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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kassenkredite/Liquiditätskredite der Städte und Gemeinden in Niedersachsen mit mindestens 10.000 Einwohnern

Kassenkredite/Liquiditätskredite der Städte und Gemeinden in Niedersachsen mit mindestens 10.000 Einwohnern
28. März 2016  |  Autor: Andreas Burth



In Diskursen zur Lage der Kommunalfinanzen werden verschiedene Kennzahlen herangezogen. Eine beliebte doppische Kenngröße ist das (ordentliche) Ergebnis als Saldo der (ordentlichen) Erträge und Aufwendungen, da es das Spiegelbild der finanzpolitischen Generationengerechtigkeit ist. Nachteilig an dieser Kennzahl ist jedoch, dass sie (noch) nicht statistisch erfasst ist. Statistische Analysen müssen daher weiterhin auf kamerale, zahlungsorientierte Größen zurückgreifen.

Statistische Kennzahlen kameralen Ursprungs, die auch bei inzwischen doppisch rechnenden Kommunen häufiger zur Beurteilung der Finanzsituation Verwendung finden, sind der Finanzierungssaldo und der Stand der Kassenkredite (in Niedersachsen auch als "Liquiditätskredite" bezeichnet). Der Fokus des vorliegenden Beitrags liegt auf dem Stand der Kassenkredite. Konkret soll untersucht werden, wie sich die niedersächsischen Städte und Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern in Form von Kassenkrediten verschuldet haben.

In ihrer Gesamtheit haben die Kassenkredite der Kommunen in Niedersachsen bislang noch kein besorgniserregendes Niveau erreicht. Gleichwohl gibt es einzelne Kommunen, die in der Vergangenheit deutlich über ihre Verhältnisse gelebt haben und in der Folge beträchtliche Kassenkreditschulden angehäuft haben. Die einwohnerstärkeren Städte und Gemeinden, auf die dies zutrifft, sollen in der Folge identifiziert werden. Ebenso sollen aber auch diejenigen Städte und Gemeinden benannt werden, die ihren Haushalt ohne (dauerhafte) Kassenkredite führen. Letztere können z.B. auch Möglichkeiten für ein "Lernen von anderen" eröffnen.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Landeshauptstadt Hannover
- Kreisfreie Städte
- Große selbstständige Städte und Göttingen
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden ab 30.000 Einwohnern
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 20.000 bis 29.999 Einwohnern
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 10.000 bis 19.999 Einwohnern
- Fazit
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Kassenkredite gelten, wie bereits zuvor erwähnt, als ein Indikator zur Beurteilung der Finanzlage einer Kommune. Der eigentliche Zweck von Kassenkrediten ist die kurzfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit. Es handelt sich mithin um eine besondere Kreditform zur Überbrückung des verzögerten Eingangs von Deckungsmitteln. Die meiste Zeit des Jahres sollte ihr Bestand daher bei 0,00 Euro liegen. Kassenkredite haben Ähnlichkeit mit Überziehungskrediten (Dispokredite/Kontokorrentkredite) im privaten Bereich. Aufgrund ihrer i.d.R. kurzen Laufzeit unterliegen Kassenkredite einem hohen Zinsänderungsrisiko. Zudem sind Kassenkredite - im Gegensatz zu Investitionskrediten - nicht durch investiv geschaffene Vermögenswerte gedeckt. Sie werden vielmehr für konsumtive Zwecke verausgabt. Die in Form von Kassenkrediten angesammelten Lasten werden demnach nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen Generationen aus der Verschuldung (z.B. in Form investiv geschaffener Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst.

Einige Kommunen haben sich dazu entschlossen, Kassenkredite einer Zweckentfremdung zu unterziehen, indem sie sie zur dauerhaften Finanzierung laufender Defizite verwenden. Sie leben mithin über ihre Verhältnisse. Das Leben über die eigenen Verhältnisse fällt dabei umso größer aus, je höher die Kassenkreditbestände sind. Von hohen Kassenkreditschulden kann bereits ab 500 Euro je Einwohner gesprochen werden. Liegen sie sogar über 1.000 Euro je Einwohner, so hat sich die betreffende Kommune sehr hohe Kassenkreditlasten aufgebürdet.

Datengrundlage dieses Beitrags ist der Wegweiser Kommune. Die von der Bertelsmann Stiftung angebotene Webseite enthält für alle deutschen Städte und Gemeinden ab 5.000 Einwohnern einzelgemeindliche Kassenkreditdaten. Zu beachten ist dabei, dass die darin erfassten Kassenkredite nur den Kernhaushalt und damit keine kommunalen Unternehmen berücksichtigen.

Die im Wegweiser Kommune erfassten Kassenkredite sind die Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich und ab 2013 auch die Kassenkredite beim öffentlichen Bereich. Die Kassenkredite beim öffentlichen Bereich machen i.d.R. nur einen kleineren Teil der gesamten Kassenkreditbestände aus. Im März 2016 sind im Wegweiser Kommune erstmals Kassenkreditdaten zum Jahr 2014 publiziert worden.

Es ist festzustellen, dass die Kommunalstrukturen in Niedersachsen komplizierter sind als in einigen anderen Flächenländern. Sie sollen daher im Folgenden grob skizziert werden. Ebenfalls wird nachfolgend darauf eingegangen, wie in diesem Beitrag zwecks Komplexitätsreduktion mit einzelnen Besonderheiten Niedersachsens umgegangen wird.

Der vorliegende Blog-Eintrag legt den Schwerpunkt auf die einwohnerstärkeren Städte und Gemeinden in Niedersachsen. Dies sind hier die Städte und Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern. Eine Besonderheit Niedersachsens ist, dass es dort auch Gemeindeverbände unterhalb der Kreisebene gibt. Sie werden als Samtgemeinden bezeichnet. Die Samtgemeinden übernehmen einen Teil der Aufgaben für die ihr angehörenden Städte und Gemeinden. Aus Gründen der Vergleichbarkeit werden diejenigen Städte und Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern, die Teil einer Samtgemeinde sind, hier außen vor gelassen. In Niedersachsen gibt es insgesamt sieben Städte und Gemeinden, die mindestens 10.000 Einwohner haben und einer Samtgemeinde angehören.

In der Summe existieren in Niedersachsen 192 Städte und Gemeinden (acht kreisfreie Städte und 184 kreisangehörige Städte und Gemeinden), deren Einwohnerzahl mindestens bei 10.000 liegt und die keine Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde sind. Zur Stadt Langen liegen keine Daten vor, da sie im Rahmen einer Gemeindefusion zum 1.1.2015 in der Stadt Geestland aufging. Die verbleibenden 191 Körperschaften zählen in ihrer Summe zum 30.6.2014 5.649.297 Einwohner.

Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover wird aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Region Hannover statistisch als kreisangehörige Stadt geführt, wenngleich § 15 Abs. 2 NKomVG ihr die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt zurechnet. Aufgrund ihrer hohen Bevölkerungszahl von mehr als 500.000 Einwohnern ist sie nur bedingt mit den anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden vergleichbar. Im Kontext der kreisfreien Städte ist darauf hinzuweisen, dass selbige ein anderes Aufgabenportfolio haben als die Stadt Hannover. So nehmen die kreisfreien Städte diejenigen Aufgaben, die im Falle Hannovers von der Region Hannover übernommen werden, selbst wahr. Insofern sind auch die kreisfreien Städte nur mit Einschränkungen mit der Stadt Hannover vergleichbar. In der vorliegenden Untersuchung wird die Stadt Hannover daher separat betrachtet.

