen Verhältnisse gelebt worden ist. Hildesheim weist darüber hinaus mit 674 Euro je Einwohner hohe
Kassenkreditschulden auf, wenngleich die Bestände deutlich verringert worden sind. Goslar und Lingen (Ems) sind kassenkreditfrei.
Kreisangehörige Städte und Gemeinden ab 30.000 Einwohnern
Unter den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ab 30.000 Einwohnern (ohne die großen selbstständigen Städte und ohne Göttingen und Hannover)
hat einzig Seelze mit 1.148 Euro je Einwohner zum 31.12.2014 sehr hohe Kassenkreditschulden. Laatzen (550 Euro je Einwohner) berichtet hohe Kassenkreditbestände.
Der Anteil der stärker konsolidierungsbedürftigen Städte und Gemeinden ist in dieser Gruppe damit eher gering.
Insgesamt sind Ende 2014
22 Städte und Gemeinden kassenkreditfrei: Barsinghausen, Bramsche, Buxtehude, Cloppenburg, Ganderkesee, Garbsen, Georgsmarienhütte,
Gifhorn, Langenhagen, Lehrte, Melle, Meppen, Neustadt am Rübenberge, Nordhorn, Papenburg, Peine, Seevetal, Stuhr, Vechta, Weyhe,
Wolfenbüttel und Wunstorf. In Einbeck und Uelzen ist das einstmals sehr hohe Kassenkreditniveau inzwischen deutlich zurückgeführt worden.
Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 20.000 bis 29.999 Einwohnern
Unter den Städten und Gemeinden mit 20.000 bis 29.999 Einwohnern sind für die Städte Hann. Münden (1.817 Euro je Einwohner)
und Osterode am Harz (1.038 Euro je Einwohner) sehr hohe Kassenkreditniveaus zu beobachten. Osterholz-Scharmbeck (854 Euro je Einwohner),
Ronnenberg (754 Euro je Einwohner), Soltau (707 Euro je Einwohner) und Helmstedt (597 Euro je Einwohner) haben darüber hinaus hohe
Kassenkreditschulden. Für die benannten Städte und Gemeinden wird es in den kommenden Jahren darauf ankommen, das Leben über die
eigenen Verhältnisse zu stoppen und die Kassenkredite in voller Höhe über Haushaltsüberschüsse zurückzuführen.
Den sechs hoch bis sehr hoch mit Kassenkrediten verschuldeten Körperschaften stehen in der hier betrachteten Größenklasse
insgesamt 23 Städte und Gemeinden gegenüber, die zum 31.12.2014 ohne Kassenkredite auskommen. Es handelt sich dabei um:
Bad Harzburg, Bad Zwischenahn, Burgdorf, Burgwedel, Edewecht, Haren (Ems), Holzminden, Isernhagen, Lohne (Oldenburg),
Moormerland, Neu Wulmstorf, Norden, Rastede, Rotenburg (Wümme), Schortens, Sehnde, Springe, Stadthagen, Syke, Verden (Aller),
Wallenhorst, Westerstede und Westoverledingen.
Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 10.000 bis 19.999 Einwohnern
In der Größenklasse mit 10.000 bis unter 20.000 Einwohnern ist für fünf Städte und Gemeinden ein Kassenkreditlevel zu registrieren,
das als sehr hoch kategorisiert werden kann (mindestens 1.000 Euro je Einwohner). Zu nennen sind hier zunächst Königslutter am Elm
(1.720 Euro je Einwohner), Lehre (1.371 Euro je Einwohner), Uetze (1.328 Euro je Einwohner) und Bad Lauterberg im Harz (1.117 Euro
je Einwohner). Am höchsten fallen die Kassenkredite indes mit 3.127 Euro je Einwohner in Schöningen aus. Das Niveau in der Stadt
Schöningen ist als extrem hoch einzustufen und verdeutlicht ein ausschweifendes Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse. Der
Beschluss entschiedener Konsolidierungsmaßnahmen ist dringend erforderlich. Ziel muss es sein, Haushaltsüberschüsse zu erwirtschaften,
um die Kassenkredite auf 0,00 Euro zurückzuführen. Dies gilt auch für die anderen vier Städte.
Hohe Kassenkreditschulden (500 bis 999 Euro je Einwohner) sind für elf Städte und Gemeinden ermittelt worden: Ritterhude
(967 Euro je Einwohner), Herzberg am Harz (870 Euro je Einwohner), Alfeld (Leine) (793 Euro je Einwohner), Wennigsen (Deister)
(776 Euro je Einwohner), Ilsede (774 Euro je Einwohner), Pattensen (763 Euro je Einwohner), Gehrden (762 Euro je Einwohner),
Brake (Unterweser) (671 Euro je Einwohner), Lilienthal (652 Euro je Einwohner), Hagen im Bremischen (591 Euro je Einwohner)
und Ihlow (565 Euro je Einwohner).
Ohne Kassenkredite kommen in der vorliegenden Größenklasse zum 31.12.2014 insgesamt 60 Städte und Gemeinden aus. Es sind dies die folgenden Körperschaften:
Adendorf, Apen, Bad Essen, Bad Fallingbostel, Bad Pyrmont, Barßel, Bassum, Beverstedt, Bissendorf, Bohmte, Bremervörde,
Bückeburg, Cremlingen, Damme, Diepholz, Drochtersen, Edemissen, Emstek, Friedeburg, Garrel, Geeste, Großenkneten,
Hagen am Teutoburger Wald, Harsum, Hasbergen, Haselünne, Hatten, Hessisch Oldendorf, Hilter am Teutoburger Wald, Hude (Oldenburg),
Kirchlinteln, Krummhörn, Langwedel, Lengede, Loxstedt, Ostrhauderfehn, Ottersberg, Rhauderfehn, Rosengarten, Sarstedt, Sassenburg,
Saterland, Scheeßel, Schiffdorf, Schwanewede, Seesen, Stelle, Südbrookmerland, Sulingen, Twistringen, Uplengen, Uslar, Vechelde,
Visbek, Wendeburg, Wiefelstede, Wietmarschen, Wildeshausen, Wittingen und Zetel.
Fazit
In der Gesamtbetrachtung erscheinen die Kassenkreditprobleme in Niedersachsen noch überschaubar - zumindest im Vergleich zu
Krisenländern wie Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland. Nichtsdestotrotz gibt es auch in Niedersachsen
einzelne Problemfälle mit hohen bis sehr hohen Kassenkreditschulden. Im Regelfall sollten diese Städte und Gemeinden in der Lage
sein, ihren Haushalt vollständig aus eigener Kraft zu konsolidieren - sofern sie wollen. Gleichwohl wird in diesem Prozess auch
die Kommunalaufsicht gefordert sein, entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen einzufordern. Dies gilt im Besonderen für etwaige,
weniger konsolidierungswillige Städte und Gemeinden.
Auf der Suche nach möglichen Konsolidierungsideen kann den konsolidierungsbedürftigen Städten und Gemeinden ein Blick in die
Haushaltssicherungskonzepte anderer Kommunen helfen. Eine Sammlung zu zahlreichen Beispielen solcher Haushaltssicherungskonzepte
finden Sie unter nachstehendem Link.
» Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Den vergleichsweise wenigen Städten und Gemeinden mit größeren Kassenkreditproblemen steht eine deutlich größere Zahl
kassenkreditfreier Städte und Gemeinden gegenüber: Während von den hier untersuchten Städten und Gemeinden ab 10.000
Einwohnern zum 31.12.2011 noch 104 Körperschaften kassenkreditfrei waren, sind es zum 31.12.2014 bereits 111. Parallel
hierzu hat die Zahl der Städte und Gemeinden mit Kassenkrediten von mindestens 500 Euro je Einwohner von 36 auf 31
abgenommen. Die Fallzahl der Körperschaften mit Kassenkrediten von mindestens 1.000 Euro je Einwohner reduzierte sich derweil von
18 auf 13. Es offenbart sich für Niedersachsen damit ein allgemein positiver Trend, der unbedingt weiter fortgesetzt werden sollte.
Bei der Fortführung des Kassenkreditabbaus können auch jüngere Innovationen aus der kommunalen Familie anderer Länder helfen.
In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf das Konzept der
Nachhaltigkeitssatzungen verwiesen. Nachhaltigkeitssatzungen können
Kommunen durch verschiedene Anreizmechanismen bei der Beibehaltung des Konsolidierungspfades unterstützen bzw. nach (vorläufig)
abgeschlossener Haushaltskonsolidierung gewährleisten, dass der Haushalt nicht wieder in eine Schieflage gerät. Weitere
Informationen zum Thema der Nachhaltigkeitssatzungen finden Sie unter folgenden Links.
» Kommunale Schuldenbremsen-Satzungen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Weitere Informationen
Weiterführende Analysen zu den niedersächsischen Kommunalfinanzen sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. auf nachfolgender Seite verfügbar.
» Verschuldung der Kommunen in Niedersachsen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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