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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einwohnerveredelung

Bei der Einwohnerveredelung handelt es sich um eine Form der Einwohnergewichtung im Rahmen der kommunaler Finanzausgleichssysteme der Länder. Durch die Einwohnerveredelung wird den von der Einwohnerzahl abhängigen Anforderungen und Aufgaben einer Kommune Rechnung getragen.

Eine Einwohnerveredelung wird auch im Rahmen des Länderfinanzausgleichs vorgenommen. So wird hier die Einwohnerzahl der drei Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Hamburg) fiktiv um 35% erhöht, um den besonderen Charakteristika der Stadtstaaten Rechnung zu tragen. Im Zuge der Einwohnerveredelung geringfügig fiktiv erhöht werden ebenfalls die Einwohnerzahlen der drei dünn besiedelten Länder Brandenburg (+3%), Mecklenburg-Vorpommern (+5%) und Sachsen-Anhalt (+2%). Die weiteren Berechnungen im Zuge des Länderfinanzausgleichs erfolgen auf Grundlage der veredelten Einwohnerzahlen.

Siehe hierzu auch:
- Datenangebot zum Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
- Linksammlung zu den Abrechnungen des Länderfinanzausgleichs
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Linksammlung zu Informationsseiten zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"
- Aufsätze zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger