Für Kommunen wird im Rahmen der Länderregelungen zum
kommunalen Finanzausgleich die Differenz zwischen Finanzkraft und Finanzbedarf errechnet.
Bei den meisten Kommunen ist der Finanzbedarf höher als die Finanzkraft, so dass
ihnen ein Ausgleich über den kommunalen Finanzausgleich zusteht. Sind beide
Beträge gleich hoch oder ist die Finanzkraft höher, so erhält die Kommune
keinen Ausgleich (sog. abundante Kommune) in Form von
Schlüsselzuweisungen,
muss jedoch in den meisten Flächenländern auch nichts abgeben. Teilweise erhalten
abundante Kommunen
Mindestschlüsselzuweisungen.