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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Hoheitsbetrieb

Hoheitsbetriebe sind Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Landesbetriebe und Bundesbetriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen und daher nicht steuerpflichtig sind.

Der Begriff des Hoheitsbetriebs stellt hierbei keine Rechtsform dar, sondern dient - ebenso wie der Begriff des Betriebs gewerblicher Art - lediglich zur Kategorisierung von Regie-, Eigen-, Landes- und Bundesbetrieben in steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Betriebe.

Beispiele für Hoheitsbetriebe: Forschungsanstalt, Müllabfuhr, Friedhof.

Gegensatz: Betrieb gewerblicher Art (BgA).

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger