Als gegenseitige Deckungsfähigkeit bezeichnet man eine Form der Deckungsfähigkeit.
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Haushaltspositionen soll dazu dienen, der
Verwaltung eine flexiblere Haushaltsführung zu ermöglichen.
Liegt gegenseitige Deckungsfähigkeit bezüglich verschiedener Haushaltspositionen vor,
so ermöglicht dies der Verwaltung im Rahmen des HaushaltsvollzugsHaushaltsmittel
zwischen diesen Haushaltspositionen weitgehend frei zu verschieben. Hierbei gilt
grundsätzlich, dass mehr verausgabte Haushaltsmittel an einer Stelle mit Einsparungen
an einer anderen Stelle einher gehen müssen.
I.d.R. gegenseitig deckungsfähig sind z.B. zu einem Budget gehörige Haushaltspositionen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auch nicht zu einem Budget gehörige Haushaltspositionen
mittels eines entsprechenden Haushaltsvermerks für gegenseitig deckungsfähig zu erklären.