Eine Dienstanweisung (DA) ist eine verbindliche, verwaltungsinterne Regelung, die sich an eine bestimmte Gruppe von
Verwaltungsmitarbeitern (z.B. Mitarbeiter der
Finanzbuchhaltung) richtet. Da Dienstanweisungen ihre Wirkung nur im
Innenverhältnis entfalten, begründen sie ggü. Externen weder
Rechte noch Pflichten.