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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bedarfszuweisungen

Als Bedarfszuweisungen bezeichnet man im Kontext des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) Finanzhilfen, die beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (z.B. besondere finanzielle Schwierigkeiten) an Kommunen gewährt werden. Bedarfszuweisungen werden zumeist in Form nicht rückzahlbarer Zuweisungen ausgereicht. Grundsätzlich können die Bedarfszuweisungen aber auch den Charakter zurück zu zahlender Finanzhilfen haben.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Linksammlung zu Informationsseiten zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"
- Aufsätze zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger