Der Begriff des Hoheitsbetriebs stellt hierbei keine Rechtsform dar, sondern dient - ebenso wie der Begriff des
Betriebs gewerblicher Art - lediglich zur Kategorisierung von Regie-, Eigen-, Landes- und Bundesbetrieben in steuerpflichtige
und nicht steuerpflichtige Betriebe.
Beispiele für Hoheitsbetriebe: Forschungsanstalt, Müllabfuhr, Friedhof.