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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Damnum

Unter dem Begriff Damnum (auch: Disagio, Abgeld) versteht man einen bei der Kreditgewährung oder bei der Emission eines Wertpapiers vereinbarten, i.d.R. als Prozentwert angegebenen Abschlag vom Nennwert.

Beispiel: Für einen Kredit im Nennwert von 50.000 Euro sei ein Damnum von 3 Prozent vereinbart worden. Folglich wird seitens Kreditgebers nur ein Betrag von 48.500 Euro an den Kreditnehmer ausgezahlt. Zurückzuzahlen und zu verzinsen hat der Kreditnehmer gleichwohl die volle Summe in Höhe von 50.000 Euro. Das Damnum hat in diesem Sinne den Charakter vorausbezahlter Zinsen.

Gegensatz: Agio.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger