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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Beschaffungswesen

Der Begriff des Beschaffungswesens ist ein Oberbegriff für all diejenigen Handlungen einer Organisation, die die Beschaffung von Sachgütern (Maschinen, PC, Papier etc.) und Dienstleistungen (Gebäudereinigung, IT-Beratung etc.) zum Gegenstand haben. Zum Zweck der Beschaffung von Sachgütern und Dienstleistungen bedienen sich öffentliche Verwaltungen der Vergabe von Aufträgen an Unternehmen und sonstige Anbieter. Die Auftragsvergabe hat sich hierbei am Vergaberecht auszurichten.

Explizit nicht zum Beschaffungswesen gezählt werden die Beschaffung von Personal (Personalwesen) und die Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital (Finanzierung).

Siehe auch:
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. zum Vergaberecht)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger