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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Aufgabenrigidität

Der Begriff Aufgabenrigidität beschreibt die Schwierigkeit, einmal von der öffentlichen Hand (öffentliche Verwaltungen und öffentliche Unternehmen) wahrgenommene Aufgaben mitsamt den zugehörigen Ressourcen wieder abzubauen. Das liegt u.a. daran, dass sich die Einwohner rasch an ein Leistungsbündel gewöhnen und Abstriche an diesem Leistungsbündel als Einschränkung empfunden werden. Daneben hat die Verwaltung, die mit der Aufgabenwahrnehmung betraut ist, ein Eigeninteresse an dem Aufgabenerhalt. Die Aufgabe sichert deren Existenz. Insofern wird die Verwaltung oder auch das öffentliche Unternehmen bestrebt sein, etwaigen Streichungsüberlegungen entgegenzuwirken.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger