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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bürger, kooperative

Der Begriff des kooperativen Bürgers wird im Zusammenhang mit der kommunalen Ebene genutzt. Als sog. kooperative Bürger werden diejenigen Bürger bezeichnet, die bei der kommunalen Leistungserstellung mitwirken (z.B. durch Pflege eines öffentlichen Blumenbeetes oder durch Bewirtschaftung von Sportanlagen). Durch ihr Engagement entlasten diese Bürger die kommunalen Haushalte, die ansonsten und bei Beibehaltung der Aufgabe die Aufgabendurchführung (vollständig) finanzieren müssten.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger