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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ausgleichsstock

In einigen Bundesländern gibt es einen so genannten Ausgleichsstock für "notleidende" Kommunen. Über diesen Ausgleichsstock erhalten einzelne Kommunen zusätzliche Zuweisungen zum partiellen Ausgleich von Fehlbeträgen. Zuweilen werden die Landeshilfen auch für finanzielle Umstände/Härten gezahlt, welche die betreffende Kommune nicht selbst beeinflussen konnte, z.B. zur Abfederung für finanzielle Härten, die aus der Schließung eines Kasernenstandortes resultieren.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger