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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abschlagsauszahlung

Unter dem Begriff der Abschlagsauszahlung versteht man im Kontext des Kassenwesens eine Auszahlung, mit der eine ihrer endgültigen Höhe nach noch ungewisse Verbindlichkeit/Zahlungsverpflichtung teilweise beglichen wird.

Abschlagsauszahlungen können z.B. Teilzahlungen auf bei bereits erbrachte Teilleistungen eines Gesamtwerks bzw. einer Gesamtlieferung sein (z.B. beim Bau eines Gebäudes).

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger