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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Betriebskostenzuschuss

Der Betriebskostenzuschuss ist ein von einer öffentlichen Verwaltung an ein Unternehmen oder an andere zuschusswürdige Empfänger, wie z.B. Vereine, gezahlter Zuschuss. Er wird grundsätzlich auf Basis eines Vertrages zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem empfangenden Unternehmen gezahlt. In diesem Vertrag ist u.a. geregelt, wie hoch der Zuschuss ist und unter welchen Bedingungen er gezahlt wird.

Siehe auch:
- Zitate zum Thema "Subventionen"
- Datenangebot zu den Subventionen des deutschen Staates
- Subventionsberichte der Bundesregierung


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger