Der Anschaffungspreis ist ein Teil der Anschaffungskosten
eines Vermögensgegenstandes. Er
entspricht i.d.R. dem brutto Rechnungsbetrag, also dem Rechnungsbetrag inklusive
Umsatzsteuer.
Der netto Rechnungsbetrag ist lediglich im Falle der Vorsteuerabzugsfähigkeit
(z.B. bei
Betrieben gewerblicher Art)
anzusetzen.