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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abundante Kommune

Für Kommunen wird im Rahmen der Länderregelungen zum kommunalen Finanzausgleich die Differenz zwischen Finanzkraft und Finanzbedarf errechnet. Bei den meisten Kommunen ist der Finanzbedarf höher als die Finanzkraft, so dass ihnen ein Ausgleich über den kommunalen Finanzausgleich zusteht. Sind beide Beträge gleich hoch oder ist die Finanzkraft höher, so erhält die Kommune keinen Ausgleich (sog. abundante Kommune) in Form von Schlüsselzuweisungen, muss jedoch in den meisten Flächenländern auch nichts abgeben. Teilweise erhalten abundante Kommunen Mindestschlüsselzuweisungen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Aufsätze zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"
- Linksammlung zu Informationsseiten zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger