Als Annahmeanordnung bezeichnet man eine Form der Zahlungsanordnung, bei der die
Kasse einer öffentlichen Verwaltung
angewiesen wird, Einnahmen bzw. Einzahlungen
entgegen zu nehmen. Mit einer Annahmeanordnung ist auch die Vornahme der notwendigen Buchung verbunden. Eine Annahmeanordnung
kann i.d.R. entweder in schriftlicher oder in elektronischer Form erfolgen.
Grundsätzlich gilt, dass eine Kasse eine Einnahme bzw. Einzahlung nur dann entgegen nehmen darf, wenn
auch eine Annahmeanordnung vorliegt. Ausnahmen von dieser Regel sind in der jeweiligen Kassenverordnung geregelt.