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Betrieb gewerblicher Art (BgA)
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Betrieb gewerblicher Art (BgA)
Betriebe gewerblicher Art (BgA) sind
Regiebetriebe,
Eigenbetriebe,
Landesbetriebe und
Bundesbetriebe,
die nachhaltig wirtschaftlich tätig sind und daher
steuerpflichtig sind. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe zählen nicht zu den Betrieben gewerblicher Art.
Der Begriff des Betriebs gewerblicher Art stellt hierbei keine Rechtsform dar, sondern dient - analog zum Begriff des
Hoheitsbetriebs - lediglich zur Kategorisierung von Regie-, Eigen-, Landes- und Bundesbetrieben hinsichtlich der Frage
nach der Steuerpflichtigkeit.
Beispiele für Betriebe gewerblicher Art: Zoo, Museum, Druckerei.
Gegensatz: Hoheitsbetrieb.
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