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Bewertung, wirklichkeitsgetreue
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Bewertung, wirklichkeitsgetreue
Der Grundsatz der wirklichkeitsgetreuen
Bewertung fordert, dass
Risiken und Verluste, die zum
Abschlussstichtag
entstanden sind, bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch, wenn sie erst zwischen dem Abschlussstichtag
und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Man spricht in diesem Fall auch von werterhellenden Informationen. Gewinne dürfen demgegenüber erst
erfasst werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert werden.
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