Nach Gemeindetypen wird mit den sieben großen selbstständigen Städten eine weitere Differenzierung vorgenommen (§ 14 Abs. 5 NKomVG). Die großen selbstständigen Städte werden in diesem Blog-Eintrag in einem eigenen Abschnitt analysiert. Darüber hinaus gibt es nach § 14 Abs. 3 und 4 NKomVG noch den Typus der selbstständigen Gemeinde. Die selbstständigen Gemeinden werden im vorliegenden Beitrag jedoch nicht separat betrachtet. Einen weiteren Sonderfall stellt die Stadt Göttingen dar, die zwar kreisangehörig ist, aber nach § 16 Abs. 2 NKomVG den für kreisfreie Städte geltenden Vorschriften unterliegt (sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist). Die Stadt Göttingen wird hier mit der Gruppe der großen selbstständigen Städte, da sie mit diesen hinsichtlich ihrer Einwohnerzahl und ihres Kreiszugehörigkeitsstatus am ehesten vergleichbar erscheint.

Die in den Tabellen dieses Beitrags nachgewiesenen Bevölkerungszahlen zum 30.6.2014 basieren auf dem Zensus 2011 und sind der Statistik über die Hebesätze der Realsteuern entnommen worden.



Landeshauptstadt Hannover

Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover ist Teil der Region Hannover und wird damit in der Finanzstatistik zu den kreisangehörigen Städten gezählt. Insbesondere aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Einwohnerzahl ist die Stadt Hannover mit den anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden jedoch kaum vergleichbar, weshalb sie an dieser Stelle separat untersucht wird.

Zum 31.12.2014 berichtet die Stadt Hannover Kassenkredite von 197 Euro je Einwohner. Zu den vier analysierten Stichtagen lagen die Kassenkredite nicht über der 500-Euro-je-Einwohner-Schwelle. Das Kassenkreditniveau ist damit nicht als hoch einzustufen. Ziel der Stadt Hannover sollte gleichwohl die komplette Kassenkreditschuldenfreiheit sein. Gerade als Landeshauptstadt und mit Abstand bevölkerungsreichste Stadt Niedersachsens geht von Hannover eine gewisse "Vorbildfunktion" für die übrigen Kommunen im Land aus.

Kommunalfinanzen: Ranking über die Pro-Kopf-Kassenkredite/-Liquiditätskredite in den Kernhaushalten der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover in den Jahren 2011 bis 2014



Kreisfreie Städte

In Niedersachsen gibt es acht kreisfreie Städte: Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Oldenburg (Oldenburg), Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg. Von diesen Städten haben sich mit Salzgitter (1.774 Euro je Einwohner) und Wilhelmshaven (1.067 Euro je Einwohner) zwei Städte sehr hohe Kassenkreditbestände aufgebürdet. Zudem sind für Osnabrück (821 Euro je Einwohner) hohe Kassenkreditniveaus festzustellen. Die Städte haben mithin in der Vergangenheit merklich über ihre Verhältnisse gelebt und sind damit als konsolidierungsbedürftig einzustufen. Mit Braunschweig, Emden, Oldenburg (Oldenburg) und Wolfsburg sind vier kreisfreie Städte zum 31.12.2014 kassenkreditfrei.

Kommunalfinanzen: Ranking über die Pro-Kopf-Kassenkredite/-Liquiditätskredite in den Kernhaushalten der acht kreisfreien Städte in Niedersachsen in den Jahren 2011 bis 2014



Große selbstständige Städte und Göttingen

In Niedersachsen gibt es in der Gruppe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einen besonderen Gemeindetyp: die großen selbstständigen Städte. Es handelt sich konkret um die Städte Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems) und Lüneburg. Die großen selbstständigen Städte liegen hinsichtlich ihres Aufgabenportfolios zwischen den kreisfreien Städten und den "normalen" kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Zusammen mit den großen selbstständigen Städten wird auch die Stadt Göttingen analysiert, da sie hinsichtlich ihrer Bevölkerungszahl und ihres Kreiszugehörigkeitsstatus am ehesten mit den großen selbstständigen Städten vergleichbar erscheint.

Die mit Abstand höchsten Kassenkredite der hier betrachteten acht Städte hat zum 31.12.2014 die Stadt Cuxhaven mit immensen 6.472 Euro je Einwohner. Hierbei handelt es sich um ein Niveau, das darauf schließen lässt, dass die Stadt in den letzten Jahren in geradezu exzessivem Ausmaß über ihre Verhältnisse gewirtschaftet hat. In Anbetracht von in der Vergangenheit stetig gestiegener Kassenkreditbestände scheint diese Praxis bis einschließlich 2014 auch noch nicht beendet worden zu sein. Das Recht auf Selbstverwaltung ist untrennbar verknüpft mit der Pflicht zur Selbstverantwortung. Unter letztere fällt auch die Eigenverantwortung in finanziellen Angelegenheiten. In Krisensituationen sind daher in erster Linie die Entscheidungsträger vor Ort gefordert, die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen (d.h. Einnahmen erhöhen und/oder Ausgaben senken) einzuleiten, um den Trend zu stoppen bzw. umzukehren. Die haushaltspolitischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit sind zu korrigieren. Es sind regelmäßige Haushaltsüberschüsse zu erwirtschaften, um mit dem Abbau der Kassenkreditschulden beginnen zu können. Auf die Bürger werden dabei sicherlich unangenehme Einschnitte zukommen. Je länger eine ernsthafte Haushaltskonsolidierung jedoch herausgezögert wird, desto tiefer werden die erforderlichen Einschnitte letztlich ausfallen (müssen). Neben den städtischen Entscheidungsträgern erscheint im Falle von Cuxhaven auch die Kommunalaufsicht in der Pflicht, mit Nachdruck eine unverzügliche Konsolidierung des städtischen Haushalts einzufordern.

Beträchtliche Kassenkreditschulden finden sich des Weiteren in Lüneburg (1.254 Euro je Einwohner) und Celle (1.138 Euro je Einwohner). Auch wenn diese Niveaus im Vergleich zu Cuxhaven noch gering erscheinen, so sind sie dennoch als sehr hoch einzustufen und zeigen, dass auch dort über die eigenen Verhältnisse gelebt worden ist. Hildesheim weist darüber hinaus mit 674 Euro je Einwohner hohe Kassenkreditschulden auf, wenngleich die Bestände deutlich verringert worden sind. Goslar und Lingen (Ems) sind kassenkreditfrei.

Kommunalfinanzen: Ranking über die Pro-Kopf-Kassenkredite/-Liquiditätskredite in den Kernhaushalten der sieben großen selbstständigen Städte in Niedersachsen und der Stadt Göttingen in den Jahren 2011 bis 2014



Kreisangehörige Städte und Gemeinden ab 30.000 Einwohnern

Unter den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ab 30.000 Einwohnern (ohne die großen selbstständigen Städte und ohne Göttingen und Hannover) hat einzig Seelze mit 1.148 Euro je Einwohner zum 31.12.2014 sehr hohe Kassenkreditschulden. Laatzen (550 Euro je Einwohner) berichtet hohe Kassenkreditbestände. Der Anteil der stärker konsolidierungsbedürftigen Städte und Gemeinden ist in dieser Gruppe damit eher gering.

Insgesamt sind Ende 2014 22 Städte und Gemeinden kassenkreditfrei: Barsinghausen, Bramsche, Buxtehude, Cloppenburg, Ganderkesee, Garbsen, Georgsmarienhütte, Gifhorn, Langenhagen, Lehrte, Melle, Meppen, Neustadt am Rübenberge, Nordhorn, Papenburg, Peine, Seevetal, Stuhr, Vechta, Weyhe, Wolfenbüttel und Wunstorf. In Einbeck und Uelzen ist das einstmals sehr hohe Kassenkreditniveau inzwischen deutlich zurückgeführt worden.

Kommunalfinanzen: Ranking über die Pro-Kopf-Kassenkredite/-Liquiditätskredite in den Kernhaushalten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Niedersachsen mit mindestens 30.000 Einwohnern in den Jahren 2011 bis 2014



Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 20.000 bis 29.999 Einwohnern

Unter den Städten und Gemeinden mit 20.000 bis 29.999 Einwohnern sind für die Städte Hann. Münden (1.817 Euro je Einwohner) und Osterode am Harz (1.038 Euro je Einwohner) sehr hohe Kassenkreditniveaus zu beobachten. Osterholz-Scharmbeck (854 Euro je Einwohner), Ronnenberg (754 Euro je Einwohner), Soltau (707 Euro je Einwohner) und Helmstedt (597 Euro je Einwohner) haben darüber hinaus hohe Kassenkreditschulden. Für die benannten Städte und Gemeinden wird es in den kommenden Jahren darauf ankommen, das Leben über die eigenen Verhältnisse zu stoppen und die Kassenkredite in voller Höhe über Haushaltsüberschüsse zurückzuführen.

Den sechs hoch bis sehr hoch mit Kassenkrediten verschuldeten Körperschaften stehen in der hier betrachteten Größenklasse insgesamt 23 Städte und Gemeinden gegenüber, die zum 31.12.2014 ohne Kassenkredite auskommen. Es handelt sich dabei um: Bad Harzburg, Bad Zwischenahn, Burgdorf, Burgwedel, Edewecht, Haren (Ems), Holzminden, Isernhagen, Lohne (Oldenburg), Moormerland, Neu Wulmstorf, Norden, Rastede, Rotenburg (Wümme), Schortens, Sehnde, Springe, Stadthagen, Syke, Verden (Aller), Wallenhorst, Westerstede und Westoverledingen.

Kommunalfinanzen: Ranking über die Pro-Kopf-Kassenkredite/-Liquiditätskredite in den Kernhaushalten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Niedersachsen mit 20.000 bis 29.999 Einwohnern in den Jahren 2011 bis 2014



Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit 10.000 bis 19.999 Einwohnern

In der Größenklasse mit 10.000 bis unter 20.000 Einwohnern ist für fünf Städte und Gemeinden ein Kassenkreditlevel zu registrieren, das als sehr hoch kategorisiert werden kann (mindestens 1.000 Euro je Einwohner). Zu nennen sind hier zunächst Königslutter am Elm (1.720 Euro je Einwohner), Lehre (1.371 Euro je Einwohner), Uetze (1.328 Euro je Einwohner) und Bad Lauterberg im Harz (1.117 Euro je Einwohner). Am höchsten fallen die Kassenkredite indes mit 3.127 Euro je Einwohner in Schöningen aus. Das Niveau in der Stadt Schöningen ist als extrem hoch einzustufen und verdeutlicht ein ausschweifendes Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse. Der Beschluss entschiedener Konsolidierungsmaßnahmen ist dringend erforderlich. Ziel muss es sein, Haushaltsüberschüsse zu erwirtschaften, um die Kassenkredite auf 0,00 Euro zurückzuführen. Dies gilt auch für die anderen vier Städte.

Hohe Kassenkreditschulden (500 bis 999 Euro je Einwohner) sind für elf Städte und Gemeinden ermittelt worden: Ritterhude (967 Euro je Einwohner), Herzberg am Harz (870 Euro je Einwohner), Alfeld (Leine) (793 Euro je Einwohner), Wennigsen (Deister) (776 Euro je Einwohner), Ilsede (774 Euro je Einwohner), Pattensen (763 Euro je Einwohner), Gehrden (762 Euro je Einwohner), Brake (Unterweser) (671 Euro je Einwohner), Lilienthal (652 Euro je Einwohner), Hagen im Bremischen (591 Euro je Einwohner) und Ihlow (565 Euro je Einwohner).

Ohne Kassenkredite kommen in der vorliegenden Größenklasse zum 31.12.2014 insgesamt 60 Städte und Gemeinden aus. Es sind dies die folgenden Körperschaften: Adendorf, Apen, Bad Essen, Bad Fallingbostel, Bad Pyrmont, Barßel, Bassum, Beverstedt, Bissendorf, Bohmte, Bremervörde, Bückeburg, Cremlingen, Damme, Diepholz, Drochtersen, Edemissen, Emstek, Friedeburg, Garrel, Geeste, Großenkneten, Hagen am Teutoburger Wald, Harsum, Hasbergen, Haselünne, Hatten, Hessisch Oldendorf, Hilter am Teutoburger Wald, Hude (Oldenburg), Kirchlinteln, Krummhörn, Langwedel, Lengede, Loxstedt, Ostrhauderfehn, Ottersberg, Rhauderfehn, Rosengarten, Sarstedt, Sassenburg, Saterland, Scheeßel, Schiffdorf, Schwanewede, Seesen, Stelle, Südbrookmerland, Sulingen, Twistringen, Uplengen, Uslar, Vechelde, Visbek, Wendeburg, Wiefelstede, Wietmarschen, Wildeshausen, Wittingen und Zetel.

Kommunalfinanzen: Ranking über die Pro-Kopf-Kassenkredite/-Liquiditätskredite in den Kernhaushalten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Niedersachsen mit 10.000 bis 19.999 Einwohnern in den Jahren 2011 bis 2014



Fazit

In der Gesamtbetrachtung erscheinen die Kassenkreditprobleme in Niedersachsen noch überschaubar - zumindest im Vergleich zu Krisenländern wie Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland. Nichtsdestotrotz gibt es auch in Niedersachsen einzelne Problemfälle mit hohen bis sehr hohen Kassenkreditschulden. Im Regelfall sollten diese Städte und Gemeinden in der Lage sein, ihren Haushalt vollständig aus eigener Kraft zu konsolidieren - sofern sie wollen. Gleichwohl wird in diesem Prozess auch die Kommunalaufsicht gefordert sein, entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen einzufordern. Dies gilt im Besonderen für etwaige, weniger konsolidierungswillige Städte und Gemeinden.

Auf der Suche nach möglichen Konsolidierungsideen kann den konsolidierungsbedürftigen Städten und Gemeinden ein Blick in die Haushaltssicherungskonzepte anderer Kommunen helfen. Eine Sammlung zu zahlreichen Beispielen solcher Haushaltssicherungskonzepte finden Sie unter nachstehendem Link.

» Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Den vergleichsweise wenigen Städten und Gemeinden mit größeren Kassenkreditproblemen steht eine deutlich größere Zahl kassenkreditfreier Städte und Gemeinden gegenüber: Während von den hier untersuchten Städten und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern zum 31.12.2011 noch 104 Körperschaften kassenkreditfrei waren, sind es zum 31.12.2014 bereits 111. Parallel hierzu hat die Zahl der Städte und Gemeinden mit Kassenkrediten von mindestens 500 Euro je Einwohner von 36 auf 31 abgenommen. Die Fallzahl der Körperschaften mit Kassenkrediten von mindestens 1.000 Euro je Einwohner reduzierte sich derweil von 18 auf 13. Es offenbart sich für Niedersachsen damit ein allgemein positiver Trend, der unbedingt weiter fortgesetzt werden sollte.

Bei der Fortführung des Kassenkreditabbaus können auch jüngere Innovationen aus der kommunalen Familie anderer Länder helfen. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf das Konzept der Nachhaltigkeitssatzungen verwiesen. Nachhaltigkeitssatzungen können Kommunen durch verschiedene Anreizmechanismen bei der Beibehaltung des Konsolidierungspfades unterstützen bzw. nach (vorläufig) abgeschlossener Haushaltskonsolidierung gewährleisten, dass der Haushalt nicht wieder in eine Schieflage gerät. Weitere Informationen zum Thema der Nachhaltigkeitssatzungen finden Sie unter folgenden Links.

» Kommunale Schuldenbremsen-Satzungen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de



Weitere Informationen

Weiterführende Analysen zu den niedersächsischen Kommunalfinanzen sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. auf nachfolgender Seite verfügbar.

» Verschuldung der Kommunen in Niedersachsen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger