Als Anliegerbeiträge bezeichnet man Beiträge, die von Anliegern zu entrichten sind, wenn diese eine Anschlussmöglichkeit an bestimmte öffentliche Einrichtungen erhalten.
Beispiele für Anliegerbeiträge sind: Abwasserbeitrag, Erschließungsbeitrag, Baukostenzuschuss für den Anschluss an das Trinkwassernetz, Baukostenzuschuss für Gasversorgungsanschluss.