In einigen Bundesländern gibt es einen so genannten Ausgleichsstock für
"notleidende" Kommunen. Über diesen Ausgleichsstock erhalten einzelne Kommunen
zusätzliche Zuweisungen
zum partiellen Ausgleich von
Fehlbeträgen. Zuweilen werden die Landeshilfen auch für finanzielle Umstände/Härten gezahlt, welche
die betreffende Kommune nicht selbst beeinflussen konnte, z.B. zur Abfederung für finanzielle Härten,
die aus der Schließung eines Kasernenstandortes resultieren.